Cannabis-Wirrwarr: Machtwort von Bundesverfassungsgericht erwartet

Symbolbild

Mit Spannung erwarten Legalisierungsbefürworter die Ausarbeitung der Cannabis-Gesetze, an denen das Gesundheitsministerium aktuell noch feilt. Ende März, so nach wie vor der Plan von Karl Lauterbach, sollen sie zusammen mit einem wissenschaftlichen Gutachten der Öffentlichkeit (und insbesondere der EU-Kommission) präsentiert werden. Je nachdem, wie reibungslos sich Lauterbachs Pläne tatsächlich umsetzen lassen werden, könnte es sein, dass die Cannabis-Community unerwartete Schützenhilfe von höchstrichterlicher Seite, dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht, erhält – oder im worst case einen empfindlichen Stich.

Gemäß neuer LTO-Informationen soll nämlich das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen über diverse Richtervorlagen treffen, angeblich sogar schon bis Ostern. Moment mal, „Richtervorlage“ – klingelt da nicht was? Genau, gemeint ist damit nämlich auch die Richtervorlage(n), die Richter Andreas Müller sowie seine Kollegen der Amtsgerichte Münster und Pasewalk in Kooperation mit dem Deutschen Hanfverband (DHV) im Rahmen eines sogenannten Normenkontrollantrages 2020 erstellt und zur Entscheidung eingebracht hat.

Bundesverfassungsgericht pro Cannabis?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte, je nach Ergebnis, ausgerechnet zur Unzeit kommen – oder eben genau im richtigen Moment. Denn der Beschluss wäre, unabhängig davon wie er ausfällt, wohl dazu geeignet, die unübersichtliche Situation, in die sich die Ampel-Regierung seit Ankündigung des Legalisierungsbeschlusses hineinmanövriert hat, sowie der scheinbar endlosen Cannabis-Debatte im Ganzen einen Kipppunkt zu bescheren. Äußert man sich in Karlsruhe ablehnend, stünde dem Legalisierungsvorhaben nicht mehr nur die (prognostizierte) Ablehnung der EU-Kommission, sondern auch noch die der höchsten juristischen Instanz Deutschlands entgegen. Im umgekehrten Fall dürften sich Legalisierungsbefürworter bestärkt fühlen: mit einem positiven Bundesverfassungsgerichts-Beschluss im Rücken argumentiert es sich natürlich noch mal um einiges leichter als sowieso schon.

Hoffnung macht jedenfalls, dass sieben der 14 Bundesverfassungsrichter von den Legalisierungsparteien SPD, Grünen und FDP nominiert wurden. Es ist zu erwarten, dass sich deren Überlegungen und Abwägungen nicht auf Asbach-Uralt-Quatsch á la „Einsteigsdroge“ etc. beschränken werden, sondern sie sich eher neutral, vielleicht sogar ein wenig wohlwollend, mit der sich mittlerweile immer mehr im Kreis drehenden Cannabis-Debatte auseinandersetzen werden.

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