Trotz angeblicher Pokerschulden und Gewaltandrohungen: Fast sieben Jahre Haft für Anbau von Marihuana

Vor dem Klever Landgericht wurde diese Woche ein interessanter Fall verhandelt: ein 52-Jähriger Mann aus Goch wurde wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, wie „RP Online“ berichtete. Seit Anfang 2015 hatte der Angeklagte gemeinsam mit anderen in einem Wohnhaus mit Nebengebäuden eine professionelle Marihuana-Aufzucht betrieben, die dieses Jahr nach einem Hinweis des BKA entdeckt wurde. Das Interessante an dem Fall ist aber die Story des Angeklagten, von der aus der Ferne nicht gesagt werden kann, ob es sich wohl um eine vermeintlich clevere Schutzbehauptung oder tatsächlich um die Realität handelt.

Vor Gericht legte er direkt zu Beginn ein Geständnis ab, wollte aber keine weiteren Personen nennen: „Ich sitze lieber ein oder zwei Jahre länger, als den Rest meines Lebens in Angst leben zu müssen“, äußerte er sich vor Gericht. Denn die Mittäter hätten ihn auch schon während des laufenden Geschäfts mit Waffen bedroht und ihn sogar im Streit verprügelt. Kennengelernt habe er seine späteren Komplizen in den Niederlanden – allerdings nicht bei Drogengeschäften, sondern beim Pokern. An nur einem einzigen Abend will er 38.000 Euro verloren haben, die er allerdings nicht zahlen konnte.

Daher hätten ihn die Niederländer gezwungen, eine Marihuana-Aufzucht anzulegen und zu betreiben. Dafür seien ihm die Pokerschulden erlassen und auch ein „Gehalt“ in Höhe von 5.000 Euro monatlich, von denen allerdings auch die Betriebskosten gezahlt werden mussten, ausgehändigt worden.

Bei der Durchsuchung wurden 7,1 Kilogramm Marihuana vorgefunden, beim Urteil wurde jedoch von sechs Ernten mit jeweils 1.100 Cannabispflanzen ausgegangen – daher auch das hohe Strafmaß: sechs Jahre und neun Monate Haft, zudem wurden die angeblichen 120.000 Euro „Gehalt“ eingezogen. Das Gericht äußerte zwar keine Zweifel an der Geschichte des Angeklagten, zeigte aber dennoch keine Milde, was der Vorsitzende Richter derart begründete: „Der Angeklagte hätte sich an die Polizei wenden können, hat aber trotzdem mitgemacht und zwei Jahre lang mehr schlecht als recht von dem Betrieb der Plantage gelebt.“

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