Wegen ganzen 0,01 Gramm Cannabis: Ex-Häftling angeklagt

Makroaufnahme eines winzigen Joints zwischen zwei Fingern

Genau 0,01 Gramm Cannabis. Kann man so eine Kleinstmenge mit bloßem Auge überhaupt erkennen, geschweige denn vernünftig abwiegen? Oder braucht man dafür ein Mikroskop? Jeder Wochenend-Kiffer hat in seinem Wohnzimmerteppich vermutlich ein Vielfaches mehr an Marihuana kleben als bei einem Mann aus Recklinghausen gefunden wurde. Die Gefängniswärterin, die das Marihuana-Teilchen im Tabakbeutel des damals noch inhaftierten Obdachlosen aufgespürt hatte, muss auf jeden Fall echt gute Augen haben. Die Menge an sich spielt aber sowieso keine Rolle in dem sich nun aufrollenden Gerichtsprozess, da bei Vergehen im Gefängnis, auch den kleinsten, generell Null-Toleranz-Politik vorherrscht.

Den Vorfall, der sich schon vor zwei Jahren ereignet hatte, hatte der 40-jährige Angeklagte schon wieder vergessen, als ihm kürzlich der Strafbefehl ins Haus bzw. die Behausung flatterte (Anm. der Redaktion: es herrscht Unklarheit darüber, ob der Angeklagte nach wie vor auf der Straße lebt oder nicht). Nun heißt es für den Unglücklichen leider: entweder 400 Euro blechen oder erneut einsitzen, und zwar ganze 40 Tage lang. Wobei, der zuständige Oberstaatsanwalt deutet in seiner scheinbar unendlichen Güte tatsächlich Gesprächsbereitschaft an: im Rahmen von Strafarbeitsprogrammen wie „Schwitzen statt sitzen“ könne die Strafe alternativ auch abgearbeitet werden…

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein