Legaler Cannabisanbau in Deutschland: die neue Ausschreibung wurde heute veröffentlicht

Wer will noch mal, wer hat noch nicht? Nach den Querelen der letzten eineinviertel Jahre rund um den legalen Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland, wurde nun eine neue Runde eingeläutet – und zwar eine neue Ausschreibungsrunde! Seit dem 10. März 2017 ist Cannabis in Deutschland als Medikament zugelassen. Zwar sind bis jetzt erst wenige Zehntausende als Patienten zugelassen, aber das bedeutet trotzdem, dass die Kilos nicht so schnell rangeschafft werden können, wie sie verbraucht werden.

Da bislang kein Anbau von Cannabis in Deutschland möglich ist (man lasse sich diesen Satz auf der Zunge zergehen: natürlich wäre er möglich, ein bisschen Erde und eine Gießkanne vorausgesetzt…), setzen die Apotheken also auf Importe.

Dies klappt aber nur leidlich und Lieferschwierigkeiten standen mehr oder weniger von Anfang an auf der Tagesordnung – diese seien nun angeblich behoben, meldete die Bundesregierung vergangenen Monat. Aber das ist auch dieselbe Bundesregierung, die behauptet, dass zwei, zweieinhalb Tonnen medizinisches Marihuana jährlich genügen würden, um den Bedarf der deutschen Cannabispatienten zu decken.

Um immerhin diese Menge statt durch Importe durch den Anbau im eigenen Land sicherzustellen, startete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergangenes Jahr eine Ausschreibung. Doch das Vergabeverfahren benachteiligte viele Firmen extrem, vor allem diejenigen aus Deutschland. So wurde gegen das Verfahren geklagt, das seitdem auf Eis lag.

Geklagt wurde gegen die vorausgesetzten Erfahrungswerte beim Anbau, die zu kurzen Fristen bei der Suche nach einem geeigneten ausländischen Partner, fragwürdige Verpflichtungserklärungen ausländischer Unternehmen, fehlerhafte Referenzbewertungen ausländischer Unternehmen sowie die mangelhafte Transparenz bei den Zuschlagskriterien.

Hauptproblem deutscher Firmen, die sich für den medizinischen Cannabisanbau bewerben wollten, war, vereinfacht ausgedrückt, dass man nachweisen musste, (mindestens) schon einmal erfolgreich medizinisches Cannabis produziert zu haben. Für deutsche Firmen natürlich ein Ding der Unmöglichkeit.

Doch das war für das zuständige Oberlandesgericht kein Problem und nicht zuletzt die Klage gegen diese nicht erfüllbare Anforderung – die bedeutet, dass sich deutsche Firmen nicht ohne internationale Partner, die bereits fest im legalen Cannabishandel etabliert sind, für den Anbau im eigenen Land bewerben dürfen – wurde abgewiesen. Einzig der Klage gegen die zu kurzen Fristen wurde stattgegeben, was einen Stopp des Vergabeverfahrens zur Folge hatte.

Heute wurde nun vom BfArM bekanntgegeben, dass die neue Ausschreibung für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken veröffentlicht wurde, die hier eingesehen werden kann. Die Ausschreibung umfasst ein Gesamtvolumen von 10.400 Kilogramm Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 Kilogramm.

Das BfArM plant die Zuschlagserteilung in diesem neuen Ausschreibungsverfahren für die erste Jahreshälfte 2019. Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 Kilogramm Jahresmenge in einem Zeitraum von vier Jahren vor. Nach den Ausschreibungsbedingungen kann ein Bieter maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten.

Insofern ist vorgesehen, mit mindestens drei Bietern jeweils einen Vertrag über Anbau, Ernte, Weiterverarbeitung und Lieferung von Cannabis in standardisierter pharmazeutischer Qualität zu schließen. Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, müssen dann den Anbau unter betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umsetzen.

Bei erfolgreichem Ablauf geht das BfArM davon aus, dass Cannabis voraussichtlich ab 2020 aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird. Der Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus rechtlich grundsätzlich möglich sein.

Bleibt die große Frage: was ist im neuen Verfahren mit deutschen Unternehmen? Tja, da sieht es wieder eher schlecht aus. Weiterhin muss ein gewisses Anbauvolumen aus der Vergangenheit nachgewiesen werden – der Deutsche Hanfverband prüfte augenblicklich die Möglichkeit, den Anbau einer anderen Heilpflanze statt von Cannabis als Referenz bei der Bewerbung anzuführen. Ergebnis:

„Anstelle einer Cannabis-Referenz laut Unterpunkt 4.3.2 kann auch ,mindestens eine Anbau- und eine Verarbeitungs-Referenz gemäß Ziffer 4.2.‘ genügen, um sich an der Ausschreibung zu beteiligen! Unter 4.2 wird neben der Cannabisreferenz auch die Referenz zum Anbau von Arzneipflanzen genannt. Damit scheint es so, dass eine Beteiligung an der Ausschreibung auch für Firmen möglich ist, die nie legal medizinisches Cannabis angebaut haben, dafür aber Arzneipflanzen. Das BfArM wollte uns diese Interpretation auf Anfrage nicht bestätigen, dementiert sie allerdings auch nicht!“

So oder so bedeutet dies also auch weiterhin, dass man einen legalen Anbau von medizinischem Marihuana für den deutschen Markt vergessen kann, sollte man nicht zufällig im Besitz eines pharmazeutischen Betriebs sein, der bereits Arzneipflanzen produziert. Und nein: eure Zelte gelten leider nicht…

Seit dem 10. März 2017 ist Cannabis in Deutschland als Medikament zugelassen. Zwar sind bis jetzt erst wenige Zehntausende als Patienten zugelassen, aber das bedeutet trotzdem, dass die Kilos nicht so schnell rangeschafft werden können, wie sie verbraucht werden.

