Neue psychoaktive Stoffe: Hinweise auf HHC-Verbot in Deutschland

Eine Packung HHC-Cannabis und zwei Daumen-Emojis

Bereits am 4. Dezember des vergangenen Jahres trafen sich Experten im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur 59. Sitzung des Sachverständigenausschusses, der gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Gesetz zu neuen psychoaktiven Stoffen (NpSG) regelmäßig angehört wird.

Dieser Ausschuss unabhängiger Sachverständiger berät die Bundesregierung in Fragen des Betäubungsmittelgesetzes und des Gesetzes zu neuen psychoaktiven Stoffen. Er gibt fachliche Empfehlungen, ohne jedoch direkt in die Entscheidungen der Bundesregierung einzugreifen. Änderungen am Betäubungsmittelgesetz erfolgen durch Verordnungen der Bundesregierung, die die Zustimmung des Bundesrates benötigen. Änderungen an der Liste der Stoffgruppen im Gesetz zu neuen psychoaktiven Stoffen erfolgen durch Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die ebenfalls die Zustimmung des Bundesrates erfordern. Dabei erfolgt die Abstimmung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen.

Für die Cannabis-Branche war das Treffen besonders interessant, da seitens der Experten empfohlen wurde, das Cannabinoid Hexahydrocannabinol, besser bekannt als HHC, künftig in die Verbots-Liste neuer psychoaktiver Stoffe aufzunehmen. In Österreich ist HHC bereits seit einigen Monaten verboten, in anderen europäischen Ländern wie etwa Tschechien ist es nach wie vor legal erhältlich. Wann sich die Bundesregierung die Empfehlungen der Sachverständigen umzusetzen gedenkt ist noch nicht bekannt. Dass sie es tun wird, dürfte außer Frage stehen.

HHC-Cannabis ist innerhalb der Cannabis-Szene höchst umstritten, weshalb nicht wenige sich wohl über ein Verbot freuen würden. Allerdings dürfe klar sein, dass es sich im Grunde um ein hartnäckiges Prohibitions-Problem handelt: denn solange das Original nicht endlich legal bzw. entkriminalisiert wird, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis weitere Nachzügler in Form von minimal modifizierten Substanzen die durch das HHC-Verbot entstehende Leerstelle besetzen werden.

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