„Schon ein Joint schadet Jugendlichen“: was ist dran an neuer Studie?

Eine neu veröffentlichte Cannabis-Studie sorgt für ein Rauschen im deutschen Blätterwald. Die Aufmacher zu den entsprechenden Artikeln könnten reißerischer kaum sein: „Schon zwei Joints könnten Denkvermögen dauerhaft stören“ (Neue Presse, Westdeutsche Allgemeine), „Was Cannabis in den Hirnen 14-Jähriger anrichtet“ (Die Welt), „Jugendliche in Gefahr: Schon zwei Joints verändern das Gehirn“ (Bild) – es herrscht offenbar Alarmstimmung in der deutschen Medienlandschaft, doch worum genau geht es?

Die Studie eines internationalen Forscherteams, die im Journal of Neuroscience veröffentlicht wurde und jetzt so hohe Wellen schlägt, basiert auf der Hirnscan-Analyse von Jugendlichen, die eigenen Angaben zufolge, ein- bis zweimal Cannabis konsumiert haben. Bei dieser Versuchsgruppe konnte eine Vergrößerung der sogenannten Grauen Substanz (ein Teil des Großhirns) gegenüber der Kontrollgruppe festgestellt werden. Was aber nicht festgestellt, bzw. nachgewiesen werden konnte, und damit kommen wir zu den nicht unbeträchtlichen Fragezeichen, die die Studie aufwirft, ist ein kausaler Zusammenhang, wie beispielsweise Eva Hoch von der Uniklinik München zu bedenken gibt. Auch ist völlig unklar, welche Auswirkungen eine Vergrößerung der grauen Substanz überhaupt hat. Ein weiterer Knackpunkt sind die 46 heranwachsenden Teilnehmer: zum einen, weil es eben nur 46 sind und damit eine vergleichsweise kleine Probandengruppe und zum anderen, weil vonseiten der Studienleitung keine Anstalten gemacht wurden, deren Angaben zu eigenen Konsumverhalten zu überprüfen. Bluttests etwa, die den tatsächlichen THC-Gehalt messen, wurden unverständlicherweise nicht durchgeführt.

Die Studie, die unaufmerksame Leser dank der tendenziösen Berichterstattung leider schon davon überzeugt haben könnte, dass bereits ein Zug am Joint reicht, um in der Klapse zu landen, kann also allenfalls als Grundlage für weitere, ausführlichere Forschungen dienen. Das Highway-Wissenschaftsteam (14. Platz bei „Jugend forscht“ 1993) rät jedenfalls: legalisieren ab 18 Jahren, Jugendschutz stärken!

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