Wichtiges Urteil: direkter Führerscheinentzug nach einmaligem Gras-Konsum nicht okay

Na, immerhin ein kleiner Fortschritt! Das Bundesverwaltungsgericht hat ein wichtiges Urteil gesprochen, dass alle Cannabisfreunde im Besitz eines Führerscheins interessieren wird. Nach vorangegangenen Urteilen aus niedrigeren Instanzen ergab sich eine Diskrepanz der Rechtsauffassungen zum Thema Cannabiskonsum und Führerschein. So stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April 2017 fest, dass Gelegenheitskonsumenten die Fahrerlaubnis nicht unmittelbar entzogen werden dürfe. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sei nötig, um über die individuelle Fahrtüchtigkeit zu entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster war hingegen zu einer gänzlich konträren Entscheidung gelangt. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht stellte nun endlich klar: eine einmalige Verfehlung sei nicht dazu geeignet, eine generelle Fahruntüchtigkeit zu attestieren und widersprach damit den westfälischen Richtern.

Ein längst überfälliges Urteil, das der Lebensrealität vieler Bundesbürger zumindest ein kleines Stück weit entgegenkommt. Der erlaubte THC-Grenzwert im Blut liegt momentan bei einem Nanogramm pro Milliliter.

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