Cannabis auf Rezept: so überzeugt man den Arzt

Cannabis auf Rezept

Seit ziemlich genau vier Jahren gibt es nun das „Cannabis als Medizin“-Gesetz, doch tatsächlich sind die Schwierigkeiten für Patienten nach wie vor zahlreich und oft auch sehr ärgerlich und kräftezehrend. Die Vorurteile gegenüber Cannabis auf Rezept sind groß, die Ärzte schlecht informiert und die Krankenkassen verschreiben nach wie vor lieber kostenlose Massagen oder Heroin anstatt Cannabis, das für Eigenzahler absurd teuer ist. Die Unsicherheiten und die Hürden sind auf allen Seiten groß, bei Patienten, Angehörigen und Ärzten. Um Beistand zu leisten, wurde der Ratgeber „Cannabis als Medizin“ von Maximilian Plenert und Heino Stöver verfasst, der inzwischen in der zweiten Auflage vorliegt. 

In diesem Kapitel werden Fragen behandelt, denen Patienten täglich begegnen, nur weil sie Cannabis als Medizin nutzen oder nutzen wollen. Theoretisch kann man mit seinem Hausarzt oder jedem anderen fachlich geeigneten Arzt eine Therapie mit Cannabis versuchen. Praktisch gibt es diverse, gute und schlechte Gründe, warum es nicht einfach ist, einen Arzt zu finden. Ebenso ist die rechtliche Situation für einen Cannabis-Patienten theoretisch die gleiche wie bei einem Menschen, der opioide Schmerzmittel oder Methylphenidat als Medikament nutzt. In der Praxis ist die Situation meist komplexer und deutlich von einer Normalität entfernt.

„Mit Cannabis will ich nichts zu tun haben“

Das Thema Vorurteile von Ärzten gegenüber Cannabis ist Dauerthema unter Patienten. In unserer Cannabis-Patientengruppe Berlin bekamen wir folgende beispielhafte Aussagen. Mit diesen Vorurteilen und Mythen müssen Sie also rechnen und sich vorbereiten.

„Der Patient ist abhängig von Cannabis und/oder könnte es bei einer Therapie werden.“

„Cannabis ist eine Einstiegsdroge.“

„Muss der Patient am Ende der Therapie einen Entzug machen?“

„Ich als Arzt habe nichts damit zu tun und kenne mich mit dem Thema auch nicht aus.“

„Wenn ich Ihnen das verschreibe, kommen morgen Hunderte Kiffer zu mir und ich bin als Hanfarzt verschrien.“

„Sie wollen doch nur kostenlos kiffen.“

„Ich weiß nicht, wie ich Ihnen Medizinalcannabis verordnen kann. Es ist ein hoher bürokratischer Aufwand.“

„Ich verschreibe keine Betäubungsmittel und habe nicht einmal die Voraussetzungen dafür.“

„Ich fürchte Regress der Krankenkasse bei einer solch teuren Therapie.“

„Medizinalcannabis kann meinen Patienten schizophren machen oder andere psychische Probleme verursachen.“

„Ich darf Ihnen gar kein Medizinalcannabis verschreiben. Hanf ist eine illegale Droge.“

„Die meisten Patienten sind gar nicht krank.“

„Damit möchte ich nichts zu tun haben.“

Mit Fakten und Verständnis für den Arzt gegen Mythen und Vorurteile

Noch ist Cannabis auf Rezept in der Praxis von der Regelversorgung weit entfernt, noch lange nicht normal für Ärzte. Die Reaktionen zahlreicher Ärzte, die ihren Patienten verpflichtet sind, sind zurückhaltend bis fragwürdig. Patienten erfahren bei ihrer Frage nach Cannabis pauschale Ablehnung, Telefonate werden einfach beendet, einige Patienten erleben verbale Verurteilungen oder es wird eine Cannabisabhängigkeit unterstellt. Patienten müssen erleben, dass ihr langjähriger Arzt sie mehr oder weniger freundlich rauswirft. Die Suche nach einem Arzt ist ein Spießrutenlauf.

Die Bedenken von Ärzten muss man respektieren. Ein Arzt sollte nach bestem Wissen und Gewissen handeln und sich zudem an die gesetzlichen Regeln halten. Tut er dies nicht, drohen ihm berufliche und finanzielle Strafen. Daher macht es keinen Sinn, seinen Arzt zu einer Therapie mit Cannabis zu nötigen oder sie allein aufgrund von Gefälligkeit oder Gnade zu erhalten. Patienten und Ärzte müssen im gegenseitigen Respekt zusammenarbeiten, anders funktioniert es nicht.

