Verdienter Shitstorm: Gerichtsprozess wegen 0,2 Gramm

Innerhalb des sozialen Netzwerkes Twitter trendete gestern erneut ein Hashtag zum Thema Cannabis in Deutschland. Nachdem im vergangenen Jahr bereits „#Legalisierung“ für einige Tage die Rankings bestimmte, landete „200Milligamm“ gestern immerhin auf Platz zwei, gleich hinter dem Hashtag zum gestrigen Mordfall. Aber worum geht es genau, was ist es, was die Nutzer so aufregt? Und was hat es mit den „200 Milligramm“ auf sich?

Konkret geht es um 0,2 Gramm Marihuana, die die Polizei in der Wohnung einer Frau aus dem bayrischen Deggendorf gefunden hatte. Eine Nachbarin hatte sich offenbar durch Cannabisgeruch im Treppenhaus derart gestört gefühlt, dass sie die Polizei alarmierte. Die verschaffte sich auch gleich ziemlich unsanft Zutritt zur Wohnung der Mitte 40-Jährigen Cannabisfreundin – und fanden die oben erwähnten Krümel Weed in einer Mischeschale. 0,2 Gramm, das reicht ja nicht einmal für einen richtigen Joint – und ansonsten wurde rein gar nichts gefunden, was man der Leidtragenden hätte vorwerfen können. Dafür, dass die Beamten im Einsatz „Gefahr im Verzug“ witterten, handelt es sich um eine wirklich magere Ausbeute.

Umso schlimmer, dass sich inzwischen auch noch ein Gericht um den „Fall“ bemühen muss, aber schließlich befinden wir uns immer noch in Bayern. Hier hat eben noch alles seine Ordnung – zumindest, solange es um Cannabis-Haschfixer geht. Völlig in Ordnung also, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Lappalie nun eine Geldstrafe von 15 Euro á 60 Tagen für die Angeklagte fordert. Im Hartz-Bezug, in dem sich die Frau befindet, eine durchaus happige Summe, die man sich wortwörtlich vom Munde absparen muss. Und im Falle einer Nichtzahlung wartet dann gleich die Ersatzhaftstrafe? Naja, sie soll sich nicht so anstellen, besser als ein Kopfschuss ist es doch allemal. Außerdem wäre sie nicht die Erste, die wegen Cannabis-Mengen, die mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen sind, den Weg in die Zelle findet…

Dass der Fall auf Twitter aktuell so schön für Furore sorgt, ist neben ihrem medien- und cannabisaffinen Strafverteidiger übrigens auch der empörten Angeklagten selbst zu verdanken, die schon vor dem Vorfall rege zum Thema Cannabis und Legalisierung getweetet hatte.

Update vom 3. Februar: der Strafbefehl wurde aus bisher unbekannten Gründen zurückgezogen. Warum nicht gleich so?

7 Kommentare

  1. Ich habe in BaWü letztes Jahr für 0,26g 1760 Euro Strafe bezahlt. Mit der Pinzette hat er jeden Krümel aus der Schubladenritze zusammen gesammelt, nachdem sie morgens gegen 6 Uhr mit 8 Mann samt Hund bei mir einmarschiert sind. Kannste dir nicht ausdenken so was

  2. Na ja, bei mir wurden 0.2g gefunden und ich wurde zu 4 Jahre 10 Monate wegen 6kg verurteilt nach Paragraph 31. Im Verfahren hat sich herausgestellt das ich im angegebenen Zeitrahmen nicht im Land war, da hat die Statsanwaltschaft kurzerhand mal die Aussage des Zeugen geändert und keinen hat das interesiert. Obwohl ich in Detschland gebohren wurde und einen featen Arbeitsplatz nach der Strafe hätte, wurde ich von der Stadt Nürnberg einfach so abgeschoben. Strassburg hat es auch nicht interessiert. Um Bayern mache ich einen grossen Bogen

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