„Unserer Ansicht nach sind alle Produkte aus Cannabis verboten“: Darmstädter Staatsanwalt vs. CBD-Automaten

Das Sortiment eines CBD-Cannabis-Automaten
Blick auf das Sortiment des Cannamats

Unserer Ansicht nach sind alle Produkte aus Cannabis verboten.“ – Robert Hartmann, das Alphatier der Darmstädter Staatsanwaltschaft ist offenbar kein Freund von Zwischentönen. Doch was hat den Oberstaatsanwalt dazu gebracht, verbal derart vorzupreschen? Im Rahmen einer Polizeiaktion wurden im Raum Darmstadt diverse Hanf-Automaten des Unternehmens Cannamat sowie die Geschäftsräume der Betreiber durchsucht. Beschlagnahmt wurden etwa 3.700 Cannabisblüten (gemeint sind hier wohl Verpackungseinheiten), anderthalb Kilogramm Cannabisprodukte sowie 1.600 Euro Bargeld, von der Polizei bezeichnenderweise „mutmaßliches Dealergeld“ genannt. Eine Wortwahl, die tief blicken lässt. Wer mit Cannabis umgeht, kann nur ein Verbrecher sein, nicht wahr?

Das Sortiment des typischen Cannamats enthält genau das, was Kunden auch an den zahlreichen CBD-Shops so lieben und worüber nun schon seit Längerem verbissen gestritten wird: Hanf-Süßigkeiten und –Softdrinks, CBD-Öl und –Blüten. Die einen sagen, ein Verkaufsverbot, eine übermäßige Regulierung entbehre jeder Grundlage, die WHO sieht kein Missbrauchspotential, der europäische Gerichtshof schlägt in einem wegweisenden Urteil in dieselbe Kerbe. Klarer Fall also?

Nicht für die deutsche Staatsanwaltschaft. Während in vergleichbaren Fällen aus anderen Bundesländern des Pudels Kern in der Fragestellung identifiziert wurde, ob Nutzhanfblüten generell an Endverbraucher weitergegeben werden dürfen oder nicht, scheint der Darmstädter Oberstaatsanwalt seinem Namen alle Ehre machen zu wollen und fährt die schweren Geschütze auf. „Unserer Ansicht nach sind alle Produkte aus Cannabis verboten“ – eine fragwürdige Aussage, ebenso überraschend wie unwahr. Hart, härter, Hartmann? „Wir sind davon überzeugt, nichts Illegales getan zu haben“ heißt es dagegen, wie so oft, aus der gegenüberliegenden Ecke. Das „Cannamat“-Team rechtfertigt sich unter Verweis auf die uneindeutige Kommunikation der aktuellen Gesetzgebung – einmal mehr wird klar, dass eine CBD-Grundsatzentscheidung im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung fällig ist.

Highway - Das Cannabismagazin Ausgabe 02/2021

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