Prozess Archive - Highway - Das Cannabismagazin https://highway420.de/tag/prozess/ Alles über Cannabis Mon, 16 Jan 2023 15:23:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.3 Angriff auf die Pressefreiheit: Cannabismagazin Legalizace wegen „Toxikomanie“ vor Gericht https://highway420.de/news/angriff-auf-die-pressefreiheit-cannabismagazin-legalizace-wegen-toxikomanie-vor-gericht/ https://highway420.de/news/angriff-auf-die-pressefreiheit-cannabismagazin-legalizace-wegen-toxikomanie-vor-gericht/#respond Sat, 02 Oct 2021 13:34:51 +0000 https://highway420.de/?p=5782 In Tschechien braut sich aktuell ein übler Angriff auf die Pressefreiheit zusammen. Die Zeitschrift Legalizace und ihr Chefredakteur Robert Veverka wurden formell wegen „Anstiftung und Förderung der Toxikomanie“ angeklagt. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Die erste Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 5. Oktober um 8:30 Uhr vor […]

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In Tschechien braut sich aktuell ein übler Angriff auf die Pressefreiheit zusammen. Die Zeitschrift Legalizace und ihr Chefredakteur Robert Veverka wurden formell wegen „Anstiftung und Förderung der Toxikomanie“ angeklagt. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Die erste Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 5. Oktober um 8:30 Uhr vor dem Bezirksgericht in der Stadt Bruntál in der Tschechischen Republik statt.

Das Magazin Legalizace, eine zweimonatlich erscheinende Zeitschrift, die sich nicht nur dem Thema Cannabis widmet, hat sich zum Ziel gesetzt, unvoreingenommene Informationen über Drogenfragen im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz zu liefern. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 hat das Magazin Interviews mit namhaften Persönlichkeiten, Artikel über die Drogengesetzgebung, Anbautechnologien und -methoden, Informationen über die Behandlung von Cannabis, Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse, Nachrichten aus der Tschechischen Republik und dem Ausland sowie Artikel über Geschichte und Kultur veröffentlicht.

Cannabis und das tschechische Recht

Nach tschechischem Recht gilt Cannabis als reguläre landwirtschaftliche Nutzpflanze und besitzt darüber hinaus den Status einer Heilpflanze, deren Anbau und Verarbeitung nach dem Gesetz ohne Sondergenehmigung zulässig ist. In Anbetracht dieser Tatsache betrachtet die Zeitschrift Legalizace die strafrechtliche Anklage wegen „Anstiftung und Förderung der Toxikomanie“ nicht nur als einen Fall systematischen Versagens und nachweislicher Unkenntnis der Cannabisgesetzgebung durch die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch als einen groben Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information, die in der tschechischen Charta der Grundrechte und -freiheiten garantiert sind.

„Die Strafverfolgung, die kalkuliert, stigmatisierend und an der Grenze zur Unwahrheit ist und auf falschen Vermutungen und einer begrenzten Interpretation durch die Polizei beruht, dass der Anbau und die Verarbeitung von Cannabis automatisch illegal sind oder dass jede Erwähnung von Cannabis automatisch der ,Anstiftung zur Toxikomanie‘ gleichkommt, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, der mit totalitärer Repression und Zensur vergleichbar ist. Ich betrachte es als meine Pflicht, nicht nur für das Existenzrecht des Magazins Legalizace zu kämpfen, sondern auch für die Rechte aller Print- und elektronischen Medien, die es jemals gewagt haben, das Wort ,Cannabis‘ zu erwähnen – oder dies in Zukunft vorhaben“, sagte Robert Veverka, der Chefredakteur, zur Anklage.

Legalizace: Aufklärung seit 2010

Von Anfang an war es das Ziel des Legalizace-Magazins, umfassende, objektive und ausgewogene Informationen über die Cannabispflanze in Bezug auf ihre botanischen, industriellen, medizinischen und rechtlichen Zusammenhänge zu liefern. Das Ziel war es auch, auf den desolaten Zustand der Drogenpolitik hinzuweisen, deren Bemühungen nicht dem erklärten Ziel einer Welt ohne Drogen entsprechen. Im Gegenteil, die derzeitige Prohibition erhöht die Suchtgefahr und zielt in erster Linie auf die Unterdrückung von Risikogruppen ab

Das Magazin Legalizace hat seine Leserinnen und Leser nie zum Missbrauch von psychoaktiven Substanzen jeglicher Art angestiftet. Im Gegenteil, es hat die Rolle des Staates dort vertreten, wo etwa legale Cannabispatienten nicht ausreichend über den Umgang mit verschriebenem Cannabis und die möglichen Risiken und Nebenwirkungen des Cannabis-Konsums informiert werden. Expertenmeinungen zufolge ist die Zeitschrift Legalizace einer der wichtigsten Bestandteile des tertiären Präventionssystems in der Tschechischen Republik, wenn es darum geht, die Gesellschaft vor psychoaktiven Substanzen und den negativen Auswirkungen ihres Missbrauchs zu schützen.

Wir werden den Artikel bei neuen Informationen updaten.

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Bushido gegen Abou-Chaker: Prozess-Unterbrechung wegen Marihuana im Gericht https://highway420.de/news/bushido-gegen-abou-chaker-prozess-unterbrechung-wegen-marihuana-im-gericht/ https://highway420.de/news/bushido-gegen-abou-chaker-prozess-unterbrechung-wegen-marihuana-im-gericht/#comments Wed, 30 Jun 2021 18:05:00 +0000 https://highway420.de/?p=5300 Ist das noch Bushido gegen Abou-Chaker oder schon „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“? Die Schlammschlacht zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Mentor Arafat Abou-Chaker ging heute in die 41. Runde bzw. in den 41. Prozesstag. Doch dieses Mal erinnerte alles eher an „Richter Alexander Hold“ oder „Richterin Barbara Salesch“ denn an Seifenopern. Im Prozess selbst […]

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Ist das noch Bushido gegen Abou-Chaker oder schon „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“? Die Schlammschlacht zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Mentor Arafat Abou-Chaker ging heute in die 41. Runde bzw. in den 41. Prozesstag. Doch dieses Mal erinnerte alles eher an „Richter Alexander Hold“ oder „Richterin Barbara Salesch“ denn an Seifenopern.

Im Prozess selbst geht es darum, dass Bushido 2017 geschäftliche Beziehungen zu Abou-Chaker auflösen wollte. Dies hat laut Bushido dazu geführt, dass er von seinem vormaligen Partner bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden sein soll. Auch drei Brüder Abou-Chakers stehen mit vor Gericht. Und auch heute war wieder ein unruhiger Verhandlungstag.

Viel los im Gericht

Erster Aufreger des Tages, zumindest für den Angeklagten Abou-Chaker und seine Anwälte, war das Ausbleiben von Bushidos Ehefrau Anna-Maria Ferchichi. Diese sollte eigentlich aussagen. Doch die mit Drillingen im fünften Monat schwangere Ferchichi meldete laut „RTL“ Komplikationen, die einen Arztbesuch erforderlich machen würden.

Doch dann der große Schock! Gerade glänzte Bushidos Anwalt noch mit humorvollen Einlagen, als er im Gericht auf den Einwand, warum Bushidos Frau und Abou-Chaker denn einen freundlichen Umgang gepflegt hätten, erwiderte: „Wir können uns auch alle als Verteidiger nicht leiden und gehen trotzdem höflich miteinander um.“

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Bushidos Anwalt riecht Marihuana

Aber dann, plötzlich sichtlich unruhig geworden, platzt es aus ihm heraus: „Ich sitze hier in einer Graswolke, hier riecht es nach Marihuana, nach Gras.“ Die Gegenseite fragt daraufhin amüsiert, ob dies Auswirkungen auf die Stellungnahme habe. Doch die Antwort auf die Frage bleibt nicht Bushidos Anwalt überlassen, sondern dem Vorsitzenden Richter Martin Mrosk.

