
Während es sich unsere neue Drogenbeauftragte gerade mit einem Schlag mit der deutschen Cannabisszene verscherzt hat, haben italienische Cannabisfreunde ein schönes Weihnachtsgeschenk vom Obersten Gericht in Rom bekommen. Dies hatte bereits kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, ein richtungsweisendes Urteil gefällt, nach dem der Anbau von Cannabis in geringer Menge für Privatpersonen für den Eigenbedarf kein Verbrechen darstellt. Zugrunde lag dem wegweisenden Urteil der Fall um einen Kleingrower, der zu Hause zwei etwa ein Meter hohe Cannabispflanzen angebaut hatte. Das Urteil ist umso erfreulicher, da das Verfassungsgericht bisher immer in gegenteiliger Weise entschieden hatte. Der Politik obliegt nun die Aufgabe, die nötigen Detailregelungen in einem entsprechenden Gesetz festzuhalten.