Führerschein-Debatte: Cannabis-Grenzwert soll doch nicht angepasst werden

Es hätte so schön sein können! Nach ersten Medienberichten hat sich aber leider wohl doch mal wieder die pure Ignoranz durchgesetzt: im Zuge der Entkriminalisierungs-Eckpunkte wurde eine Anpassung in Aussicht gestellt – im fertigen Gesetz liest man von einem angepassten Cannabis-Grenzwert aber scheinbar nichts mehr.

Das Verkehrsministerium unter Leitung von Volker Wissing (FDP) sieht keinen Bedarf einer Anpassung: „Das BMDV sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 24a Abs. 2 StVG und bereitet auch keine diesbezügliche Gesetzesinitiative vor.“

Das ist vor allem deshalb merkwürdig, da man im Vorfeld keine Mühen scheute, reihenweise Experten nach ihrer fachlichen Meinung zu fragen – zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Verkehrsgerichtstags (VGT), der vergangenen Sommer stattfand. Und dessen nicht leichtfertig ausgesprochene Empfehlungen in der Regel von der Politik aufgegriffen werden – bloß in Sachen Cannabis hat man sich nun wohl konträr entschieden.

Die Expertenmeinung zum Cannabis-Grenzwert hatte sich in den letzten Monaten und Jahren auf eine Empfehlung von 3,5 ng/ml THC im Blut einpendelt – definitiv ein Fortschritt zum aktuell geltenden Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Doch die FDP scheint sich quer zu stellen. Wie kann es sein, dass die Partei, die mit am stärksten pro Legalisierung getrommelt hat, trotzdem an den völlig unpraktikablen und wissenschaftlich veralteten Grenzwerten festhalten will? Doch selbst innnerhalb der Reihen der Liberalen wird nun Kritik an Wissing laut – so geht etwa Parteikollegin Lütke nach wie vor davon aus, dass der Grenzwert noch angepasst werde.

Handelt es sich im Endeffekt vielleicht doch nur um parteipolitische Spielchen? Oder fürchtet die FDP den Zorn der BILD-Leser? Klar ist: zu viele Menschen verstehen einfach immer noch nicht, dass es nicht darum geht, sich bekifft ans Steuer zu setzen. Und dass sich Cannabis langsamer abbaut als Alkohol – was aber eben nicht heißt, dass man automatisch fahruntauglich ist.

Sollte die Ampel tatsächlich an den aktuellen Grenzwerten festhalten, wird wohl nur der Rechtsweg möglich sein, um endlich eine substantielle Änderung herbeizuführen —was wohl Jahre dauern würde.

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