Ex-Anwalt verklagt die BRD, weil er in Ruhe kiffen will

Es soll ja Menschen geben, denen es vor dem Ruhestand regelrecht graut. Etwa zwangsläufig Leute, die ihr Leben lang in prekären Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet haben. Aber auch viele besser Situierte scheuen den Renteneintritt, ganz einfach, weil ihnen außer Arbeiten nichts anderes einfällt, um den Tag rumzukriegen. Der Berliner Rechtsanwalt Thomas H. gehört ganz eindeutig in keine der beiden Kategorien, vielmehr träumt er davon, im Ruhestand zu growen, zu kiffen und einen kleinen Laden für Cannabisprodukte zu eröffnen. Doch nicht nur sein eigenes Wohl hat der Mann im Blick, es soll endlich Schluss sein mit zerstörten Lebensläufen aufgrund harmloser Cannabisdelikte und mangelhaften Jugendschutzes. Schon in seinem aktiven Berufsleben hatte sich der 69-Jährige H. auf die Vertretung von Cannabis-Delinquenten spezialisiert und seitdem mit der Legalisierungsbewegung sympathisiert. Leider versperren einige nicht unwesentliche Hürden den Weg zu diesem Cannabis-Idyll, vor allem bekanntlich das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Streichung von Cannabis aus diesem ist das Begehren und Ziel der Klage, die Thomas H. mithilfe seines Prozessvertreters vor dem Berliner Verfassungsgericht eingereicht hat.

Während eine direkte Verurteilung der Bundesrepublik als unwahrscheinlich bis ausgeschlossen gilt, spekuliert der Kläger vor allem auf eine Aussetzung der Klage und eine daraufhin stattfindende Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund der eventuellen Verfassungswidrigkeit der bestehenden Gesetze. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 eine ähnliche Klage abgeschmettert, der Bundesregierung aber damals aufgegeben, die Forschungsergebnisse zum Thema der vermeintlichen Gesundheitsschädlichkeit von Cannabis in der Zukunft zu verfolgen. Genau dies sei aber nicht geschehen, so der Ex-Cannabis-Anwalt. Highway wünscht viel Erfolg beim Marsch durch die Instanzen!

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