Cannabis und Führerschein: Sinnloser Grenzwert von 1 ng/ml bleibt bestehen

Legalisierung Führerschein

Das alte Problem: Da man Kiffer nicht wie früher in den USA jahrelang wegsperren kann, sucht man sich in Deutschland eine Alternativstrafe zu den gerade noch verschmerzbaren Geldstrafen für erwachsene Cannabiskonsumenten. Und das sieht dann so aus: Führerschein weg. Und im schlimmsten Fall wird damit ein (berufliches) Leben zerstört.

Wer mit Marihuana oder Haschisch im Blut erwischt wird, muss seinen Führerschein in der Regel auch abgeben, wenn der Cannabiskonsum tagelang zurückliegt und eine Rauschwirkung schon lange abgeklungen ist. Aber Hauptsache mit drei frisch getrunkenen Bier im Kopf darf man noch legal durchs Land fahren.

Dass der aktuell gültige Grenzwert von 1 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter Blut eigentlich bedeutet, dass man nüchtern ist, wird von der deutschen Politik ignoriert. Heftig ignoriert: 2015 empfahl eine sogenannte Grenzwertkommission einen Wert von 3 Nanogramm. Diese Kommission wurde von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet.

Drei Autofahrer, deren Führerscheine bei Grenzwerten von 1,1 bis 1,9 Nanogramm eingezogen wurden, klagten daher vor Gericht. Doch wie auch die fünf Kläger, die im Januar 2016 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen scheiterten (wir berichteten), hatten sie keinen Erfolg.

Denn auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun ebenfalls die Expertenmeinungen ignoriert und ohne jegliche Beweise behauptet, mit mehr als 1 Nanogramm THC im Blut sei kein sicheres Autofahren möglich.

Weltfremd, ignorant, unverschämt.

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