Cannabis-Gesetz im Bundestag: 2./3. Lesung noch diesen Monat

Mittlerweile schreibt es 2024, lange Jahre (okay, zumindest gefühlt) sind seit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ins Land gezogen – doch wie steht’s jetzt eigentlich mit Säule 1 der Cannabis-Legalisierung, also der Entkriminalisierung?

Zum Jahresende hatte sich die Stimmung unter Cannabisfreunden und Legalisierungsbefürwortern wieder ein Stück weit eingetrübt, denn aus der SPD ploppten unschöne Stimmen auf, wie etwa die von den Fraktionspolitikern Joe Weingarten oder Sebastian Fiedler, die vollmundig und öffentlichkeitswirksam angekündigt hatten, gegen das Cannabis-Gesetz (CanG) in seiner jetzigen Form abzustimmen. Und die damit, ob gewollt oder nicht, große Zweifel an der Authentizität des Legalisierungswillens der gesamten SPD aufwarfen – auf einmal schien für viele sogar das ganze Projekt wieder auf der Kippe zu stehen.

Einmal mehr erweist sich die pessimistische Stimmung im Nachhinein als unnötig: einem Leak, dessen Echtheit inzwischen als bestätigt gilt, ist zu entnehmen, dass die 2./3. Lesung des CanG im Bundestag wie geplant noch im Januar stattfinden wird. Diese Termine beinhalten klassischerweise auch die lang erwartete finale Abstimmung über die Cannabis-Regulierung. Der Zeitplan steht also – der heiß ersehnte Termin der Umsetzung zum 1. April bleibt damit bis auf Weiteres gesetzt.

An dieser Stelle sei noch einmal auf den klassischen Ablauf der drei Bundestags-Lesungen bis hin zum fertigen (Cannabis-) Gesetz hingewiesen:

Erste Lesung: in der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Plenum des Bundestages vorgestellt. Es findet eine Aussprache statt, wenn sie im Ältestenrat vereinbart oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Dies geschieht oft bei umstrittenen oder öffentlich interessanten Gesetzen. Das Ziel ist es, auf Basis der Empfehlungen des Ältestenrates Ausschüsse zu bestimmen, die den Gesetzentwurf fachlich prüfen und für die zweite Lesung vorbereiten. 

Zweite Lesung: hier wir uns gerade mit dem CanG. In der zweiten Lesung wird über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses debattiert. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen, die im Plenum direkt behandelt werden. Nach der allgemeinen Aussprache erfolgt die Abstimmung, entweder über den gesamten Gesetzentwurf oder einzelne Bestimmungen. Bei Zustimmung werden eventuelle Änderungen gedruckt und verteilt, und die dritte Lesung kann beginnen. 

Dritte Lesung: die dritte Lesung ist die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum. Eine erneute Aussprache findet nur statt, wenn von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Änderungsanträge können nur von Fraktionen oder fünf Prozent der Mitglieder gestellt werden und beziehen sich nur auf Änderungen aus der zweiten Lesung. Am Ende erfolgt die Schlussabstimmung, bei der die Abgeordneten über die Annahme des Gesetzentwurfs entscheiden.

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