Befangenheitsantrag gegen Richter Müller scheitert in 2. Instanz

Richter Andreas Müller mit Zigarette

Das Wichtigste vorab: Richter Andreas Müller darf offenbar auch in Zukunft über Fälle mit Cannabis-Hintergrund urteilen. Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde vom zuständigen Landgericht abgewiesen. Einmal mehr scheitert die Staatsanwaltschaft in ihrem Bemühen den unbequemen Richter und Legalisierungsbefürworter aus Bernau in ein schlechtes Licht zu rücken, nachdem bereits das Amtsgericht Bernau den Befangenheitsantrag in erster Instanz abgelehnt hatte. So weit so gut, möchte man meinen.

Dennoch ist Andreas Müller gerade nicht (nur) zum Feiern zu Mute – er vermisst die erhoffte Signal-Wirkung in der Urteilsbegründung. In einem Interview mit der „Vice“ sprach der 59-Jährige von einer wenig „richtungsweisenden“ Entscheidung. Gleichzeitig bleibt er kämpferisch: in einem Facebook-Post hatte Müller keinerlei Zweifel darüber bestehen lassen, dass sein Kampf für die Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik weitergehen könne und werde.

Trotz des kleinen Wermutstropfens gibt die Entwicklung also durchaus Grund zum Optimismus: in Anbetracht der großen medialen Aufmerksamkeit um den Befangenheitsantrag mag der ein oder andere zudem vielleicht nicht zu Unrecht davon sprechen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem erfolglosen Vorgehen gegen Andreas Müller der Sache der Cannabislegalisierung insgesamt einen guten Dienst erwiesen haben könnte.

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