Hoffen auf Begnadigung? Opa bekommt 3 Jahre wegen Cannabis

Cannabis Amnestie

Ja, Cannabis soll in Deutschland bald legal werden. Der Beschluss wurde bekanntermaßen gefällt, doch an der entsprechenden Gesetzgebung hat sich natürlich (noch) nichts geändert. Es wird sich bald also eine drängende Frage stellen: wie soll mit Cannabis-Delinquenten nach der Legalisierung verfahren werden? Wird es eine Amnestie geben?

Darauf hofft wohl gerade ein Mann aus Wasserburg. 612 Gramm Marihuana fanden Polizeibeamte in seiner Wohnung, teilweise in kleineren Mengen verkaufsfertig verpackt. Zu allem übel fand man bei der Durchsuchung auch noch einen sogenannten Nun-Chuck. Dabei handelt es sich um eine Schlagwaffe aus Holz, deren Besitz in Deutschland verboten ist. Nun sieht es für den mutmaßlichen Dealer leider ziemlich düster aus. Das Traunsteiner Landgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren – natürlich ohne Bewährung.

Klar, die aktuell (noch) geltenden deutschen Gesetze geben halt die Marschrichtung vor und doch bleibt ein äußerst fader Beigeschmack. Denn der Verurteilte ist mit seinen 73 Lenzen beileibe nicht mehr der Jüngste. Dass der Mann darüber hinaus einen nicht unbeträchtlichen Teil seines Marihuana-Vorrats wohl auch selbst zu konsumieren gedachte – seine ermittelten Blutwerte geben zumindest berechtigten Anlass zu dieser Vermutung – macht das Ganze noch bitterer. Wer bitte schön könnte es dem Senior angesichts seiner vom Gericht bestätigten heiklen finanziellen Lage ernsthaft verdenken, sein Kraut in etwas größeren Mengen einzukaufen?

Kommende Cannabis-Legalisierung: hoffen auf Begnadigung?

Und ist es nun, mehr oder weniger kurz vor der Legalisierung, wirklich noch nötig, Senioren in die Knäste zu stecken? (Nicht, dass es nicht schon immer bescheuert gewesen wäre, das zu tun.) Andererseits muss der Einwand gelten, dass es auch nach einer Legalisierung noch immer dem deutschen Gesetz nach strafwürdige Cannabis-Delikte geben wird. Der deutsche Staat bestraft ja auch Zigaretten- oder Alkoholschmuggel nach wie vor.

Aber leicht machen dürfen es sich die Verantwortlichen jetzt nicht. Die Ampel-Parteien sollten den Fall um den 73-Jährigen jedenfalls genau unter die Lupe und zum Anlass nehmen, um einmal ganz genau darüber nachzudenken, wie diesen heiklen Fragen zwischen Moral und Gesetz in Zukunft in einer „legalisierten“ Gesellschaft beizukommen sein wird. Hilfreich wird es sein, gen Nordamerika zu schauen und deren Ansätze bezüglich Cannabis-Amnestie und Begnadigungen zu überprüfen.

2 Kommentare

  1. Ich frage mich auch, was wird nach der Legelisierung und dem Verkauf in Fachgeschäften aus den Patienten, denen der Arzt zwar die Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie bestätigt hat, die aber die Kostenübernahme durch die Krankernkasse abgelehnt bekommen haben.
    Ein Patient benötigt i.d.R. deutlich größere Mengen Cannabis, als ein sogenannter Freizeitkonsument. Das bedeutet einen Kostenaufwand, die sich die meisten dieser Patienten auf Dauer auch nicht leisten können.
    Es ist denkbar, dass solche Patienten (wie auch jetzt schon oft genug) zum Eigenanbau greifen und sich damit wieder strafbar machen. Das würde also wieder Diejenigen treffen, die sich nicht anders zu helfen wissen, um ihre Beschwerden zu lindern.
    Ich würde eine Änderung im „Cannabis als Medizin“- Gesetz begrüßen, die es zumindest Patienten (mit ärztlicher Indikationsbestätigung) ermöglicht, einen Antrag auf den Eigenanbau einiger weniger Pflanzen beim BfArM zu stellen.

  2. Wenn „Mehr Fortschritt wagen..!“ nicht nur hohle Phrase bleiben soll, ähnlich der jahrelang laierhaften Bundedrogenbeauftragten-Rhetorik, dann sollten Praktiker die Legaliserung gestalten und nicht sesselpupsende Bürokraten.
    Ich denke (u.a.) an Geyer, Wurth, Knodt, Bröckers, Cousto, Grotenhermen, Plenert, Stöver, Müller-Vahl

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