Verkehrte Welten – Patienten müssen Ärzte informieren

Die meisten Ärzte müssen erst selbst zum Thema informiert werden, auch weil es aktuell noch wenig Aus- und Weiterbildungsangebote zum Thema „Cannabis als Medizin“ gibt. Daher informieren sich viele Patienten selbst ausführlich. Den Arzt sollte man damit nicht überhäufen, sondern häppchenweise dazu bringen, sich dem Thema zu öffnen. Nicht ganz einfach ist die Umkehrung der gewohnten Verhältnisse. Normalerweise weiß der Arzt mehr als der Patient. Bei Cannabis kann es gerade andersherum sein, was auf der zwischenmenschlichen Ebene zu Problemen führen kann.

Faktor Zeit für Patienten

Argument: Ich weiß nicht, wie ich Ihnen Medizinalcannabis verordnen kann. Es ist ein hoher bürokratischer Aufwand.“

Cannabis-Patienten sind zeitintensiv. Sie haben meist schon einen langen Weg hinter sich mit Aktenordnern voller Diagnosen und Arztberichten. Ebenso ist die Therapie mit Cannabis inklusive Begleiterhebung, Kostenantrag und Hilfe beim Kampf gegen die Krankenkasse tatsächlich ein Aufwand. Zeit ist ein wertvolles Gut und ausführliche Gespräche mit den Patienten werden von den Kassen nicht bzw. nur teilweise erstattet. Jeder Patient, dem mehr Zeit eingeräumt wird, schmälert das Zeitfenster der anderen. Wenn Patienten dann mit dem ungewöhnlichen Anliegen Cannabis-Therapie kommen, muss sich der Arzt – egal wie aufgeschlossen er gegenüber dem Thema ist – genau überlegen, ob er dafür die Kapazitäten hat. Das Gleiche gilt für die Zeit eines Arztes, die er für Fortbildungen hat.

Haftung und Regress

Argument: „Ich fürchte Regress der Krankenkasse bei einer solch teuren Therapie.“

Für jede Therapie und damit jedes Rezept haftet der Arzt. Im Streitfall reicht es nicht, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Normalerweise verschreiben Ärzte Medikamente, die in medizinischen Leitlinien empfohlen werden und diese Medikamente haben einen Beipackzettel sowie sind für die jeweilige Diagnose zugelassen. Für Cannabisblüten fehlen Leitlinien und Beipackzettel. Der Arzt kann sich aber mit einem ausführlichen und dokumentierten Aufklärungsgespräch rechtlich absichern.

Verschreibt ein Arzt Medikamente und überschreitet mit den Kosten das ihm zur Verfügung stehende Budget, muss er dies gegenüber den Krankenkassen rechtfertigen. Falls Cannabis nicht wie andere teure Medikamente vom Budget ausgenommen wird, drohen Ärzten, die Cannabisblüten an viele Patienten verschreiben, Regressforderungen. Im Extremfall haften sie mit ihrem privaten Vermögen und müssen Privatinsolvenz anmelden.

Patienten auf Arztsuche

Viele Menschen, denen Medizinalcannabis helfen könnte, haben Probleme einen Arzt zu finden, welcher bereit ist, eine Therapie mit Medizinalcannabis in Erwägung zu ziehen. Medizinalcannabis ist für viele Ärzte noch Neuland. Zur Zeit ihres Studiums haben Mediziner in der Regel noch nichts über Medizinalcannabis gelernt. Zum Einsatz von Medizinalcannabis gibt es einige Vorurteile. Viele Mediziner lehnen deswegen eine Behandlung mit Medizinalcannabis zunächst oder grundsätzlich ab.

Das Internet ist für viele Patienten, die einen Arzt suchen, eine Hilfe. Weltweit gibt es mehr und mehr Cannabis-Patientengruppen oder Organisationen zum Thema Medizinalcannabis. Diese können beim Finden eines aufgeklärten Arztes hilfreich sein. Ansprechpartner in Deutschland sind die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und das dazugehörige Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM).

