Ab wann dürfen Cannabis Clubs mit dem Anbau starten?

Ab wann Cannabis Clubs (im CanG auch Anbauvereinigungen genannt) legal mit dem Anbau beginnen können, wird durch mehrere entscheidende Ereignisse festgelegt. Natürlich ist das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) selbst von allergrößter Bedeutung. Allerdings kann und darf der Anbau im Cannabis Club nicht unmittelbar mit dem Inkrafttreten des CanG starten – es muss zunächst die Genehmigung beantragt und insbesondere von der zuständigen Behörde erteilt werden.

Die Bereitschaft der zuständigen Behörde, Anträge zur Genehmigung des Anbaus entgegenzunehmen, ist ein weiterer entscheidender Faktor. Nach den jüngsten Gesetzesänderungen wurde ein neuer Zeitplan der Bundesregierung für die Teil-Entkriminalisierung von Cannabis veröffentlicht. Gemäß diesem Zeitplan soll das CanG am 01.04.2024 in Kraft treten, und die Antragstellung für Vereine ist ab dem 01.07.2024 möglich. Es ist für Cannabis Clubs dementsprechend nicht möglich, direkt mit Inkrafttreten des Gesetzes im April mit dem Anbau zu starten.

Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass die Behörden, die für die Genehmigung der Anträge zuständig sind, erst noch von den Bundesländern geschaffen werden müssen. Einrichtung und Schulung dieser Behörden in den Bundesländern können erst nach dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes beginnen – deshalb kann natürlich auch der Antrag des Cannabis Clubs erst verzögert eingereicht werden.

Paragraphen § 11 und § 12

Der Antrag muss den inhaltlichen Voraussetzungen gemäß § 11 und § 12 CanG entsprechen, um eine reibungslose Genehmigungsprozedur zu gewährleisten. § 11 regelt die Erlaubnispflicht für gemeinschaftlichen Cannabisanbau und -konsum. Anbauvereinigungen, die diese Erlaubnis beantragen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Geschäftsfähigkeit der Vertreter, Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Vorlage verschiedener Dokumente wie Führungszeugnisse und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Änderungen dieser Informationen müssen der Behörde sofort mitgeteilt werden.

In § 12 werden Gründe für die Versagung der Erlaubnis aufgeführt. Dies kann geschehen, wenn Vertreter der Anbauvereinigung nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, das befriedete Besitztum nicht den Anforderungen entspricht, die Satzung der Vereinigung unzureichend ist oder wenn schädliche Umwelteinwirkungen befürchtet werden. Auch strafrechtliche Verurteilungen oder die Annahme, dass eine Person den missbräuchlichen Konsum von Cannabis unterstützt, können zur Versagung führen. Die Behörde kann Auskünfte und Unterlagen verlangen, um die Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

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