Cannabis im Flugzeug: ist das jetzt erlaubt?

Seit dem 1. April ist die Teil-Legalisierung in Deutschland in Kraft – seitdem stellen sich Cannabisfreunden viele kleinere und größere Fragen, unter anderem auch zum Beispiel zum Themenkomplex (Flug-)Reisen.

Das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis im Flugzeug auf innerdeutschen Reisen ist gemäß den luftsicherheitsrechtlichen Bestimmungen erlaubt ist. Die Bundespolizei hat bestätigt, dass diese Menge im Hand- oder Reisegepäck mitgeführt werden kann, ohne dass Sanktionen drohen. Diese Regelung gilt sowohl für Passagiere als auch für die Flugbesatzung.

„Die Mitnahme von Cannabis (…) ist auch im oben genannten Rahmen keiner Sanktion unterworfen“, so ein Sprecher der Bundespolizei. Es sei allerdings zu beachten, dass Luftfahrtunternehmen ihre eigenen Regeln in Bezug auf die Mitnahme von Cannabis festlegen können und daher ratsam, sich über die Richtlinien des jeweiligen Unternehmens im Einzelfall genau zu informieren. Das gälte natürlich umso mehr, wenn man zur Crew gehöre.

Untersagt ist natürlich weiterhin, Cannabis – in egal welcher Menge – aus dem Ausland nach Deutschland ein- oder in andere Länder auszuführen, egal ob im Flugzeug, Zug oder Auto. Je nach Zieldestination kann das im Bestfall noch einigermaßen glimpflich ausgehen, wohingegen man in repressiven Staaten, hier seien exemplarisch südostasiatische wie Malaysia oder arabische Staaten wie Dubai genannt, sein blaues Wunder erleben dürfte, wenn man dort mit Cannabis im Gepäck anreist.

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