Cannabis als Medizin vom Bundestag einstimmig angenommen!

Heute Mittag war es soweit: Das Gesetz zu Cannabis als Medizin wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommen! Das Wichtigste zuerst: Die Ausnahmegenehmigung wird hinfällig, Ärzte dürfen nun Cannabis als Medizin verschreiben. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird allerdings nur gewährleistet, wenn Cannabis als Medizin von Kassenärzten verschrieben wird. Das Gesetz wird ab aller Voraussicht nach im März oder April 2017 in Kraft treten.

Die Fakten:

– Das neue Cannabis-Gesetz wird im März oder April 2017 in Kraft treten.

– Es gibt keine Ausnahmegenehmigung zum Cannabiskonsum mehr. Jeder, der bislang eine der knapp über Tausend erteilten Ausnahmegenehmigungen besitzt, kann jedoch davon ausgehen, dass ihm weiterhin das Recht erteilt wird, Cannabis zu konsumieren.

– Im Gegenteil gibt es sogar Vorteile für die Patienten, die bislang eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Konsum von Cannabis hatten: Denn bislang zahlten die Krankenkassen die Medikamente nicht, nun sind sie dazu aber verpflichtet.

– Die Krankenkassen dürfen eine Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern – dies gilt natürlich nur für Menschen, die aufgrund einer „schwerwiegenden Erkrankung“ tatsächliche medizinisch auf den Einsatz von Cannabis angewiesen sind.

– Was eine „schwerwiegenden Erkrankung“ und damit Grundvoraussetzung für eine Kostenerstattung von Cannabis außerhalb einer gegebenfalls vorhandenen Indikation ist, ist noch unklar.

– Auch gibt es eine weitere wichtige Änderung im Gegensatz zur bisherigen Regelung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis: Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erklärte dazu, dass Schwerkranke nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Der Arzt könne entscheiden, wann er den Schritt für notwendig erachtet.

– In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene THC-Fertigarzneimittel (etwa Dronabinol oder Nabilon) statt auf natürliche Cannabisprodukte erhalten.

– Cannabis verschreiben darf zwar jeder Arzt, eine Kostenübernahme ist aber nur nach Überprüfung durch einen Kassenarzt möglich.

– Ein Rezept vom Arzt schützt die Konsumenten vor Anzeige wegen illegalem Cannabisbesitz.

– Ein Eigenanbau für Patienten (und auch für sonst niemanden) ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, das ansonsten ein unkontrollierbares Produkt entstehen würde, das mit den Qualitätsansprüchen von Apotheken-Cannabis nicht vereinbar wäre.

– Die Versorgung Deutschlands mit Cannabisblüten soll durch einen staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland durch die sogenannte „Cannabisagentur“ erfolgen. Bis dies in die Wege geleitet wurde, soll der Vertrieb von Apotheken-Cannabis durch Importe gedeckt werden. Die Einrichtung dieser Cannabisagentur soll durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umgesetzt werden.

– Zusammen mit der Gesetzesänderung im März, wird es eine umfangreiche Begleitstudie zum Thema Cannabis als Medizin geben. Dazu übermitteln die Ärzte Daten zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

– Im Palliativbereich muss ein Antrag auf medizinisches Cannabis laut dem heute verabschiedeten Gesetz innerhalb von drei Tagen zugelassen werden.

– Frank Tempel (Die Linke) forderte, im Zusammenhang mit der Cannabis-Medizin nun auch die Führerscheinpraxis zu überprüfen, da Cannabispatienten Gefahr liefen, bei Polizeikontrollen ihre Fahrerlaubnis zu verlieren.

– Eine generelle Legalisierung von Cannabis wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt.

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