Sind Cannabis-Samen überhaupt ab 18? Das sagt die bayrische Gesundheitsministerin

Judith Gerlach

Die Frage, inwieweit Cannabis-Samen und Stecklinge in Deutschland verkauft werden – oder nur aus dem europäischen Ausland importiert werden dürfen – hat die Cannabis-Branche sowie natürlich auch den ein oder anderen Goldgräber in den letzten Wochen vorrangig beschäftigt – neben Führerschein und Werbeverbot. Ausgerechnet die bayrische Gesundheitsministerin gibt zum dem Thema jetzt sogar eine inoffizielle Rechtsberatung.

Laut Gerlach wäre es von der aktuellen Gesetzeslage gedeckt, wenn etwa Baumärkte Stecklinge oder Samen, auch an Jugendliche, verkaufen würden. Sie moniert eine Lücke, eine Grauzone im Cannabisgesetz (CanG) beim Thema Vermehrungsmaterial. „Laut gesetzlicher Definition im Konsumcannabisgesetz handelt es sich nämlich bei Vermehrungsmaterial, also bei Samen und Stecklingen, nicht um Cannabis“, so die Ministerin – somit sei der Umgang damit ganz klar erlaubt.

Gerlach ruft die Ampel-Regierung dazu auf, im CanG entsprechend nachzubessern. In der Cannabis-Szene wird man auf die Äußerungen der CSU-Politikerin sicherlich mit Interesse reagieren – sie decken insofern sich mit den bisherigen Experten-Einschätzungen, die bisher allerdings nur mit großer Vorsicht und Zurückhaltung geäußert wurden.

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