Cannabis-Gesetz: was passiert im Bundesrat?

Gerade erst wurde das Cannabis-Gesetz (CanG) mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen und doch bleibt kaum Zeit, ausgiebig zu feiern. Eine Hürde gäbe es da schließlich noch zu nehmen, bevor die von Cannabis-Community und -Industrie heiß erwartete (Teil-)-Legalisierung definitiv als durchgesetzt gelten kann. Und auf diese Hürde schielen einige Experten schon lange mit Argwohn: gemeint ist natürlich der Bundesrat. Doch was genau geschieht im Bundesrat mit einem Gesetz?

Wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschaltet, würde das folgendermaßen ablaufen: innerhalb von drei Wochen nach Zustellung des Gesetzes hat der Bundesrat Zeit zu entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss einberuft. Angenommen, das Cannabis-Gesetz wird am 1. März zugestellt, dann hätte der Bundesrat bis zum 22. März Zeit für seine Entscheidung. Um den Vermittlungsausschuss einzuberufen, benötigt der Bundesrat eine einfache Mehrheit, das entspricht 35 von 69 Stimmen. Wenn der Bundesrat sich mit einer Mehrheit von mindestens 35 Stimmen dafür entscheidet, wird der Vermittlungsausschuss einberufen. Es wird, anders als im Bundestag, keine Mehrheit pro CanG benötigt – findet keine Ausschuss-Anrufung statt, gilt das Gesetz automatisch als angenommen.

Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammen. Seine Aufgabe ist es, Kompromisse zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. Wenn der Vermittlungsausschuss Änderungen vorschlägt, muss der Bundestag diese erneut verabschieden. Das Gesetz geht dann zurück an den Bundesrat. Der Bundesrat kann erneut über das Gesetz abstimmen. Wenn er Einspruch mit einfacher Mehrheit erhebt, geht das Gesetz zurück an den Bundestag. Bei einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat für den Einspruch ist eine 2/3-Mehrheit im Bundestag erforderlich, um den Einspruch zu überstimmen.

Soweit also die graue Theorie, doch wie sieht es im Bundesrat mit den Mehrheitsverhältnissen aus? Aus Sicht der Legalisierungsbefürworter ziemlich gut, vereinen SPD, Grüne, FDP und Linke doch 45 der insgesamt 69 Stimmen auf sich, während die Rechts-Konservativen und Rechtsextremen von CDU/CSU, Freie Wähler und AFD nur auf insgesamt 24 Stimmen kommen. Eine gute Ausgangslage – allerdings muss berücksichtigt werden, dass einige Bundesländer von Koalitionen regiert werden, die sich bei der Stimmabgabe für eine der beiden Marschrichtungen entscheiden müssen. Findet keine Einigung statt, wird die Stimme des entsprechenden Bundeslandes als Enthaltung gewertet – was eine Durchsetzung des CanG erleichtern würde.

Doch wie oft wurde der Vermittlungsausschuss in dieser Legalislaturperiode denn bisher überhaupt bemüht? Von insgesamt 219 Gesetzen, die im Bundesrat behandelt wurden, wurde im Endeffekt ganze vier Mal eine Einigung im Ausschuss bemüht. Die Quote spricht eine deutliche Sprache – aber Vorsicht, immerhin handelt es sich beim CanG um ein absolutes Reizthema für alles, was rechts der Mitte kreucht und fleucht. Wenn der Vermittlungsausschuss dann einmal einberufen wurde, hat er theoretisch Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode, um zu einer Einigung zu kommen. Doch so lange dauert es in der Regel nicht: ein Blick auf die abgeschlossenen Vermittlungsverfahren zeigt deutlich, dass Einigungen in der Praxis deutlich schneller zustande kommen. Wir reden hier über Zeitspannen zwischen mehreren Wochen und zwei, drei Monaten. Zu einem Einspruch kam es im Bundesrat in dieser Legislaturperiode übrigens bisher noch kein einziges Mal.

2 Kommentare

    • Das Datum (6. März) ist der Termin der Ausschußsitzung. Die Plenarsitzung, in der wohl entschieden wird, ist am 22. März …

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