Lauterbach und Buschmann kontern Amnestie-Kritik der Justiz

Symbolbild

Nach der im Bundestag bereits mit großer Mehrheit beschlossenen (Teil-) Legalisierung von Cannabis steht als letzte Hürde bekanntlich der Bundesrat – in dem nicht der Bund, sondern die Länder das Sagen haben – als letzte Hürde zwischen den Befürwortern und der lang ersehnten und (oft verschobenen) Freigabe.

Und siehe da, auf einmal äußern sich auch Politiker der Grünen – um es freundlich auszudrücken – zurückhaltend, was eine baldige Zustimmung zum Cannabis-Gesetz (CanG) angeht. Da man als Mitglied einer, wenn nicht der Legalize-Partei überhaupt, natürlich nicht am Anliegen selbst rütteln kann, hat man sich gemeinsam mit den Konservativen auf eine besonders perfide Gegenargumentation eingespielt: der Aufwand, um die im CanG verankerten Amnestie-Regelungen umsetzen zu können, sei zu groß und bedürfe einer weiteren Verschiebung, gerne auf den Oktober 2024.

Von über 100.000 Fällen, die neu zu bearbeiten wären, gar von einem Zusammenbrechen der Justiz ist die Rede und von Schwerkriminellen, die auf freien Fuß gesetzt werden müssten. Der geneigte Leser merkt: man ist sich jetzt, auf den letzten Metern offenbar für gar nichts mehr zu schade, um das Gesetz noch irgendwie zu bremsen.

Selbst wenn der Aufwand tatsächlich so groß wäre, würde er in den sechs Monaten der Verschiebung, in denen natürlich nach wie vor die aktuellen Gesetze greifen würden, ja nicht kleiner werden – im Gegenteil, es kämen ja täglich neue Fälle hinzu. Außerdem sollte das CanG ja bereits zum letzten Jahreswechsel in Kraft getreten sein, einen Aufschub hat man ja also sozusagen bereits erhalten und scheinbar verpennt. Und die genannten Schwerkriminellen, die dann auf einmal die Straßen unsicher machen – also, wer daran glaubt, dem ist wohl eh nicht mehr zu helfen.

SPD-Gesundheitsminister Lauterbach und FDP-Justizminister Buschmann bewahren glücklicherweise Haltung und haben in einem Brief an die Fraktionen klar gemacht, dass sie das Gejammer der Legalisierung-Gegenr als stark übertrieben empfinden. Sie rechnen vor, dass von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur etwa 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft sitzen, und von diesen nur einige hundert Fälle Cannabis-Delikte betreffen, die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung stünden.

Dazu passen aktuelle Meldungen aus Hamburg, nach denen die dortige Staatsanwaltschaft sich ebenfalls irritiert über so viel Antriebslosigkeit zeigt. Eine Pressesprecherin gab an, dass man bereits mit großem Eifer bei der Sache sei und den von der Regierung geplanten 1. April als Stichtag einzuhalten gedenke. Die Arbeit sei zwar aufwändig, aber auch innerhalb des angedachten Zeitplans durchaus machbar.

Leider fällt sowohl das mediale Echo auf dieses Statement als auch auf Lauterbachs bzw. Buschmanns Brief an die Fraktionen eher gemächlich aus – es steht zu befürchten, dass nur die Cannabis-Bubble überhaupt davon mitbekommen hat. Aber schließlich gibt es ja noch so viel anderes zu berichten: so stürzen sich aktuell dutzende Medien geradezu auf die neue Ankündigung der CSU, das bayrische Abwasser in Zukunft nach Cannabis-Rückständen durchsuchen zu wollen. Nachdem sich schon der Quatsch vom Cannabis-Verstoß gegen das Völkerrecht sowie die Warnung vor der Kiffer-Nation Deutschland in so ziemlich jeder größeren und kleineren Zeitung wiederfand, muss man neidlos anerkennen: CDU/CSU haben wohl einfach die besseren Presseagenturen…

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