Richter Andreas Müller für nicht befangen erklärt – Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Richter Andreas Müller mit Zigarette

Wie wir im November berichteten, hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) beantragt, den Jugendrichter und lautstarken Cannabisbefürworter Andreas Müller in einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Cannabisbesitz für befangen zu erklären, weil er sich seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzt. Die gute Nachricht zuerst: der Antrag wurde nun vom Amtsgericht Bernau abgelehnt. Am das auf die Entscheidung folgende Wochenende nahm die Twitter-Community den abgelehnten Befangenheitsantrag gegen Richter Müller zum Anlass, unter dem Hashtag #RichterMüller stundenlang die deutschen Twittercharts zu dominieren. Doch die schlechte Nachricht gleich hinterher: die Staatsanwaltschaft hat jetzt Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags gestellt, über die dann das Landgericht entscheiden muss.

Dies nahm nun die Linksfraktion im Brandenburger Landtag zum Anlass, Landesjustizministerin Susanne Hoffmann aufzufordern, im Konflikt zwischen der Staatsanwaltschaft und Andreas Müller einzuschreiten. Die Landesregierung müsse dem Eindruck entgegentreten, dass in Brandenburg versucht werde, Einfluss auf die Zuständigkeit von Richtern für bestimmte Verfahren zu nehmen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Marlen Block, am Mittwoch: „Ich erwarte eine eindeutige Erklärung von Ministerin Hoffmann für eine unabhängige Justiz und gegen ein weiteres Vorgehen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in diesem Fall.“

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