New Yorker mit Verurteilungen wegen Marihuana erhalten als erste Lizenzen für Cannabis-Shops

Amerikanische Marihuana-Dispensary

Der amerikanische Bundesstaat New York will bis Ende des Jahres die ersten legalen Verkaufsstellen für Marihuana im Einzelhandel einrichten. Die Antragsteller für solche Cannabis-Shops erhalten Zugang zum Kauf von örtlichen Growern – und darüber hinaus bezahlt der Staat New York ihnen neu gepachtete Ladenlokale. Noch vor zehn Jahren hätte niemand solche Nachrichten für möglich gehalten.

Doch es kommt noch besser: um zu den ersten lizenzierten Cannabis-Einzelhändlern in New York zu gehören, müssen die Antragsteller oder aber ein Mitglied ihrer Familie im Laufe ihres Lebens wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Cannabis verurteilt worden sein. Je nach Nachfrage nach den Verkaufslizenzen sollen die ersten 100 bis 200 Lizenzen an solche Personen vergeben werden, berichtet die „New York Times“.

Die von Gouverneurin Kathy Hochul angekündigte Politik ist Teil eines Vorstoßes, der sicherstellen soll, dass die ersten Geschäftsinhaber in der auf eine Milliarde Dollar geschätzten Marihuana-Industrie des Staates New York Mitglieder von Gemeinden sind, die von dem jahrzehntelangen, 1972 von den USA ausgerufenen „Krieg gegen Drogen“ betroffen waren.

Durch die Bevorzugung von Personen mit Marihuana-Verurteilungen und die Unterstützung, etwa durch die zur Verfügung gestellten Ladengeschäfte, scheint New York zu versuchen, Fallstricke zu vermeiden, die in einigen anderen Bundesstaaten aufgetreten sind, in denen ausgewiesene „sozial benachteiligte“ Bewerber und „Mom and Pop“-Cannabis-Unternehmen mit Problemen wie Kapitalmangel oder der Konkurrenz durch zahlungskräftige Mitbewerber zu kämpfen hatten.

Nach dem im vergangenen März verabschiedeten Gesetz, das im Staat New York den Besitz und den Freizeitkonsum von Marihuana in begrenzten Mengen für Erwachsene erlaubt, ist die Hälfte aller Lizenzen für Cannabis – einschließlich der Lizenzen für Grower und andere Teile der Lieferkette – für Frauen, Minderheiten, notleidende Landwirte, Veteranen und „Personen, die in Gemeinden leben, die unverhältnismäßig stark vom „Krieg gegen Drogen“ betroffen waren“, vorgesehen.

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