BKA Archive - Highway - Das Cannabismagazin https://highway420.de/tag/bka/ Alles über Cannabis Mon, 15 Jan 2024 15:29:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.3 Zusammenfassung: das Legalisierungs-Gutachten des BKA https://highway420.de/news/zusammenfassung-das-legalisierungs-gutachten-des-bka/ https://highway420.de/news/zusammenfassung-das-legalisierungs-gutachten-des-bka/#respond Mon, 15 Jan 2024 15:23:33 +0000 https://highway420.de/?p=8349 Im April 2023 stellte das Bundesministerium für Gesundheit Pläne vor, wie Genusscannabis kontrolliert abgegeben werden soll. Diese Pläne bestehen aus zwei Teilen. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat jedoch Bedenken geäußert. Sie sagt, dass die Auswirkungen des geplanten Gesetzes nicht klar beschrieben sind. Die IMK ist der Meinung, dass die Strafverfolgung durch die Legalisierung nicht einfacher wird. […]

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Im April 2023 stellte das Bundesministerium für Gesundheit Pläne vor, wie Genusscannabis kontrolliert abgegeben werden soll. Diese Pläne bestehen aus zwei Teilen. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat jedoch Bedenken geäußert. Sie sagt, dass die Auswirkungen des geplanten Gesetzes nicht klar beschrieben sind. Die IMK ist der Meinung, dass die Strafverfolgung durch die Legalisierung nicht einfacher wird.

Um die Bedenken zu verstehen, hat die IMK einen Arbeitskreis gebildet. Dieser Arbeitskreis soll einen Bericht darüber erstellen, welche Probleme es geben könnte. Der Bericht zeigt, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf Unsicherheiten und Schwächen hat, besonders bei der Strafverfolgung und der Sicherheit im Verkehr. Der Bericht betont, dass die Behörden durch die neuen Regeln mehr Arbeit und Kosten haben werden. Wie viel genau, das weiß man noch nicht.

Ein weiterer Punkt im Bericht ist, dass der Plan für den kontrollierten Umgang mit Cannabisprodukten noch viele Unsicherheiten hat. Es wird erwartet, dass die genauen Regeln in den verschiedenen Bundesländern abgestimmt werden müssen. Das könnte eine Weile dauern. Der Bericht zeigt auch auf, dass der aktuelle Gesetzentwurf nicht mehr das Ziel erwähnt, die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten. Das war eigentlich im Koalitionsvertrag von 2021 vorgesehen.

Der Bericht weist darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden trotz der Legalisierung weiterhin polizeiliche Kontrollen durchführen müssen. Das betrifft zum Beispiel die erlaubte Menge von 25 Gramm Cannabis und die Konsumverbote, die im Gesetzentwurf stehen. Der Bericht sagt auch, dass es sinnvoll wäre, die Kontrollen durch die Polizei vorübergehend zu verstärken, um zu zeigen, dass das Fahren unter Einfluss von Cannabis weiterhin verboten ist.

Der Bericht berücksichtigt auch die Auswirkungen auf die Verkehrsüberwachung. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten hat dazu einen Bericht erstellt. Dieser sagt, dass es schwer ist, direkte Auswirkungen der Cannabispolitik auf die Verkehrssicherheit nachzuweisen. Aber wenn die Cannabispolitik liberaler wird, steigt die Wahrscheinlichkeit von Problemen im Straßenverkehr.

Insgesamt zeigt der Bericht, dass die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder durch die Legalisierung von Cannabis zusätzliche Aufgaben und Kosten haben werden. Wie hoch diese Kosten genau sind, lässt sich noch nicht genau sagen. Es hängt davon ab, wie viele Menschen die Möglichkeit zum privaten Anbau von Genusscannabis nutzen und wie intensiv die Kontrollen durchgeführt werden.

Der Bericht hebt auch hervor, dass der Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Konsumcannabisprodukten noch viele unscharfe Punkte hat. Daher wird erwartet, dass die genauen Regeln in den Landesverordnungen festgelegt werden müssen. Das erfordert umfangreiche Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern, um möglichst einheitliche Verfahrensregelungen zu etablieren.

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Cannabis-Gutachten des BKA sorgt für Aufregung https://highway420.de/news/cannabis-gutachten-des-bka-sorgt-fuer-aufregung/ https://highway420.de/news/cannabis-gutachten-des-bka-sorgt-fuer-aufregung/#comments Mon, 15 Jan 2024 15:06:57 +0000 https://highway420.de/?p=8336 Achtung festhalten, die Legalisierungs-Achterbahn geht in die nächste Kurve! Und spätestens seit heute vormittag quietscht es wieder gewaltig auf der Schiene. Die Innenminister der Länder haben in einem koordinierten Papier erhebliche Bedenken gegenüber dem geplanten Cannabisgesetz (CanG) geäußert. Dieses Papier wurde im Zuge der Diskussionen über das CanG, das derzeit im Bundestag beraten wird, erstellt. […]

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Achtung festhalten, die Legalisierungs-Achterbahn geht in die nächste Kurve! Und spätestens seit heute vormittag quietscht es wieder gewaltig auf der Schiene. Die Innenminister der Länder haben in einem koordinierten Papier erhebliche Bedenken gegenüber dem geplanten Cannabisgesetz (CanG) geäußert. Dieses Papier wurde im Zuge der Diskussionen über das CanG, das derzeit im Bundestag beraten wird, erstellt. Es handelt sich um ein vertrauliches Gutachten, das intern seit Dezember vorliegt und nun doch öffentlich geworden ist.

Das Gutachten weist darauf hin, dass die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder mit zusätzlichen Aufgaben und Aufwendungen, sowohl personeller als auch finanzieller Art, konfrontiert werden. Insbesondere warnen sie vor Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und betonen, dass weiterhin eine konsequente Bekämpfung von cannabisbezogenen Delikten notwendig sei. Diese könnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Detail beziffert werden. Es werden verschiedene Aspekte genannt, die laut den Innenministern bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zudem bemängelt das Papier weitere Unsicherheiten im Gesetzentwurf, insbesondere in Bezug auf den kontrollierten Umgang mit Cannabisprodukten zum Freizeit-Konsum.

Ärgerlich ist das Dokument allemal, aber wichtig ist nun die korrekte Einordnung des Gutachtens. Es handelt sich nämlich mitnichten um die Meinung des SPD-geführten Bundesinnenministeriums und auch nicht die von Leiterin Nancy Faeser (so wie teilweise irrtümlich berichtet): nein, das Bundeskriminalamt höchstselbst zeichnet für das Papier verantwortlich. Und das man dort nicht unbedingt viel von einer Cannabis-Legalisierung hält, sollte jedem klar sein und kann einen nur überraschen, wenn man die letzten 100 Jahre unter einem Stein gelebt hat. Und dass die Innenminister der Länder nun in dasselbe Horn stoßen, sollte uns nach diversen Äußerungen in der jüngeren Vergangenheit eigentlich auch nicht mehr wundern. Traurig ist allerdings nichtsdestotrotz, dass nur acht dieser Minister aus der CDU kommen – und der Rest aus der vermeintlichen „Legalisierungspartei“ SPD.

Wie dem auch sei, Grüne und FDP zeigen sich vom SPD-Hickhack wenig begeistert und sehen ihre Geduld mittlerweile arg strapaziert. Und sie haben recht: warum kommt man erst jetzt mit den Vorbehalten ans Licht – der Koalitionsvertrag inklusive Legalisierungs-Zielsetzung ist seit mittlerweile drei Jahren jedem bekannt?

Wer sich das BKA-Gutachten genauer anschauen will, findet es hier in voller Länge oder kann sich anhand der folgenden Zusammenfassung hier in leichter Sprache selbst ein Bild machen.

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