Denn dieser steht fassungslos auf und geht durch den Gerichtssaal: „Ja, es riecht nach Gras. Jetzt habe ich den Geruch in der Nase. So kann ich nicht weiterverhandeln.“ Auf der Suche nach dem Übeltäter geht der schnüffelnde Richter durch den Raum, um die Quelle des Geruchs auszumachen.

Ein Richter als Schnüffler

Auch Abou-Chaker wird vom Richter persönlich angeschnüffelt (schließlich soll er ja mal ein Drogenproblem gehabt haben, wie man vor Gericht erfahren hat). Doch Entwarnung von Spürnase Mrosk persönlich: „Bei ihm habe ich nichts wahrgenommen.“ Na, was ein Glück!

Natürlich wird daraufhin der Prozess unterbrochen und eine Lüftungspause angeordnet. Danach zeigt sich Richter Mrosk zufrieden: „Es riecht jetzt nicht mehr nach Kiff hier.“ Richtig los geht es mit der Verhandlung dann aber trotzdem nicht mehr und der Prozess wird auf den 2. August vertagt.

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BGH entscheidet in letzter Instanz: CBD-Blüten sind legal! (Wenn…) https://highway420.de/news/bgh-entscheidet-in-letzter-instanz-cbd-blueten-sind-legal-wenn/ https://highway420.de/news/bgh-entscheidet-in-letzter-instanz-cbd-blueten-sind-legal-wenn/#comments Thu, 25 Mar 2021 15:33:41 +0000 https://highway420.de/?p=4391 Der Bundesgerichtshof hat im Finale des "Hanfbar-Prozesses" entschieden: CBD-Blüten dürfen an Endkonsumenten verkauft werden. Zumindest solange eine Rauschwirkung ausgeschlossen werden kann. Ist das möglich?

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Es gibt kaum eine verwirrendere Rechtslage in Deutschland als die ums CBD-Gras. Wer darf wem wie wo was verkaufen? Ach, man weiß es nicht so richtig. Was in Berlin „geht“, kann in Köln schon „verboten“ sein, was schon immer in Deutschland legal ist, wird in Bayern im Jahr 2021 auf einmal von der Polizei abgeholt und die Tankstelle nebenan verkauft dafür plötzlich CBD-Buds und CBD-Hasch an der Ladentheke. Und dann die ganzen Unterschiede zwischen CBD-Blüten und CBD-Ölen, zwischen offiziellen und inoffiziellen Nahrungsmitteln, Tee, Rauchwaren und Hundefutterzusätzen… hat schon jemand Novel Food gesagt?

Wer bitte soll da durchblicken? Was man jedenfalls festhalten kann: besonders reizbar reagierten deutsche Staatsanwaltschaften in den letzten Jahren vor allem auf CBD-Blüten. Schon zerkleinerter Hanftee mit aufgedruckter Aufbrühanleitung gefällt einigen Ewiggestrigen nicht, aber bei offensiv angebotenen Blüten, auch wenn ohne – oder fast ohne – THC, hörte für viele der Spaß auf. Unter anderem die Hanfbar mit ihren Ladengeschäften in Braunschweig und Köln hat deswegen seit Jahren Ärger vor diversen deutschen Gerichten (wir berichteten seit 2018 immer wieder). Hanfbar-Mitgründer Marcel Kaine wurde sogar wegen des Verkaufs von CBD-Blüten in Untersuchungshaft gesteckt! Schließlich wurden er und Mitbetreiber Bardia Hatefi vom Landesgericht zu Bewährungsfreiheitstrafen verurteilt.

