THC-Obergrenze? Drogenpolitische Sprecherin der FDP macht seltsame Andeutungen

Seit dem Legalisierungs-Beschluss im Rahmen des Koalitionsvertrags picken Cannabisfreunde und Freigabe-Befürworter begierig jedes noch so kleine Körnchen an Information auf – allzu verständlich angesichts der nach wie vor recht unklaren Lage. Jetzt gibt es endlich wieder etwas neues von der deutschen Legalisierungs-Front (Make weed, not war!).

Die drogenpolitische Sprecherin der FDP, Kristine Lütke, äußerte sich gerade in einem Interview gegenüber der Deutschen Apotheker-Zeitung (DAZ) zum Thema Cannabis. Sie wünsche sich die „Vorlage eines Gesetzentwurfs“ bis zum Ende diesen Jahres. Highway meint: eigentlich ein machbares Unterfangen – schließlich steht das fertige grüne Cannabiskontrollgesetz bereits als Grundlage zur Verfügung. Einschränkend fügt die 39-Jährige allerdings hinzu, dass zuvor ein ausreichender Cannabis-Bestand geschaffen werden müsse, um den Konsumenten genug bieten zu können, damit sie nicht abermals dem Schwarzmarkt zuwendeten.

Schön jedenfalls, wieder mal etwas über den Zeitplan des Unternehmens Legalisierung zu erfahren. Richtig interessant wird es im weiteren Verlauf des Gesprächs, als das hochinteressante Thema der legalen Verkaufsstellen zur Sprache kommt. Soll das legale Freizeit-Cannabis in Zukunft wirklich aus der Apotheke kommen? Eine spannende Frage, auf die Lütke einige interessante Hinweise gibt: persönlich könne sie sich den Verkauf über Apotheken sehr gut vorstellen (was der Parteilinie entspricht) – aber sie schließt andere Verkaufsstellen, wie zum Beispiel Läden für Nahrungsergänzungsmittel (die sie ausdrücklich benennt) dabei nicht aus. Sehr wahrscheinlich werde auch ein blütenreines Führungszeugnis sowie Erfahrung in der Gesundheitsberatung im Kampf um die begehrten Lizenzen von Vorteil sein.

Bloß missverständlich formuliert…

An anderer Stelle kommt in der Tat das für Cannabisfreunde heikle Thema des THC-Gehalts zur Sprache. Wird es wirklich so etwas wie eine Obergrenze des berauschenden Wirkstoffs geben geben? Auf die Frage nach den benötigten Qualifikationen der legalen Cannabis-Verkäufer äußert sich die FDP-Frau, sagen wir, merkwürdig: „Auch die Abgrenzung zwischen medizinischem Cannabis und solchem für den Freizeitgebrauch ist wichtig. Medizinalcannabis kann vergleichsweise hohe Mengen an THC enthalten, das macht sich dann auch im Nebenwirkungsprofil bemerkbar.“

… oder Hinweis auf eine THC-Obergrenze?

Ist das schon als Hinweis auf eine verpflichtende THC-Obergrenze zu verstehen? Leider nicht auszuschließen. Generell klingt es ein bisschen so, als habe die drogenpolitische Sprecherin der FDP nicht verstanden, dass sich Medizinal- und Freizeitcannabis grundsätzlich gar nicht voneinander unterscheiden – abgesehen von den besonders strengen Hygiene-Bedingungen bei der Aufzucht der erstgenannten Kategorie.

Widersprüchlich wirkt die sachlich falsche Unterscheidung auch hinsichtlich dessen, dass das kommende Freizeit-Cannabis generell einmal mehr als Gesundheitsthema behandelt wird, wobei Genuss und Cannabis-Kultur wenn überhaupt nur ein zweiter Stelle stehen. Auf der einen Seite wird also in irreführender Weise zwischen dem „gesunden“ und dem „gefährlichen“ Cannabis unterschieden, auf der anderen Seite wird beides unter dem Deckmantel eines Gesundheitsthemas behandelt. Es scheint, als seien da noch ein paar Nachhilfe-Lektionen durch den Deutschen Hanfverband (DHV) nötig.

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