Cannabis-Fahrtauglichkeit: Keine relevante Beeinträchtigung

Autoschlüßel und Marihuana

Zum Thema der Fahrtauglichkeit unter dem Einfluss von Cannabis berichtet aktuell die IACM:

„In einer halbnaturalistischen Laborstudie konsumierten 40 Erwachsene ihr eigenes verschriebenes medizinisches Cannabisprodukt. Die Ergebnisse der Fahrleistung, einschließlich der Standardabweichung der Seitenlage, der Standardabweichung der Geschwindigkeit, der Durchschnittsgeschwindigkeit und der Lenkvariabilität, wurden zu Studienbeginn sowie zweienhalb und fünf Stunden nach dem Cannabiskonsum mit einem Fahrsimulator bewertet. Die Studie wurde von Forschern der Swinburne University of Technology in Hawthorn, Australien, und Austin Health in Melbourne, Australien, durchgeführt.

Die Autoren fassten zusammen, dass diese ‚halbnaturalistische Studie darauf hindeutet, dass der Konsum von THC-haltigem medizinischem Cannabis (1,13 bis 39,18 mg/Dosis) bei vorschriftsmäßigem Gebrauch nur einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Fahrleistung hat’. Nachweisbare THC-Konzentrationen wurden in der Mundflüssigkeit im Durchschnitt sechs Stunden nach der Einnahme beobachtet (Bereich = 0 bis 24 ng/ml).”

Auch das deutsche Straßenverkehrsamt hat Studien in Auftrag gegeben

Derweil wird in Deutschland heiß um eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung debattiert. So legt ein Änderungsantrag nahe, dass die Freigabe von Cannabis mit der Einführung eines THC-Grenzwerts für den Straßenverkehr verbunden sein soll. Diese Regelung soll das bisherige absolute Verbot des Führens eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss ersetzten. Dafür will man sich an der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol orientieren und den Grenzwert entsprechend festgelegen. Wissenschaftliche Untersuchungen dazu sind bereits im Gange und sollen bis zum 31. März 2024 ausgewertet werden. Anschließend soll die Festlegung des Grenzwerts durch den Gesetzgeber erfolgen. Zuvor hatte das Verkehrsministerium keine Handlungsnotwendigkeit gesehen, wurde jedoch um eine erneute Prüfung gebeten.

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Vorschriften für den Entzug der Fahrerlaubnis sollen ebenfalls angepasst werden. So soll der Führerschein entzogen oder gar nicht erst erteilt werden, wenn Bewerber oder Inhaber der Fahrerlaubnis cannabisabhängig sind oder Cannabis missbräuchlich einnehmen. Ähnlich wie bei Alkohol wird davon ausgegangen, dass Betroffene nicht in der Lage seien, angemessen zwischen dem Führen eines PKWs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigendem Konsum zu unterscheiden.

Link zur Studie: Manning B, Arkell TR, Hayley AC, Downey LA. A semi-naturalistic open-label study examining the effect of prescribed medical cannabis use on simulated driving performance. J Psychopharmacol. 2024:2698811241229524.

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