Urteilsspruch in NRW: Abiturient legt Schulleiter und Lehrerkollegium mit Space-Cake lahm

Symbolbild

Nein, bei der nun folgenden Story handelt es sich nicht etwa um den Plot eines klischeehaften Kifferfilms. Vielmehr ist sie der wahr gewordene feuchte Traum eines jeden schulverdrossenen Kiffer-Teens und hat sich tatsächlich genau so abgespielt:  Der Abiturjahrgang 2017 eines Gymnasiums in Rheine, die heiße Prüfungsphase steht kurz bevor. Natürlich eine stressige und anstrengende Zeit für die Jugendlichen, schließlich ist so ein Abitur doch mit einem gehörigen Aufwand verbunden, vor allem wenn einem der Notendurchschnitt nicht komplett egal ist. Da kann einen verständlicherweise schon einmal das Bedürfnis nach etwas Zerstreuung und Entspannung überkommen. Der 18-jährige Jugendliche, um den es in diesem Fall hauptsächlich geht, hat mit dem leckeren Kuchen, den er Mitschülern und Lehrern im Rahmen eines Kursfrühstücks kredenzte, (wohl entgegen aller Absicht) allerdings für das genaue Gegenteil gesorgt. 
Bei dem Backwerk handelte es sich nämlich um einen waschechten Space-Cake, von dem zahlreiche Schüler, Lehrer und – um die Geschichte perfekt zu machen – auch der Schulleiter in all ihrer Unwissenheit und Unschuld ausgiebig naschten. Was folgte, kann sich jeder, der schon einmal mit Edibles experimentiert hat, wohl ganz gut vorstellen. Dank einer besonders starken, zeitversetzt einschlagenden Rauschwirkung sind diese Naschwaren nämlich selbst oft für gewohnheitsmäßige Cannabis-Konsumenten eine Herausforderung. Alle anderen dürfte der unverhoffte (Horror-)Trip ziemlich umgehauen haben und so ist es keine Überraschung, dass das gemeinsame Schulfrühstück für einige der Beteiligten leider im Krankenhaus endete. Ernsthaften Schaden hat aber erfreulicherweise niemand genommen. 
Der 18-Jährige, der im Folgenden verklagt wurde, hat nun vom Amtsgericht sein Urteil bekommen: Zu seinem Glück konnte er dem Gericht glaubhaft machen, dass der Cannabiskuchen nur für den Eigenbedarf bestimmt war und bloß durch eine verhängnisvolle Kuchenverwechslung der Mutter am besagten Tag im Schulranzen landete, um schließlich seinen Weg ins Schulgebäude zu finden. So gelang es ihm, sich mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, der Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs und einem Schmerzensgeld für den Schulleiter aus der Affäre zu ziehen. Mittlerweile ist am Gymnasium in Rheine wieder Ruhe eingekehrt und die Abiturprüfungen des Jahrgangs 2017 konnten ordnungsgemäß abgelegt werden. 
Allerdings ohne den Kuchenbäcker – der hat zwar inzwischen auch seine Hochschulreife erfolgreich nachgewiesen, allerdings an einem anderen Gymnasium…

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