Cannabis-Edible führt zu Verurteilung

Symbolbild

Ein 40-jähriger Mann aus Iserlohn wurde vor Gericht gestellt, aufgrund seiner angeblichen Absicht, ein Cannabis-Edible herzustellen – und zwar einen sogenannten Spacecake mit 56 Gramm Haschisch. Den Kuchen plante er für den Geburtstag seines Bruders im März 2023. Die unerlaubte Zutat wurde jedoch von der Polizei vor dem Geburtstag beschlagnahmt, nachdem sein Sohn das Haschisch unbemerkt entwendet hatte. Der Mann wurde wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel angeklagt, da die chemische Analyse einen THC-Wirkstoffgehalt von 18,2 Prozent ergeben hatte.

Vor Gericht betonte der Richter das alte Lied von den Gefahren von Cannabis (auch als Edible) für die Gehirnentwicklung von Minderjährigen und wies auf das Problem hin, dass die Droge im Haushalt des Angeklagten, in dem eben auch minderjährige Kinder lebten, aufbewahrt wurde. Der Angeklagte zeigte sich reumütig.

In den Plädoyers forderte die Staatsanwältin die Mindeststrafe von einem Jahr, während die Verteidigung argumentierte, dass es sich um einen minderschweren Fall handle, da die Droge nur für den privaten Gebrauch und nicht für den Verkauf bestimmt gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss er nun zudem 1.200 Euro an den Tierschutzbund zahlen.

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