Cannabis-Gesetz überarbeitet: das sind die Änderungen

Ein Joint, der auf Marihuanablüten abgelegt ist
Symbolbild

Na, sieh einer an – da lohnt sich die zusätzliche Wartezeit von drei Monaten doch noch! Das umstrittene Cannabis-Gesetz hat signifikante Änderungen erfahren und, ja, die zahlreichen Pessimisten aus dem sogenannten Weedmob dürfen schon mal den Kopf aus dem Sand ziehen: das geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis wurde (aus Konsumenten-Perspektive) eindeutig verbessert – das kann man nun den Informationen des Redaktions-Netzwerks Deutschland (RND) entnehmen.

Bei finalen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die Verbotszone für den öffentlichen Konsum von Cannabis, insbesondere in der Nähe von Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen, deutlich zu verkleinern. Statt der ursprünglich vorgesehenen 200 Meter wird nun eine „Sichtweite“ um den Eingangsbereich festgelegt, wobei mindestens 100 Meter Abstand einzuhalten sind.

Um einen abrupten Anstieg der Strafen zu verhindern, wird eine Toleranzgrenze für den legalen Besitz von Cannabis eingeführt. Der Besitz von 25 bis 30 Gramm wird künftig als Ordnungswidrigkeit betrachtet, während Strafbarkeit erst bei größeren Mengen einsetzt. Bisher lag die Strafgrenze bereits bei 25 Gramm.

Die Regelungen für den Eigenanbau werden ebenfalls gelockert. Die erlaubte Menge für selbst angebautes Cannabis wird von 25 auf 50 Gramm erhöht, und die Strafbarkeit tritt erst bei Mengen über 60 Gramm ein. Es wird auch klargestellt, dass die erlaubte Besitzmenge sich auf getrocknetes Cannabis bezieht, wodurch eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unbedenklich ist.

Eine Expertenkommission soll bis zum 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen, da der bisherige Wert als zu niedrig angesehen wird. Dieser kann auch noch Tage oder Wochen nach dem Konsum überschritten werden. Es soll ausdrücklich vermieden werden, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabisprodukten zu einem Verlust der Fahrerlaubnis führt.

Das hört sich ja schon mal alles nicht verkehrt an, aber es wurden auch Aspekte des Gesetzentwurfes verschärft: besondere Aufmerksamkeit wird in dieser Hinsicht dem Schutz von Minderjährigen gewidmet. Es werden Strafverschärfungen eingeführt, insbesondere für Personen über 21 Jahren, die Minderjährige zum Cannabisanbau oder -kauf anstiften oder unterstützen. Es drohen nun Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Auch die Mindeststrafen für gewerbsmäßige Abgabe von Cannabis an Minderjährige werden erhöht.

Die Umsetzung des Gesetzes wird schrittweise erfolgen. Die Regelungen für den Besitz und Eigenanbau von Cannabis bei Privatpersonen sollen ab dem 1. April 2024 in Kraft treten, während die Vorschriften für Anbauvereine erst am 1. Juni oder 1. Juli wirksam werden sollen, aufgrund der notwendigen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine.

Insgesamt liest sich das Cannabis-Gesetz nach den Änderungen deutlich realitätsnäher und praktikabler als bisher – die Weichen für ein gelungenes Frühjahr für die Cannabis-Community sind also gestellt. Es stellt sich die allerdings Frage, warum man nicht den direkt den symbolträchtigen 20. April als Startpunkt der Legalisierung nimmt – die 19 Tage bis zum offiziellen Termin würden den Braten nach 100 Jahren Prohibition doch auch nicht mehr fett machen…

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