Bayern: Undercover-Staats-Schikane gegen Hanfläden

Foto von einer Filiale von Hanf - Der etwas andere Bioladen mit Besitzer Cerveney und Personal
Das HANF-Team um Cerveny (blaues Shirt)

Die staatliche Schikane gegen die bayerischen Hanfläden geht weiter. Nach offensichtlich längeren verdeckten Ermittlungen hat die bayerische Justiz Anfang Februar in Landshut und Ingolstadt zugeschlagen und mehrere Beutel Hanfblütentee beschlagnahmt. „Polizei und Justiz scheren sich nicht um die Rechtslage in der EU. Wir werden Beschwerde gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss einreichen“, kritisiert Wenzel Cerveny, Betreiber der Ladenkette Hanf – der etwas andere Bioladen den Polizeieinsatz. Die Ermittlungsbehörden rüsten inzwischen sogar eigentlich schon etwas ab: statt wie zuletzt mit Rammbock und geballter Blaulichtpräsenz haben dieses Mal jeweils vier Beamte in Zivil und eine Staatsanwältin den Hanfläden in der Landshuter Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter Theresienstraße 26 einen Besuch abgestattet. Vorausgegangen sind Undercover-Ermittlungen. So hatte zuvor ein nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter, wie es im Durchsuchungsbeschluss heißt, im Hanfladen in der Landshuter Theaterstraße 61, 150 Gramm Hanfblüten zum Preis von 31,40 Euro eingekauft. Nach Auffassung des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet hat, handelt es sich bei den Tees um Cannabispflanzen-Teile, „deren Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird Mitarbeitern der Ladenkette „unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Der Richter am Amtsgericht kommt zum Ergebnis, dass die Maßnahmen „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und Stärke des Tatverdachts sind“.

Hanfaktivist Wenzel Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Bei den beschlagnahmten Hanfteeblüten im Wert von 1.000 Euro pro Laden handelt es sich um Importware, die auf Basis von in der EU-zugelassenen Hanfsorten aufbereitet wurde. Deren Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) überschreite nie den erlaubten Grenzwert von 0,2 Prozent, so Wenzel Cerveny – „Polizei und Justiz im Freistaat handeln gegen EU-Recht.“. Er hatte Anfang Januar an die 205 bayerischen Landtagsabgeordneten appelliert, eine neue Linie bei nicht-psychoaktiven Hanf- und Cannabidiol (CBD)-Produkten auf Basis von Nutzhanf zu finden. Bayerische Staatsanwälte und Polizisten gehen laut Cerveny selbst bei Produkten mit der nicht-psychoaktiven Substanz Cannabidiol (CBD) entweder aus Unkenntnis oder in vollem Bewusstsein von „Marihuana“ aus und unterstellen ein Drogendelikt. Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19. November 2020. „CBD ist kein Suchtmittel“, stellt der Europäische Gerichtshof dort unmissverständlich fest (wir berichteten). Perfide werde es dadurch, so Cerveny, dass CBD-Produkte in den Hanfläden sichergestellt werden, aber zur gleichen Zeit in den Regalen der Drogeriemärkte von DM, Rossmann, Müller oder Reformhaus stehen. Denn auf diesem Auge scheint die bayerische Staatsanwaltschaft blind zu sein.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein