Amtsgericht Münster: Cannabis-Verbot verfassungswidrig

Gericht Cannabis
Symbolbild

Im Frühjahr 2020 hatte der Jugendrichter und Legalisierungsbefürworter Andreas Müller in Kooperation mit dem Deutschen Hanfverband (DHV) dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Cannabis einmal mehr auf die Finger geklopft: ein Überprüfungsantrag, ein sogenannter Normenkontrollantrag, wurde an die Richter nach Karlsruhe geschickt, in dem auf 140 Seiten dargelegt wurde, warum das Cannabisverbot in Deutschland als verfassungswidrig und willkürlich eingestuft werden müsse. Erfreulicherweise wurde nun bekannt, dass sich neben dem Amtssitz von Richter Müller, dem Amtsgericht Berlin-Bernau, aktuell auch das Amtsgericht Münster angeschlossen und nun auch einen Normenkontrollantrag ans Bundesverfassungsgericht geschickt hat.

Im Rahmen der Urteilsfindung in einem Cannabisbesitz-Delikt um schlappe 0,4 Gramm beschlichen das AG Münster „Bedenken gegen den Erlass des beantragten Strafbefehls, da dem Amtsgericht inzwischen der Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau (2 Cs 226 Js 7322/19) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt zur Kenntnis gelangt war, welcher die seit Jahren gehegten Zweifel des Unterzeichners bezüglich der Verfassungswidrigkeit einer solchen Verurteilung treffend zusammenfasste“. Auf gut Deutsch gesagt: dem zuständigen Münsteraner Richter wurde es bezüglich des nicht mal halbem Gramms ganz einfach zu albern und da ist ihm der Antrag von Richter Müller wohl als unterstützenswert in den Sinn gekommen. Welcher Cannabisfreund würde da nicht zustimmen?

Richter Müller ist zuversichtlich, das Bundesverfassungsgericht diesmal endlich zum Umdenken bewegen zu können. Er weist darauf hin, dass sich seit den letzten Versuchen Anfang der Jahrtausendwende eine Menge in Sachen Akzeptanz von Cannabis geändert hat und setzt große Stücke auf die Normenkontrollanträge: „Es hat sich seit 2002 einiges getan: Cannabis hat sich nicht nur als Medizin durchgesetzt. Auch ansonsten hat sich das gesellschaftliche und politische Klima bei dem Thema fundamental geändert. Inzwischen hält es die ganz normale Bevölkerung für nicht mehr zeitgemäß, wenn erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten wegen weniger Gramm Gras oder Haschisch strafrechtlich verfolgt werden“, äußerte sich der 59-Jährige gegenüber dem „Legal Tribune Online“.

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1 Kommentar

  1. Ich, habe 80% an Behinderung, und ich bin der Meinung das man Autismus nicht mit drecks Downer-Psychopharmarka Medikamente wie Olanzapin oder Eszitalobram behandeln, kann habe Meinen Auto Führer – schein verloren und das obwohl ich weder ein Fahrzeug noch einen Punkt in Flenzburg habe!? Die haben was in Meiner Wohnung Gefunden und auf Grund dessen musste ich Meinen Führer schein – abgeben und Mein Betreuer hat in dann den Cops übergeben   Das ist die reinste Endmündigung was hier im lande abgeht.. Da schaut mann das mann eine weisse weste hat und dann sowas mieses.. Ich sage: Legalisierung, Legalisierung, Legalisierung, Statt Endmündigung + unsinnige Kriminalisierung von Cannabis Konsumenten Stichwort Soziales denken, an die Unsere Landes Regierung Gruß David

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