Endlich fertig: Neues Cannabisgesetz von Lauterbach enthüllt, es enttäuscht Cannabis-Freunde und -Feinde gleichermaßen

Foto von vier Tütchen mit Marihuana
Preisfrage: wie viel THC enthält wohl dieser Weed-Vorrat?

Heute war es nach langer Wartezeit endlich soweit, das neue Cannabisgesetz, das die deutsche Entkriminalisierung und die deutschen Cannabis-Clubs bringen soll, wurde in seiner finalen Form vorgestellt. Karl Lauterbach persönlich präsentierte dazu der Presse sein neues Cannabisgesetz, das er gerne als Legalisierung statt als Entkriminalisierung verkaufen möchte.

Wie auch schon bei den diversen Gesetzesentwürfen der Vormonate unterscheidet sich auch dieses Mal die aktuelle Fassung offenbar in manchen Punkten ganz gehörig von dem Gesetzesentwurf, der davor präsentiert wurde. So bleibt einem nur mal wieder, sich die knapp 200 Seiten von vorne bis hinten zu Gemüte zu führen.

Beim ersten Durchscrollen des neuen Cannabisgesetzes war leider jedoch schon klar, das wieder fette Fehler eingebaut wurden, die für unser Verständnis nun nicht mehr bereinigt werden, sondern so dann auch in die Tat umgesetzt werden.

Besonders heftig erscheint uns etwa diese vollkommen neue Passage auf Seite 109:

Erwachsenen ist an ihrem in Deutschland befindlichen Wohnsitz […] neben dem Besitz von 25 Gramm Cannabis […] außerdem der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt. […] Diese spezielle Regelung […] liegt darin begründet, dass unter die Definition „Cannabis“ nach § 1 Nummer 8 sowohl die Cannabispflanze an sich als auch deren Pflanzenteile, wie zum Beispiel Blüten, fallen. Eine erwachsene Person soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots […] bewegen, weil die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.

Ach du Schande! Solch ein Unsinn hat es also noch in letzter Sekunde in das neue Cannabisgesetz geschafft. Das bedeutet also: man darf drei Cannabispflanzen anbauen, aber man darf nur so viel abschneiden, dass man davon maximal 25 Gramm getrocknetes Pflanzenmaterial erhält.

Den Rest soll man laut Lauterbach und seinen Spezis also an der Pflanze lassen und dann abschneiden, wenn man die ersten 25 Gramm verbraucht hat. Einfach nur wahnsinnig!

Wissen die nicht, wie die Ernte von Marihuana abläuft? Dass die ganze Pflanze zum gleichen Zeitpunkt fertig ist und man alles am gleichen Tag erntet, ja sogar in aller Regel den ganzen Grow (der in Deutschland ja dann ab in Kürze auf drei Pflanzen beschränkt ist) auf einmal erntet? Nein, das wissen die nicht. Sonst hätten sie niemals so ein schlechtes Gesetz geschrieben! Es ist wirklich zum Mäusemelken, ein wirklich krasses Armutszeugnis, das an der gelebten Realität (und auch an der Biologie der Cannabispflanze) zu einhundert Prozent vorbeigeht.

Und allein bei diesem Beispiel geht es ja noch weiter. Wie wenig durchdacht kann ein neues Cannabisgesetz nur sein? Denn: sollte es jemand tatsächlich so praktizieren, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, dann würde abgesehen davon, dass große Teile der Pflanze viel zu früh und andere viel zu spät geerntet werden müssten (was den Anbau praktisch sinnlos macht), noch folgende Problematik entstehen:

Wie soll die anbauende Person ermitteln, wie viel der Pflanze sie abschneiden muss, um am Ende 25 Gramm trockenes Blütenmaterial zu erhalten? Klar, kann man das grob über den Daumen peilen. Aber bei den krass-dämlichen Vorgaben müsste man ja grundsätzlich versuchen, an die Obergrenze zu gelangen. Ist man am Ende aber bei 25,1 Gramm angekommen, ist man nach dem neuen Gesetz schon kriminell, und zwar nicht zu knapp.

Und weiterhin, nur um bei diesem einen Beispiel (eines aus fast 200 Seiten Text des neuen Cannabisgesetzes) zu bleiben: Wann ist denn die Trocknung überhaupt abgeschlossen? Wie trocken muss/darf Gras sein, um als getrocknet zu gelten? Und wer entscheidet das, da es nicht im Gesetz steht? Die Staatsanwaltschaft? Man darf sich doch sehr wundern, wie schlecht dieses neue Cannabisgesetz ist.

