Kiffender Polizist in München: skandalöse Enthüllungen angekündigt

Ja, wir geben es zu! Beim Highway-Magazin hält man sich traditionell nicht unbedingt zurück, wenn es darum geht, die (süddeutsche) Exekutive und ihre Hatz auf harmlose Kiffer zu kritisieren. Aber auch wir haben Gefühle. Und gerade zu Weihnachten kann es da mal passieren, dass man auch für die andere Seite mal ein bisschen Verständnis aufbringt.

Denn auch als Polizist hat man es nämlich nicht immer leicht. Die rechten Kollegen können ganz schön nerven mit ihren menschenverachtenden Nazi-Sprüchen auf What´s App. Dann noch dieser semi-inzestuöse Korpsgeist – und zu allem Überfluss darf man noch nicht einmal selbst entscheiden, mit welcher Substanz der Wahl man sich nach Feierabend vom stressigen Arbeitsalltag erholt.

Denn ein kiffender Polizist, das sorgt gerade in Süddeutschland immer noch direkt für Schnappatmung. Diese Erfahrung muss gerade ein junger Polizist aus München machen, der sich aktuell vor Gericht verantworten muss, weil er von Kollegen dabei erwischt wurde, wie er sich abends im Park einen Joint geraucht hat. In der Wohnung des Beamten, der zur Tatzeit in Zivil gekleidet war, wurden zudem nach einem etwas übereiligen Geständnis weitere 15 Gramm Marihuana gefunden. Gut, das ist jetzt kein Weltuntergang – das würden zumindest die meisten Cannabisfreunde so sehen.

Großer Skandal bei Polizei München?

Ganz anders aber der zuständige Staatsanwalt Jakob Schmidkonz, der in der Verfehlung des 24-jährigen Beamten „eine Manifestation der Dreistigkeit“ erkennt. Und der, hört her, vollmundig ankündigt, bald den „größten Drogenskandal bei der Münchener Polizei“ aufdecken zu wollen. Wurde da etwa ein Long Paper vor der Altstadtwache gefunden? Oder, Gott behüte, gar ein Roach? Tatsächlich spricht Schmidkonz vor Gericht von etwa zehn Beamten eben dieser Station, die aktuell wegen ähnlicher Cannabis-Vergehen suspendiert seien.

Der 24-Jährige Polizeimeister, der momentan ebenfalls vom Dienst suspendiert ist, muss nun erst mal eine Geldstrafe von 2.100 Euro zahlen. Und natürlich das „Urteil“ der zuständigen Polizeidirektion abwarten, die entscheiden wird, ob er je wieder als Polizei arbeiten wird oder nicht. Was von der vollmundigen Ankündigung des Staatsanwalts noch zu hören sein wird – oder ob sie mit der kommenden Legalisierung im Sande verlaufen wird  – bleibt vorerst noch abzuwarten.

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