Vom Landgericht zum Bundesgerichtshof

Doch die beiden ließen sich nicht unterkriegen und führten Gerichtsprozess um Gerichtsprozess. Wenn keine Seite klein beigibt, landet man bekanntlich schon mal am Bundesgerichtshof (BGH). Und dort wurde dann gestern an der Leipziger Dependance nach der ganzen Zeit nun das letzte Wort in Sachen Hanfbar gesprochen. Und auf den ersten Blick erscheint das Urteil grandios: nach Ansicht des BGH darf Hanftee – also auch CBD-haltige Cannabisblüten, die den gesetzlich zulässigen THC-Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten – grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist.

„Das ist ein Meilenstein für die Branche, jetzt ist hoffentlich die Hexenjagd der Ermittlungsbehörden gegen kleine Ladenbesitzer vorbei“, freut sich Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern und Betreiber der Ladenkette Hanf – der etwas andere Bioladen, der wohl wie kein zweiter mit den Hanfbar-Betreibern mitfühlen konnte, sind seine mittlerweile zehn Ladengeschäfte doch andauerndes Ziel von Drangsalierungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft, die dort immer wieder Hanftee und ähnliche Waren beschlagnahmen.

Das Ende der Ungleichbehandlung?

Mit dem BGH-Urteil geht für Wenzel Cerveny eine wichtige Forderung in Erfüllung, die er über Volksbegehren und Petitionen postulierte. „Der BGH hat in Sachen Hanftee Klarheit geschaffen.“ Die junge Branche war in den letzten Jahren heftigen Repressionen durch die Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Die Polizei hat bei Razzien bei kleinen Einzelhändlern Hanftee und andere Produkte konfisziert, die um die Ecke bei Drogerie-Discountern verkauft wurden. Doch nun ist „die Ungleichbehandlung hoffentlich vorbei“, so Wenzel Cerveny.

Richtungsweisend ist für Wenzel Cerveny die Klarstellung der bisher heiß diskutierten Passage zur Anlage I zu §1 Abs.1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dort werden in Abschnitt b) in den Ausnahmen zu nichtverkehrsfähigen Betäubungsmitteln, also den erlaubten Fällen, Cannabispflanzen oder Pflanzenteile aufgeführt, „wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut […] stammen, […] oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

Der Verkauf an Konsumenten ist zulässig…

Der BGH stellte somit klar, dass – entgegen der ehemaligen Auffassung des Landesgerichts Braunschweig aus dem Januar 2020 – die „Ausnahmevorschrift“ der Abgabe (also der gewerbliche Handel) „an den Endabnehmer zu Konsumzwecken“ nicht grundsätzlich entgegenstehe. „Die Klarstellung war wichtig“, sagt Wenzel Cerveny: „Problematisch war bisher immer der Verkauf von Nutzhanf an Endkunden. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks haben die Ermittlungsbehörden bisher eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert.“

Denn entgegen der Auffassung des Landgerichts Braunschweig verbiete die Ausnahmevorschrift nicht grundsätzlich den Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken. „Es reicht, wenn einer der Beteiligten gewerblich handelt“, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander in der Urteilsverkündung. Jedoch müsse ein Missbrauch ausgeschlossen sein. Das Landgericht Braunschweig hat laut Urteil nicht geprüft, „ob der Vorsatz der Angeklagten auch die Möglichkeit eines Missbrauchs der vertriebenen Pflanzenteile zu Rauschzwecken umfasste.“

…wenn es nicht der Berauschung dient

Mit anderen Worten: das Landgericht habe die Prüfung versäumt, ob sich aus dem Hanftee etwa Brownies mit Rauschwirkung backen lassen. Der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, Sophie Korth, entfuhr während der Urteilsverkündung ein hörbarer Stoßseufzer. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat laut BGH-Urteil zur Aufhebung der Strafaussprüche geführt. Der BGH-Senat sah einen Rechtsfehler in der Annahme des Landgerichts, die Angeklagten seien einem schuldmindernden (vermeidbaren) Verbotsirrtum erlegen. Das Gericht sah einen Unterschied gegeben, ob Hanftee in einem Ladenlokal verkauft oder etwa Marihuana in einer dunklen Bahnhofsgegend angeboten werde.