Und wo wir schon dabei sind: es ist ja sogar den Damen und Herren der Bundesregierung um Karl Lauterbach aufgefallen, dass manches Weed bloß 8 % THC enthält, während anderes Gras mit beispielsweise 30 % THC um die Ecke kommt.

Jemand der 26 Gramm Marihuana kauft (oder sogar nur versehentlich über-erntet), ist dann also laut neuem Cannabisgesetz kriminell und kann schwer bestraft werden, obwohl das Marihuana lediglich die Gesamtmenge von 2,08 Gramm reinem THC enthält.

Eine andere Person hingegen, die 25 Gramm mit 30 % THC anbaut oder erwirbt, ist nach dem neuen Cannabisgesetz vollständig legal unterwegs, obwohl die Gesamtmenge des psychoaktiven Wirkstoffs THC bei stolzen 7,5 Gramm THC liegt. Also dreieinhalb Mal so hoch ist, wie die Menge der vorherigen Person, die unter ungünstigsten Umständen für ihre 2,08 Gramm THC sogar ins Gefängnis muss.

Auch überhaupt scheinen die vorgesehenen Strafen für alles über 25 Gramm Cannabis auf den ersten Blick eher verschärft als gelockert worden zu sein. Dazu kommen auch neue Passagen, die vermutlich ebenfalls an der Lebensrealität junger Menschen vorbeigehen: wenn eine 22-jährige Person an eine 17-jährige Person Cannabis weitergibt (wohlgemerkt weitergibt, nicht verkauft), dann wird sie ab sofort etwa mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis bedacht (S. 36f im neuen Cannabisgesetz). Bei aller Liebe, das ist heftig.

Und das Schlimmste? Wir haben nur 10 Minuten durch das neue Cannabisgesetz durchgescrollt und ist schon all dies aufgefallen. Die Schwarmintelligenz des Internets wird wohl in den nächsten Stunden und Tagen noch einige Schwachstellen, wenn nicht gar Sollbruchstellen, zutage fördern. Und was wird daran das Schlimmste sein? Dass es die Bundesregierung nicht interessieren wird.

Karl Lauterbach und seine Leute haben es echt geschafft: alle Prohibitionsfreunde und Kiffer-Verächter sind nun unglücklich – und alle Legalisierungsbefürworter und Kiffer sind nun ebenfalls unglücklich. Unser schönes, neues Cannabisgesetz… Glückwunsch, Deutschland!

Und, ach so: wann ist es eigentlich soweit? Wann wird unser neues Cannabisgesetz nun Realität? Ab wann darf man in Deutschland legal kiffen (nun ja, zumindest im Umkreis der 200-Meter-„Schutzzonen“, die in Innenstädten praktisch überall liegen)? Der genaue Termin ist nach wie vor noch nicht festgelegt, aber es scheint nun so schnell wie möglich gehen zu sollen – die Lauterbach-Entkriminalisierung könnte also sogar noch bereits vor Jahreswechsel umgesetzt werden.

3 Kommentare

  1. Das zeigt eins: Die Polit-Typen sind krank. Die Deutschen sind anscheinend unfähig, einfach verständliche Gesetze zu machen. Wer soll dieses beschissene Geschwurbel noch verstehen? Kiffer wollen einfach nur kiffen und nicht ständig einen Anwalt dabei haben müssen. Was soll die Scheiße? Beim Saufen braucht man auch keinen Anwalt! Nur noch Versager in der deutschen Politik!

  2. Klar ist,

    das ist keine Legalisierung! Aber das wurde auch nicht von den Regierungsparteien geplant oder behauptet. Aber! Für kleine Grower und Clubs für solche, die keinen grünen Daumen haben, bedeutet das ein Quantensprung! Kein Schwerverbrechen mehr für ein paar Pflanzen, Rehabilitation für solche, die wegen zwei Pflanzen auf dem Balkon grausam bestraft wurden! Viel einfacherer Zugang für Patienten!
    Das ist natürlich noch weit weg von dem, was ich mir wünschen würde und was gerecht und sinnvoll wäre, aber hey – tausendmal besser, als bisher!!!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein