Das große Jammern: Cannabis-Gegner fürchten Mehraufwand durch Amnestie

Wir spielen für die Kritiker der Legalisierung ein Stück auf der kleinsten Violine der Welt

Jetzt beginnt also das große Jammern! Nachdem die Wahrscheinlichkeit, das Legalisierungs-Gesetz (CanG) doch noch aufzuhalten, immer weiter sinkt, üben sich Gegner der Regulierung in großem Wehklagen. Allerdings geht es diesmal nicht um den ansonsten so gerne bemühten, vermeintlichen Jugendschutz – nein, diesmal ist es der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der mit großen Worten beklagt wird. Schnüff!

Denn ein bedeutender Aspekt des Gesetzentwurfs ist die rückwirkende Straffreiheit für den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Dies bedeutet, dass alle seit 2014 durchgeführten Verfahren gegen Personen, die wegen geringen Cannabis-Besitzes verurteilt wurden, erneut überprüft werden müssen. Dies führe gemäß Kritikermeinung zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für Staatsanwaltschaften und Gerichte, da man hunderttausende BtMG-Akten überprüfen müsse, um festzustellen, ob eine Amnestie rechtens sei oder nicht. Dies könne zu einem Verfahrensstau führen und bedeute zusätzliche Belastungen für die Justiz. Doppel-Schnüff!

Darüber hinaus gäbe es weitere Probleme, wie die Rückforderung von Geldbußen durch Cannabis-Delinquenten, die unter die 25-Gramm-Grenze fallen, und die Notwendigkeit, Drogeneinträge im Bundeszentralregister zu löschen. Die niedersächsische SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann etwa kritisiert Lauterbachs Gesetzesentwurf scharf und fordert Nachbesserungen, um die Justiz nicht weiter zu belasten. Befürworter der Legalisierung setzen dem entgegen, dass das Gesetz, einmal in Kraft, zu weniger Strafverfahren und damit zu weniger Arbeit für die leidenden Behörden führen werde. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht zukünftig dementsprechend auch eine „stark verringerte Anzahl der gerichtlichen Strafverfahren wegen cannabisbezogener Delikte“.

Cannabis-Amnestie bedeutet Gerechtigkeit

Aus Sicht von Legalisierungsbefürwortern sollte aber wohl vor allem erwähnt werden, dass das bisschen zusätzlicher Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem jahrzehntelangem Unrecht steht, das harmlosen Cannabis-Konsumenten und Kleinstmengenbesitzern angetan wurde. In Anbetracht dessen wirken Aussagen wie: „Als Justizministerin werde ich nicht tatenlos mitansehen, dass unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte mit unsinnigen Verwaltungsaufgaben lahmgelegt werden (…)“ wie der blanke Hohn. Dass man sich mit solch peinlichen Statements überhaupt an die Öffentlichkeit traut, zeigt, wie klein das Verständnis der konservativen Seite für die eigentliche Problematik, die hinter der Legalisierung steckt, wirklich ist. Schade, dass Lauterbach und Co. an dieser Stelle nicht entsprechend Kontra geben – sondern sich sogar auf die äußerst fragwürdige Argumentationslinie einlassen…

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