Reden Sie mit Ihrem Arzt

Der erste Ansprechpartner für Medizinalcannabis als Therapieform ist der bisher behandelnde Arzt. Im Vorhinein sollte man sich auf diese Gespräche gut vorbereiten. Es werden vermutlich mehrere Gespräche nötig sein. Den Arzt sollte man behutsam auf das Thema ansprechen.

Der Patient kann zuallererst seine Krankheits- und Leidensgeschichte darlegen und erklären, warum er vermutet, dass Medizinalcannabis helfen könnte. Sie können hier nur „Vermutungen“ äußern, auch wenn Sie es eigentlich besser wissen. Medienberichte und Fachartikel über andere Patienten können hier sehr hilfreich sein. Eigene Versuche mit Cannabis sollte man vorsichtig erwähnen. Es ist wichtig, Ihrem Arzt gute und fachliche Informationen über Medizinalcannabis und Gesetzeslage sowie Ihrem Leiden vorzulegen. Fachlich hochwertige Informationen helfen dabei, Vorurteile aus dem Weg zu schaffen. Seien Sie offen gegenüber den Reaktionen und möglichen Alternativvorschlägen.

Tolerieren Sie Berührungsängste und tasten Sie sich gemeinsam an das Thema heran. Überfordern Sie Ihren Arzt nicht. Wie auch sonst im Leben gilt: Niemand gibt gerne zu, dass er wenig weiß. Fordern Sie nicht, sondern lassen Sie Ihren Arzt Vorschläge machen. Fruchten die Gespräche nicht oder parallel, können weitere Ärzte aufgesucht werden. Auch diese sind geduldig mit Informationen zu versorgen. Hilfreich können Zeitungsartikel über Patienten und Ärzte sein. Achten Sie auf die Seriosität der Informationen, um von ihrem Arzt ernst genommen zu werden. Wenn Sie andere Patienten kennen, die Erfahrungen mit Cannabis als Medizin haben oder die bereits eine Therapie mit Cannabis erhalten, nehmen Sie sie zu Ihrem Arzt mit.

Ad-hoc-Tipps für die Arztsuche

Ärzte mit folgenden Fachgebieten dürften eher offen für Cannabis sein: Suchtmedizin, Neurologie, Schmerzmedizin, Naturheilkunde, HIV-Schwerpunktpraxen, Onkologie. Die lokale Kassenärztliche Vereinigung, Fachverbände, gesundheitliche Beratungsstellen vor Ort und Selbsthilfegruppen sind gute Anlaufstellen für die Arztsuche. Das Wichtigste ist, dass man sich auf den Weg macht. Es gibt genug Ärzte, die einer Therapie mit Cannabis offen gegenüberstehen. Fangen Sie bei Ihrem Hausarzt an, der kennt sie am besten. Bei Problemen und Fragen: Fragen Sie Ihre Krankenkasse, die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer, die oberste Gesundheitsbehörde des Landes und ggf. Bezirks und Landkreises, die Rechts- und Dienstaufsicht der Problemstelle, lokale Politiker, zuständige Minister und Bundestagsabgeordnete sowie Patientenbeauftragte sowie die diversen weiteren Beauftragten des Landes und sonstiger Stellen.

Aussagen von Ärzten im Faktencheck

„Das kann nur ein Schmerztherapeut verschreiben“, ein Rheumatologe

„Ich verschreibe keine Betäubungsmittel und habe nicht einmal die Voraussetzungen dafür.“

Bewertung: 95 % Mythos, 5 % Aufwand. Jeder Arzt, ob Allgemeinmediziner oder Facharzt darf ein Rezept für Cannabis als Medizin ausstellen. Die Allgemeinmedizin ist ein Fachgebiet in der Medizin. Für zahlreiche Erkrankungen ist der Allgemeinmediziner erste und oft einzige Anlaufstelle. In Sachen Cannabis als Medizin kann ein Allgemeinmediziner ebenso Cannabis einsetzen wie jeder Facharzt. Es gibt wie bei anderen Medikamenten keine besonderen Einschränkungen.

Der Arzt benötigt hierfür Betäubungsmittelrezepte, die von der Bundesopiumstelle bereitgestellt und bestellt werden. Nicht jeder Arzt hat BtM-Rezepte. Die meisten Psychiater und Schmerzmediziner benötigen sie im Alltag, andere Fachärzte aber praktisch nie.

„Ich darf Ihnen gar kein Medizinalcannabis verschreiben. Hanf ist eine illegale Droge.“

Bewertung: 100 % falsch. Auch heute gibt es noch Ärzte, die das neue „Cannabis als Medizin“-Gesetz nicht oder nur vage kennen. Daher gehört ein Ausdruck des Gesetzes zur „Grundausstattung“ von Patienten für die Arztsuche. Zu finden ist es im Bundesgesetzblatt, 2017, Teil I Nr. 11., Seite 403. Es gibt nicht nur unwissende Ärzte, sondern auch andere Berufsgruppen, die Bescheid wissen sollten, wie Krankenhausmitarbeiter und Polizisten, die hier Wissenslücken in mannigfaltigen Situationen in der Praxis haben.

„Sie wollen doch nur kostenlos kiffen!“

Bewertung: Denkbar, aber in der Praxis höchst unwahrscheinlich. Dass Patienten sich ein Rezept erschleichen wollen, ist kein Cannabis-spezifisches Problem. Insbesondere Psychiater und Schmerzmediziner kennen das Phänomen nur zu gut und setzen ihren Rezeptblock verantwortungsvoll ein, insbesondere bei einem Betäubungsmittel. Ohne wirklich krank zu sein, wird man keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen.

„Der Patient ist abhängig von Cannabis oder könnte es bei einer Therapie werden.“

„Muss der Patient am Ende der Therapie einen Entzug machen?“

Bewertung: Cannabis auf Rezept macht bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht abhängig. Die Fachinformationen der beiden Cannabis-Medikamente Dronabinol und „Sativex“ sprechen hier eine eindeutige Sprache: Das Abhängigkeitspotenzial von Dronabinol ist gering und praktisch ohne Bedeutung. Ein plötzliches Absetzen von „Sativex“ kann zu Problemen bei Schlaf, Appetit oder Gefühlen führen.

„Wenn ich Ihnen das verschreibe, kommen morgen Hunderte Kiffer zu mir und ich bin als Hanfarzt verschrien.“ 

Bewertung: Das kann kaum ein Argument sein, einem Patienten, den man unter anderen Umständen behandeln würde, abzulehnen. In der Vergangenheit gab es das Problem, dass sich einzelne Ärzte als Cannabis-offen geoutet haben und diese danach quasi überrannt wurden. Inzwischen ist die Zahl der Ärzte, die Cannabis-Therapien verschreiben, stark gestiegen. Allgemeinmediziner und Schmerztherapeuten müssen nicht mehr mit Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet rechnen.

„Cannabis ist eine Einstiegsdroge.“

Bewertung: Mythos. Diese Behauptung hält sich leider beharrlich. Empirische Beweise konnten über Jahrzehnte nicht gefunden werden.

„Medizinalcannabis kann meinen Patienten schizophren machen oder andere psychische Probleme verursachen.“

Bewertung: Wie bei vielen Medikamenten gibt es bei Cannabis Gegenanzeigen bei psychischen Erkrankungen. Besondere Vorsicht ist bei einer Schizophrenie-Erkrankung oder anderen psychotischen Erkrankungen beim Patienten oder in der Familie notwendig. Eine strenge Indikationsstellung sollte beim Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung oder bei erheblichen psychischen Störungen erfolgen. Dies gilt explizit nicht für Depressionen aufgrund der Grunderkrankung.

„Die meisten Patienten sind gar nicht ernsthaft krank.“

Bewertung: Nicht allen sieht man es an. Viele langjährige Patienten haben einen Umgang mit ihrer Krankheit erlernt. Andere setzen Cannabis gar nicht bewusst, sondern unterbewusst als Selbstmedikation ein und dies für Krankheiten, die mitunter noch gar nicht diagnostiziert wurden. Wer einmal einer Gruppe offizieller Patienten zugehört hat, weiß, wie sehr Cannabis helfen kann und wie viel größer das Leid ohne Cannabis ist. Eine Apothekerin aus Hannover meinte dazu: „Ich habe noch nie in meinem Berufsleben so kranke Menschen gesehen wie die Cannabis-Patienten.“

„Damit möchte ich nichts zu tun haben.“

Bewertung: so etwas von einem Arzt stelle man sich mal bei einem anderen Medikament vor. Eine solche Aussage sagt einiges über das Selbstverständnis des Arztes aus. Hier gilt es, den Arzt an die moralischen und ethischen Grundsätze seines Berufsstands zu erinnern.

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