Legalisierung und Führerschein – diese neuen Regeln sind wahrscheinlich

Legalisierung Führerschein

Nachdem Manuela Schwesig das Cannabis-Gesetz (CanG) in Vertretung des urlaubenden Bundespräsidenten Steinmeier unterzeichnet hat – und damit auch die allerletzten Bedenken bezüglich einer Blockade in letzter Minute zerstreut wurden – wird nun offenbar auch zügig die Führerschein-Frage angegangen.

Die von einer Expertenkommission erarbeiteten Empfehlungen bezüglich einer Neuregelung hinsichtlich der THC-Grenzwerte für Fahrer dürfte dem Großteil der Cannabiskonsumenten auf den ersten Blick wenig schmecken. Erhöhung des THC-Grenzwerts um 300 % tönt es mit leicht empörten Unterton sinngemäß zwar in den aktuellen Headlines. Das klingt erstmal nach einer dramatischen Änderung, doch ein Blick auf die absoluten Zahlen sowie eine ganz besondere Zusatzregelung bringen im wahrsten Sinne des Wortes Ernüchterung.

Hatten Cannabiskonsumenten und Teile der Legalisierungsbefürworter im Vorfeld noch darauf gehofft, dass beim Testen endlich in aktive (akuter Rausch) und passive Bestandteile (Abbauprodukte) von THC unterschieden würde, wird, zumindest in der letzten Instanz, tatsächlich nach wie vor ein bestimmter THC-Richtwert im Blutserum zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit entscheidend sein. Aktuell liegt dieser Wert bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum – was so niedrig angesetzt ist, dass es bekanntlich ausreicht, vor Tagen Cannabis konsumiert zu haben, um in einer Verkehrskontrolle (und darüber hinaus) Probleme zu bekommen.

Nun wird der Grenzwert von 1 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angehoben – und die zusätzliche Regelung eingeführt, dass der Promille-Wert gleichzeitig Null nicht überschreiten darf – angeblich, um den Gefahren des Mischkonsums vorzubeugen. Man kann davon ausgehen, dass jemand, der jeden Tag einen Feierabend-Joint genießt, auch den neuen Blutserum-Grenzwert überschreiten wird und dementsprechend als nicht fähig eingeschätzt wird, ein Fahrzeug zu führen.

So weit, so unerfreulich. Aber es gibt auch sehr positives zu vermelden: denn im Sinne eines Vorscreenings soll bei einem Anfangsverdacht (zum Beispiel aufgrund von sichtbaren Ausfallerscheinungen) vor der Blutabnahme ein Speicheltest durchgeführt werden – zum Nachweis eines aktuellen Konsums bzw. eines akuten Rauschzustands. Die Angaben darüber, wie lange THC im Speichel nachweisbar ist, variieren je nach Quelle. Hersteller von Speicheltest-Geräten etwa geben eine Zeitspanne von etwa vier bis sechs Stunden an. Wenn der Speicheltest anschlägt, liegt ein ausreichend begründeter Verdacht vor, um eine Blutabnahme anzuordnen.

Die Gretchen-Frage wird nun natürlich sein: wo liegen die THC-Grenzwerte beim Speicheltest? Hinsichtlich scheint es noch keine klare Aussage zu geben. Stattdessen wird von der Expertenkommission vorerst empfohlen, sich an den Regelungen im Ausland (etwa den Niederlanden) zu orientieren.

2 Kommentare

    • Delta 9 THC pro ml, Schokla?
      Test zeigt nur an ob die letzten 6h konsumiert wurde, sollte man einhalten,
      grad als Dauerkonsument*in keinen Bluttest riskieren, geht in die Hose!

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