Da bislang kein Anbau von Cannabis in Deutschland möglich ist (man lasse sich diesen Satz auf der Zunge zergehen: natürlich wäre er möglich, ein bisschen Erde und eine Gießkanne vorausgesetzt…), setzen die Apotheken also auf Importe.

Dies klappt aber nur leidlich und Lieferschwierigkeiten standen mehr oder weniger von Anfang an auf der Tagesordnung – diese seien nun angeblich behoben, meldete die Bundesregierung vergangenen Monat. Aber das ist auch dieselbe Bundesregierung, die behauptet, dass zwei, zweieinhalb Tonnen medizinisches Marihuana jährlich genügen würden, um den Bedarf der deutschen Cannabispatienten zu decken.

Um immerhin diese Menge statt durch Importe durch den Anbau im eigenen Land sicherzustellen, startete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergangenes Jahr eine Ausschreibung. Doch das Vergabeverfahren benachteiligte viele Firmen extrem, vor allem diejenigen aus Deutschland. So wurde gegen das Verfahren geklagt, das seitdem auf Eis lag.

Geklagt wurde gegen die vorausgesetzten Erfahrungswerte beim Anbau, die zu kurzen Fristen bei der Suche nach einem geeigneten ausländischen Partner, fragwürdige Verpflichtungserklärungen ausländischer Unternehmen, fehlerhafte Referenzbewertungen ausländischer Unternehmen sowie die mangelhafte Transparenz bei den Zuschlagskriterien.

Hauptproblem deutscher Firmen, die sich für den medizinischen Cannabisanbau bewerben wollten, war, vereinfacht ausgedrückt, dass man nachweisen musste, (mindestens) schon einmal erfolgreich medizinisches Cannabis produziert zu haben. Für deutsche Firmen natürlich ein Ding der Unmöglichkeit.

Doch das war für das zuständige Oberlandesgericht kein Problem und nicht zuletzt die Klage gegen diese nicht erfüllbare Anforderung – die bedeutet, dass sich deutsche Firmen nicht ohne internationale Partner, die bereits fest im legalen Cannabishandel etabliert sind, für den Anbau im eigenen Land bewerben dürfen – wurde abgewiesen. Einzig der Klage gegen die zu kurzen Fristen wurde stattgegeben, was einen Stopp des Vergabeverfahrens zur Folge hatte.

Heute wurde nun vom BfArM bekanntgegeben, dass die neue Ausschreibung für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken veröffentlicht wurde, die hier eingesehen werden kann. Die Ausschreibung umfasst ein Gesamtvolumen von 10.400 Kilogramm Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 Kilogramm.

Das BfArM plant die Zuschlagserteilung in diesem neuen Ausschreibungsverfahren für die erste Jahreshälfte 2019. Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 Kilogramm Jahresmenge in einem Zeitraum von vier Jahren vor. Nach den Ausschreibungsbedingungen kann ein Bieter maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten.

Insofern ist vorgesehen, mit mindestens drei Bietern jeweils einen Vertrag über Anbau, Ernte, Weiterverarbeitung und Lieferung von Cannabis in standardisierter pharmazeutischer Qualität zu schließen. Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, müssen dann den Anbau unter betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umsetzen.

Bei erfolgreichem Ablauf geht das BfArM davon aus, dass Cannabis voraussichtlich ab 2020 aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird. Der Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus rechtlich grundsätzlich möglich sein.

Bleibt die große Frage: was ist im neuen Verfahren mit deutschen Unternehmen? Tja, da sieht es wieder eher schlecht aus. Weiterhin muss ein gewisses Anbauvolumen aus der Vergangenheit nachgewiesen werden – der Deutsche Hanfverband prüfte augenblicklich die Möglichkeit, den Anbau einer anderen Heilpflanze statt von Cannabis als Referenz bei der Bewerbung anzuführen. Ergebnis:

„Anstelle einer Cannabis-Referenz laut Unterpunkt 4.3.2 kann auch ,mindestens eine Anbau- und eine Verarbeitungs-Referenz gemäß Ziffer 4.2.‘ genügen, um sich an der Ausschreibung zu beteiligen! Unter 4.2 wird neben der Cannabisreferenz auch die Referenz zum Anbau von Arzneipflanzen genannt. Damit scheint es so, dass eine Beteiligung an der Ausschreibung auch für Firmen möglich ist, die nie legal medizinisches Cannabis angebaut haben, dafür aber Arzneipflanzen. Das BfArM wollte uns diese Interpretation auf Anfrage nicht bestätigen, dementiert sie allerdings auch nicht!“

So oder so bedeutet dies also auch weiterhin, dass man einen legalen Anbau von medizinischem Marihuana für den deutschen Markt vergessen kann, sollte man nicht zufällig im Besitz eines pharmazeutischen Betriebs sein, der bereits Arzneipflanzen produziert. Und nein: eure Zelte gelten leider nicht…

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