Urteil: Gras-Anbau in gemeinsamer Wohnung – Mann nimmt alles auf sich, Freundin geht straffrei aus

Screenshot: www.youtube.com/watch?v=wk50Szx_des

Ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Radolfzell: eine 34-jährige Frau musste sich dort wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Anbau von Cannabis verantworten. Ihr Freund, mit dem sie sich eine Wohnung teilt, hatte in ebendieser Wohnung drei Cannabispflanzen aufgezogen, Ertragswert: 64 Gramm. Die Frau argumentierte vor Gericht, sie hätte zwar von den Pflanzen gewusst, aber absolut nichts damit zu tun gehabt, ja nicht einmal gekifft. Den Anbau und Konsum ihres Partners habe sie zwar toleriert, aber nie für gut befunden.

Aufgeflogen war der Anbau, da ein Polizeibeamter, der gelegentlich Verwandtschaft im selben Haus besuchte, die Pflanzen auf einem Balkon entdeckte. Für die Polizei war der Fall auch klar: gemeinsame Wohnung, gemeinsame Pflanzen. Das Amtsgericht sah dies aber erfreulicherweise anders, wie der „Südkurier“ berichtet:

„Weil durch die Aussage des Polizeibeamten und die des Lebensgefährten keine Beweise geliefert werden konnten, dass die Angeklagte tatsächlich bei der Pflege der Marihuana-Pflanzen geholfen hatte – also durch Topfen, Gießen oder andere pflegende oder unterstützende Handlungen – wurde die Angeklagte freigesprochen. Es sei lediglich eine Duldung des Anbaus von Marihuana gegeben. Dies reiche aber für eine Verurteilung wegen des Tatbestandes der Beihilfe zum Anbau von Marihuana nicht aus, hieß es bei der Verkündung des Urteils.“

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