Das Kontrollgesetz im Detail: Teil II – Legalisierung und Führerschein

Legalisierung Führerschein

Ein kontrolliertes und reguliertes System zu schaffen, das Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schützt und gleichzeitig den Cannabiskonsum Erwachsener entkriminalisiert. Das ist das erklärte Ziel des grünen Cannabiskontrollgesetzes. Der Gesetzentwurf wurde von den Grünen bereits am 20. März 2015 erstmals in den deutschen Bundestag eingebracht. Federführende Köpfe bei der Ausarbeitung waren (neben vielen anderen) Katja Dörner, Harald Terpe, Hans-Christian Ströbele und der neue Landwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Der Vorschlag des Cannabiskontrollgesetzes ist zwar schon älter, aber die Chancen stehen nicht so schlecht, dass in den finalen Freigabe-Regelungen der Ampel-Regierung eine ganze Menge des Entwurfs drin stecken wird. Politiker sind halt auch nur Menschen und ganz schön vielbeschäftigt noch dazu. Mal ehrlich, wer würde sich schon die Mühe machen, den ganzen Kladderadatsch noch einmal neu zu erarbeiten, wenn man sich doch einfach an der bereits bestehenden Vorlage bedienen kann? Eben.

Im zweiten Teil unserer Artikel-Reihe zu den Details des Cannabiskontrollgesetzes (Teil I gibt es hier) widmen wir uns nun wie angekündigt dem Komplex Führerschein und Legalisierung. Als eines der schärfsten Repressionsinstrumente hält es seit jeher unzählige Cannabisfreunde dauerhaft vom Konsum ab – am (verlorenen) Führerschein hängen Existenzen. Denn bisher ist es unglücklicherweise so, dass selbst ein lange zurückliegender Konsum unter Umständen erhöhte Grenzwerte zutage fördern kann. Würde das Cannabiskontrollgesetz mit dieser unsäglichen Praxis endlich Schluss machen? Um es vorwegzunehmen: die Diskrepanz in der Behandlung von Alkohol und Cannabis würde endlich ein gutes Stück weit ausgeglichen. Im Übrigen bezieht sich der Gesetzestext auf den Freizeit-Bereich. Etwaige Sonderregelungen für Cannabispatienten sind nicht berücksichtigt.

Legalisierung und Führerschein

Eines bliebe zwar auch nach dem Kontrollgesetz beim Alten. Und zwar bliebe das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem akuten Einfluss von Cannabis generell verboten. Gleichzeitig würde aber erstmals ein verbindlicher THC-Grenzwert festgeschrieben, der an der geltenden Alkohol-Promille-Grenze von 0,5 % orientiert ist. Er wird laut Gesetzentwurf auf 5,0 ng/ml aktives THC im Blutserum festgesetzt. Im Vergleich mit den entsprechenden Regelungen in einigen US-Bundesstaaten, etwa Colorado mit 9,0 ng/ml Blutserum, fällt die von den Grünen vorgeschlagene Neuregelung zwar durchaus streng aus. Dennoch würde dies aber natürlich noch immer einen großen Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation darstellen.

Darüber hinaus könnte eine weitere Neuregelung viele automobilaffine Cannabisfreunde erfreuen. Zunächst einmal kann der bloße Besitz von Cannabis gemäß des Entwurfs nicht mehr zum Verlust des Führerscheins führen. Auch eine Anordnung einer teuren medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist mit dieser Begründung nicht mehr möglich (was es bisher war). Es gibt allerdings naturgemäß auch Konstellationen, wo sich Cannabiskonsum in der Legalisierung und Führerschein-Besitz aneinander reiben.

Konzepte von Abhängigkeit und Missbrauch

Probleme bekäme der Cannabisfreund, wenn bei ihm entweder „Cannabisabhängigkeit“ oder „Cannabismissbrauch“ vermutet bzw. festgestellt würde. Eine „Cannabisabhängigkeit“ wäre zu untersuchen, wenn dem Straßenverkehrsamt entsprechende Informationen vorliegen, es aber bisher nicht zu Verfehlungen im Straßenverkehr gekommen ist. Dabei kommt es dann aber nicht zur MPU, ein ärztliches Gutachten würde an der Stelle ausreichen. Auf welchem Wege und unter welchen Umständen das Straßenverkehrsamt an derartige Informationen gelangen könnte, bleibt vorerst spekulativ. Denkbar, dass etwa ein Überschreiten der erlaubten Cannabis-Menge oder ein anderer Verstoß gegen die allgemeinen Bestimmungen des Cannabiskontrollgesetzes zu einer vermuteten Abhängigkeit und damit zu einer unguten Reaktion des Straßenverkehrsamts führen könnte.

Lägen Vermutungen nahe, dass ein „Cannabismissbrauch“ besteht, könnte es noch finsterer werden. Ein Cannabismissbrauch liegt gemäß Cannabiskontrollgesetz dann vor, wenn Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr sicher getrennt werden können. Wer etwa (mehrfach) mit überschrittenem Grenzwert hinterm Steuer erwischt wird, müsste sich also nach wie vor auf eine teure MPU einstellen – und sich dem Verdacht des Cannabismissbrauchs fügen. Hierzu gehören auch die Erbringung eines Abstinenznachweises und die Erstellung einer Verhaltensprognose.

So viel zum Thema Führerschein. Im nächstem Teil der Artikel-Serie werden wir uns dann dem Komplex Cannabisanbau widmen. Wer das 68-seitige Cannabiskontrollgesetz selbst unter die Lupe nehmen möchte, findet das Dokument hier.

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