Mortler zeigt „Hanf Journal“ an und bringt Schande über Deutschland

Mit dem Titel „Mortler verteufelt Cannabis und bringt Schande über Deutschland“ – machte hanfjournal.de am 21. August 2017 auf und servierte seiner Leserschaft eine Polemik, die nicht mit Angriffen auf die deutsche Drogenbeauftrage Marlene Mortler geizte. Marlene Mortler ist jedem, der sich in Deutschland mit Drogen beschäftigt, bekannt und im gleichen Zug ein Dorn im Auge. Ihr Kreuzzug gegen Cannabis nimmt teilweise sehr merkwürdige Züge an und ihre Argumentationen gegen Cannabis und eine Legalisierung scheinen in der Regel gut und gerne 80 Jahre alt zu sein – und dementsprechend auf alten Lügen und Märchen zu basieren.

Das sieht man wenig überraschend auch bei der in Berlin herausgegebenen Zeitung „Hanf Journal“ so, die etwa in Head- und Growshops kostenlos verteilt wird. Daher beschwert man sich beim „Hanf Journal“ (so wie auch wir bei Highway und bei anderen Magazinen und Legalisierungsbefürwortern) immer wieder über Drogen-Mortler.

Nun gab es allerdings einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen das „Hanf Journal“, wie heute auf dessen Website bekanntgegeben wurde. Auslöser war der oben genannte Artikel „Mortler verteufelt Cannabis und bringt Schande über Deutschland“, der tatsächlich nicht mit deutlichen Worten gegenüber Frau Mortler geizt:

„Das kriegslüsterne Flintenweib“, „Seehofers Mädchen“, „ein bis ins Mark verdorbener und böser Mensch“ wird sie im Artikel genannt und als Lügnerin charakterisiert, die „mehr Blut und Tote“ sehen möchte. Zum Abschluss fallen dann noch einmal weitere deutliche Worte: „Sie hat in nur vier Jahren so viel Schuld auf ihre schwarze Seele geladen wie sonst nur Berufsverbrecher. Es wäre nur gerecht, wenn die Vollstreckerin des Bösen für all ihre Missetaten zu einer hohen Haftstrafe und Aberkennung der Bürgerrechte verurteilt würde.“

Ein köstlicher Artikel vom „Hanf Journal“, der sicherlich vielen Menschen ein Lachen entlockt hat. Bloß bei Frau Mortler kam er nicht so gut an. Daher wurden gegen den Autor des als Polemik gekennzeichneten Artikels, Sadhu von Hemp, der laut „Hanf Journal“ auch für das Satiremagazin „Eulenspiegel“ schreibt, ein Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Herausgeber Emanuel Kotzian wurde zudem aufgefordert, den entsprechenden Artikel aus dem Netz zu nehmen. Doch dieser ließ die Frist verstreichen, sodass der Strafantrag wegen Beleidigung nun auch auf ihn ausgeweitet wurde.

Auch wenn erst heute publik geworden, spielte sich das alles bereits im September ab. Doch seitdem ist auch nichts mehr passiert: die Staatsanwaltschaft hat sich bislang nicht um den Fall gekümmert und nicht einmal den Klarnamen des Verfassers der Polemik angefragt. Daher rechnet man Emanuel Kotzian vom „Hanf Journal“ auch mit einer Einstellung des Verfahrens. Ansonsten sei man aber bereit, die Angelegenheit auszufechten und „gerichtlich klären zu lassen, inwiefern im Fall von Frau Mortler die Überzeichnung menschlicher und politischer Schwächen eine Herabwürdigung darstellt.“

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