EU-Gericht: „Weed“ und Hanfblatt im Logo sind Gefahr für öffentliche Ordnung

Richter gegen Hanfblatt-Logo
Unten rechts: das betroffene Logo

Da haben wir es schwarz auf weiß: Weed ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung! CDU/CSU haben es ja schon immer gewusst, nun schlägt auch das Gericht der Europäischen Union (EuG) in dieselbe Kerbe. In der Bestätigung eines Urteils des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ging es dem EuG aber nicht um Marihuana an sich (das ist ja sowieso schon verboten), sondern um den Terminus selbst und die Konnotationen, die er in sich trägt. Hanfblatt im Logo? Wie unanständig!

Das leidtragende Unternehmen, der bayerische Medizinalcannabisproduzent „Bavaria Weed“, der sein Logo als in ganz Europa geschützte Unionsmarke eintragen lassen wollte, musste sich von den zuständigen Richtern des EuG anhören, dass das Weed-Logo der Verharmlosung von Cannabis Vorschub leiste und dementsprechend eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle.

Besser kein Hanfblatt im Logo?

„Weed“ stehe unter Kundigen vor allem für Freizeitkonsum und sei deshalb als Bestandteil des Firmennamens eines Medizinalcannabis-Unternehmens nicht zulässig. Im selben Atemzug und mit derselben Begründung wurde auch das Hanfblatt-Symbol, dass sich ebenfalls im beanstandeten Logo wiederfindet, kritisiert. Beobachtende Experten raten neu gegründeten Firmen aus dem legalen Cannabusiness, erst einmal nur auf nationale Markenanmeldungen zu setzen und „auf Abbildungen von Hanfblättern in ihren Markenanmeldungen erst einmal [zu] verzichten“. Gemäß der Urteilsbegründung des EuG scheint die Entscheidung zwar in erster Linie für Logos bzw. Unternehmen aus dem medizinischen Sektor relevant zu sein.

Heißt es also ansonsten Entwarnung? Zumindest fraglich, wenn man sich den Fall um den „Cannabis Store Amsterdam“ von 2019 anschaut. Auch da wurde das Hanfblatt im Logo zum Problem für den europäischen Markenschutz und das, obwohl das betroffene Unternehmen explizit auf den Verkauf von Cannabis-Lifestyle-Produkten von Hanf-Lollis bis T-Shirts spezialisiert ist. Auch damals Fall sprach das Europäische Gericht von einer Gefahr für die „öffentliche Ordnung“. Wollen wir im Sinne aller Cannabisfreunde hoffen, dass mal ein paar Unter-Hundertjährige in den Gerichten einziehen und solche Urteile in Zukunft nur noch als irrationale Lächerlichkeit aus der Vergangenheit betrachtet werden.

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