Kiffen – Student verteidigt Freund wegen Cannabis: Freispruch für 8 Gramm Marihuana

Ein Tütchen mit Marihuana

Am Ende gratulierte der Richter dem Jura-Studenten: Dessen Freund, ein Jugendlicher aus Zürich, der größten Stadt in der Schweiz, wurde dort kürzlich mit acht Gramm Marihuana von der Polizei aufgegriffen. Dafür gab es eine Ordnungsbuße von 100 Franken für den Besitz und obendrauf noch 150 Franken für Gebühren, so berichteten es die „Südtirol News“.

Aber war da nicht was? Steht nicht im Schweizer Betäubungsmittelgesetz vom 1. Oktober 2013, dass nicht strafbar ist, wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet? Und studiert nicht eigentlich der eine Kollege Rechtswissenschaft an der Universität Zürich? Warum den nicht mal anrufen… und so kam es, dass dieser gemeinsam mit seinem mit acht Gramm Gras erwischten Freund vor Gericht zog.

Und dort wurde er zunächst noch belächelt, doch am Ende seiner Ausführungen, gratulierte ihm der Richter sogar: Acht Gramm Cannabis seien eine geringe Menge und demnach nicht strafbar. Die Ordnungsbuße und Gebühren seien demnach nicht zu zahlen. Besonders nett obendrauf: die Stadtpolizei Zürich musste sich vom Gericht anhören, ungesetzlich gehandelt zu haben.

Doch was bedeutet dies für die Zukunft? Das Magazin „watson“ hat sich Thomas Hansjakob, den ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, geschnappt und dazu befragt. Auf den ersten Blick sind seine Antworten für Cannabisfreunde eher frustrierend. Auf den zweiten aber auch nicht, denn wer weiß schon wohin die Reise geht und ob nicht einfach nur heiße Luft hinter seinen Aussagen steht.

So fragte „watson“ unter anderem, ob sich nun nicht jeder Schweizer Cannabisfreund, der mit weniger als zehn Gramm Marihuana erwischt würde, vor Gericht gegen seine Ordnungsbuße vorgehen könne. Die Antwort des Staatsanwalts lautet, dass jedes Gericht jederzeit anders entscheiden könne und man dann am Ende noch mehr Kosten als die Ordnungsbuße und Gebühren übernehmen müsse. Wir von Highway – Das Cannabismagazin sind der Meinung, da könnte der ein oder andere es doch einfach mal drauf ankommen lassen und sich im Zweifel bei anderslautenden Urteilen durch die Instanzen klagen.

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