Skittles mit THC: Ärger um gefälschte US-Süßigkeiten

Skittles-Fälschung
Skittles-Fälschung

Immer wieder gibt es in der Presse Berichte von unfreiwilligen Cannabis-Einnahmen durch mit Marihuana oder Haschisch vermischte Esswaren. In Europa passiert dies nicht all zu oft – und vor allem die Fälle, wo Unwissenden Personen solche Speisen in böser Absicht untergejubelt wurden, schaffen es in die Schlagzeilen. In den amerikanischen Bundesstaaten, in denen Cannabis legalisiert ist, gibt es hingegen schon eher ein Problem mit versehentlich konsumierten Edibles. Dies wird auch dadurch begünstigt, dass sich einige der Produzenten der THC-haltigen Lebensmittel herausnehmen, einfach fremde Markennamen und Verpackungsdesigns zu benutzen.

Kiffen und Süßigkeiten – das passt genau so gut zusammen wie Cheech und Chong. Selbst der größte Fitness-Fan hat unter dem Einfluss berauschender Cannabinoide häufig Schwierigkeiten, sich zusammenzureissen, sobald die nächste Tüte angebrochen wird. Also… gemeint sind keine Tüten zum Rauchen, sondern solche, die mit Chips und bunten Schnüren gefüllt sind. Doch die Verbindung von Süßem und Grünem geht sogar noch viel tiefer, kann man doch auch Süßigkeiten, etwa leckere Küchlein, herstellen, die mit Cannabis versehen sind und die Konsumenten ins höchste High schießen können. Worauf dann wieder der Hunger auf Süßes folgt. Ein beinahe ewiger Kreislauf. Doch nicht nur in Heimarbeit werden leckere und ultrapotente Snacks hergestellt. In Amerika, dort wo vielerorts das Gras freigegeben ist, raucht und dabbt man nicht nur, nein, dort sind die THC-haltigen sogenannten Edibles äußert beliebt und nehmen einen großen Anteil an den Cannabisverkäufen ein. Das könnte unter Umständen auch dadurch begünstigt werden, dass medizinisches Marihuana in einem Großteil der amerikanischen Bundesstaaten inzwischen legal ist und 18 der Bundesstaaten Cannabis auch schon zum Freizeitgebrauch freigegeben haben, aber das öffentliche Konsumieren vielerorts nach wie vor verboten ist, so wie auch das Zigarette rauchen in der Öffentlichkeit verboten ist. Ein kleines Bonbon zu lutschen oder einen Schokoriegel zu essen, ist hingegen überall möglich.

So groß der Edibles-Markt inzwischen geworden ist, so unfassbar riesig ist seine Palette an verschiedensten angebotenen Produkten. Und das hat inzwischen einige interessante Auswirkungen, die nicht zuletzt zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Einige der Streitigkeiten wurden schon beigelegt, doch es gibt auch neue Fälle: die Rede ist von THC-haltigen Süßwaren-Plagiaten. Als an Süßigkeiten interessierte mitteleuropäische Person ist man ja, wie bei vielen anderen Themen auch, genötigt, immer wieder neidvoll über den großen Teich zu blicken. Was gibt es dort für Leckereien! Allein die Tatsache, dass es dort nicht nur die hierzulande bereits bekannten Skittles-Sorten gibt, sondern etwa auch „Zombie Skittles“, lässt einen wahren Süßkram-Fanatiker schon unruhig auf dem Stuhl herumrutschen. Noch größere Freude bringen dürfte aber für zugleich cannabisbegeisterte Schleckermäuler die Information, dass es in den Staaten auch Zombie Skittles mit THC gibt. Und hier beginnt gleichzeitig das Problem: Wrigley, die Firma hinter Skittles, die übrigens dem Mars-Konzern gehört, hat niemals Cannabisprodukte ins Sortiment aufgenommen. Und auch niemandem erlaubt, solche herzustellen. Und so wurden nun fünf Produzenten von Cannabisprodukten angezeigt, die Produkte der Firma Wrigley bis ins letzte Detail imitieren, mit THC versetzen und die Verpackungen lediglich mit Cannabissymbolen und den Informationen zum THC-Gehalt erweitern. Daher drehen sich die Vorwürfe vor allem um die natürlich nicht von der Hand zu weisenden Verletzungen der Markenrechte, aber die Anwälte von Wrigley argumentieren auch damit, dass Personen, vor allem Kinder, unwissentlich und unwillentlich diese THC-Produkte zu sich nehmen könnten.

Es gibt keine landesweiten Statistiken, aber es kann davon ausgegangen werden, dass im vergangenen Jahr in den USA mehrere Hundert Kinder unter fünf Jahren ärztlich behandelt werden mussten, weil sie versehentlich THC-haltige Süßigkeiten konsumierten. Die häufigsten erlittenen Nebenwirkungen bei Kindern unter fünf Jahren unter THC-Einfluss waren Erbrechen, Lethargie und Brustschmerzen. Ein wenig irritiert es jedenfalls, dass Menschen, die es immerhin schaffen, ein fertig verpacktes Produkt irgendwo zu verkaufen, überzeugt davon sind, dass man einfach die Namen von weltweit bekannten Süßwaren für die eigenen Produkte nutzen könnte. Vor Wrigley haben schon die Süßwarenhersteller Hershey, Mondelez und Ferrara Candy (nicht zu verwechseln mit Ferrero) gegen entsprechende Verstöße von anderen Produzenten geklagt – und wenig überraschend in jedem einzelnen Fall erfolgreich ihre Interessen durchgesetzt. Noch häufiger werden solche Vorstöße unmittelbar nach Entdecktwerden unterbunden. Tatsächlich gibt es viele gedankenlose Produzenten, die aber immerhin nach dem ersten Brief eines Anwalts sofort einsehen, dass sie nicht das Recht haben, fremde Markennamen einzusetzen. Denn tatsächlich sind in aller Regel sogar nicht nur die Namen selbst geschützt, sondern auch die Verpackungsdesigns und tatsächlich auch die Formen der Süßigkeiten selbst, die von niemandem nachgeahmt werden dürfen.

Dies bringt viele Edibles-Produzenten jedoch auf die Idee, dass man es ja mit ähnlichen Namen und ähnlichen Verpackungen versuchen könnte – etwa mit „Cannaburst“ statt „Starburst“. Aber auch diese Fälle sind rechtlich gesehen mehr oder weniger als hoffnungslos zu bewerten. Es muss aber auf der anderen Seite auch festgehalten werden, dass der allergrößte Teil der Edibles-Produzenten in den Vereinigten Staaten sehr bemüht ist, jede noch so kleine staatliche oder anderweitig vorgeschriebene oder empfohlene Richtlinie umzusetzen, allein schon um zu beweisen, dass cannabisaffine Personen hervorragende Mitbürger sein können, aber auch, um keine Angriffsfläche zu bieten. Das bedeutet auch, dass in mehreren Bundesstaaten agierende Unternehmen teilweise für jeden einzelnen Staat eigene Verpackungen, Etikettierungen oder auch Süßigkeitenformen und -farben im Programm haben. Dies liegt daran, dass die Regeln von Staat zu Staat unterschiedlich eng gefasst sind. Im Nachbarland Kanada, wo Cannabis vollständig legalisiert ist, sind die rechtlichen Anforderungen tatsächlich deutlich strenger als in Amerika. Auch ist in Kanada ein kindersicherer Verschluss vorgeschrieben – würde dies auch in den USA umgesetzt, wäre wohl ein Großteil aller versehentlicher Cannabiseinnahmen, zumindest durch Kinder, zu vermeiden.

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