Schweiz: Gericht kippt Tabaksteuer auf CBD-Gras

Malta Cannabis

Das Bundesgericht hat ein wegweisendes Urteil für alle CBD-Cannabiskonsumenten und –händler in der Schweiz gefällt: ab sofort dürfen THC-arme Blüten nicht mehr mit der Tabaksteuer belegt werden. Gegen die Steuer von 25 Prozent auf den Endverkaufspreis  hatten drei Schweizer Firmen (Swiss Cannabis, Canway Schweiz und Artemis) Klage eingereicht.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei Hanfblüten nicht um Tabakersatzprodukte handele, ein Konsum anstelle von Tabak sei seitens der Konsumenten nicht zu erwarten. Zudem grenze auch der medizinische Einsatz die Blüten von Tabakprodukten ab, die keinesfalls zur Gesundheitsförderung konsumiert werden können. Aus diesen Gründen halten die Richter die Neuerschaffung einer speziellen Steuer für Hanfblüten und der damit einhergehenden gesetzlichen Legitimierung für notwendig.

Das Bundesgericht korrigiert mit dem Urteil die Entscheidungen zweier untergeordneter Instanzen: noch 2017 und 2019 hatten die Oberlandesdirektion bzw. das Bundesverwaltungsgericht die Tabaksteuer auf Hanfblüten für angemessen erklärt. Die Kläger begrüßen die Entscheidung und pochen nun auf eine zügige Erneuerung der entsprechenden Cannabis-Gesetzgebung.

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