Gesundheitsministerium legalisiert LSD – aus Versehen

Wer hätte das bloß gedacht? Während deutsche Cannabisfreunde mit wachsendem Unmut auf die Umsetzung der versprochenen Legalisierung warten, tut sich gerade an ganz anderer Stelle etwas. Kiffen ist zwar noch immer verboten, aber dafür ist jetzt LSD legal. Und das ist ja auch schon mal etwas!

Genauer gesagt handelt es sich um das LSD-Derivat „1V-LSD“ – eine Variante, dem die Bundesregierung eine möglicherweise noch stärkere und vor allem unberechenbarere Wirkung als dem auch schon nicht gerade langweiligen Original-Wirkstoff nachsagt. 

Jetzt fragen sich Cannabisfreunde aus ganz Deutschland, die seit Jahrzehnten mit steigender Verzweiflung für ihr Anliegen kämpfen, natürlich verdutzt: wie haben die LSD-Aktivisten bloß so schnell – quasi unbemerkt und wie nebenbei – eine Lobby gebildet und die LSD-Freigabe durchbekommen? Und wie kann es sein, dass EU-Kommission und CDU/CSU dabei die Füße still gehalten haben?

Die ebenso ernüchternde wie (für das Gesundheitsministerium) peinliche Antwort: es handelt sich eben nicht um eine gewünschte und geplante Freigabe, sondern „nur“ um ein folgenschwer falsch gesetztes Satzzeichen in einem kürzlich überarbeiteten Gesetzestext. 

Während das zuständige Ministerium nun behauptet, das sich aufgrund des Textfehlers in der Realität nichts ändere, sind sich Rechtsexperten sicher, dass die LSD-Legalisierung Fakt ist und die Sache zu allem Überfluss nur äußerst aufwendig rückgängig zu machen ist – wenn überhaupt.

Für die Volksgesundheit dürfte die Legalisierung so oder so keine Rolle spielen, denn neben dem versehentlich freigegebenen Derivat stehen bereits weitere, zum Beispiel „1D-LSD“, in den Startlöchern. Diese sind dann ihrerseits auch so lange legal, bis Politik und Strafverfolgung darauf aufmerksam werden und Anstoß nehmen. 

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