Nun muss, dem BGH folgend, sichergestellt werden, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken auszuschließen ist. Nach Ansicht des Branchenverbands Cannabiswirtschaft könnte dies etwa über Abgabemengen, Beipackzettel, Hinweise auf den Produktverpackungen oder entsprechende Produktzubereitungen (zum Beispiel Teemischungen) erfolgen. Dem Verband zufolge müssen aufgrund des Urteils nun zahlreiche Verordnungen der Rechtsprechung angepasst werden, woraufhin Kontroll- und Verfolgungsdruck verringert werden müssten.

Also was nun?

Unter Juristen gab es doch einige unterschiedliche erste Einschätzungen zum Urteil, wie der Deutsche Hanfverband herausarbeitete: denn eher gedämpft zeigte sich Werner Siebers, einer der Anwälte der Hanfbar selbst, der das Urteil deutlich weniger optimistisch interpretierte als die meisten Stimmen aus der deutschen Cannabisbranche: „Na ja, die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verkauf von Hanftee) durch meinen Kollegen Jan Funck und durch mich waren für unsere Mandanten durchaus erfolgreich, zumal der 6. Strafsenat in Leipzig durchaus den Argumenten der Verteidigung gefolgt ist – allerdings nur auf der Vorsatzebene. Das bedeutet, unsere Mandanten können weiter auf einen Freispruch hoffen, aber alle anderen, die spekuliert haben, mit diesem Urteil sei zukünftig der Verkauf von Tee aus Nutzhanf legal, müssen eine herbe Enttäuschung hinnehmen.“

Optimistischer sieht das hingegen beispielsweise Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann, der mit diesen Worten zum Urteil zitiert wurde: „Solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und Händler keinen Vorsatz im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch haben, ist Abgabe und Besitz von jeglichen unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten an Endkonsumenten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.“ Das Urteil ist nun also da – und kein Mensch weiß, was es bedeutet. Willkommen in Deutschland.

Highway - Das Cannabismagazin 02/2021

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Cannabis-Zucht: 6 Jahre Haft für den Vermieter einer Lagerhalle https://highway420.de/news/cannabis-zucht-6-jahre-haft-fuer-den-vermieter-einer-lagerhalle/ https://highway420.de/news/cannabis-zucht-6-jahre-haft-fuer-den-vermieter-einer-lagerhalle/#respond Wed, 14 Jun 2017 20:15:00 +0000 https://highway420.de/?p=2072 Cannabisanbau wird teilweise hart bestraft und auch die Beihilfe zum Anbau von Marihuana wird immer wieder mal mit empfindlichen Haftstrafen belegt. Ein 35-Jähriger, der im Wissen, dass dort Marihuana angebaut wurde, eine Lagerhalle in Goch bei Kleve vermietet hatte, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Darstellung, habe er mit Aufzucht, Handel und Vertrieb […]

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Cannabisanbau wird teilweise hart bestraft und auch die Beihilfe zum Anbau von Marihuana wird immer wieder mal mit empfindlichen Haftstrafen belegt. Ein 35-Jähriger, der im Wissen, dass dort Marihuana angebaut wurde, eine Lagerhalle in Goch bei Kleve vermietet hatte, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Darstellung, habe er mit Aufzucht, Handel und Vertrieb nichts zu tun gehabt, lediglich 900 Euro monatlich als Miete empfangen.

Ein 54-Jähriger, der in der Halle gelebt und diese auch bewacht haben soll, wurde hingegen – ebenfalls wegen Beihilfe – lediglich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Anlage bestand zum Zeitpunkt der Entdeckung aus 1.760 Cannabispflanzen, wie „RP Online“ berichtet. Der eigentliche Betreiber der Cannabiszucht konnte im Prozess nicht ermittelt werden.

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