Alkoholverbot in München: so schmeckt die Prohibition

Schild, das den Konsum von Alkohol verbietet

Zum ersten Mal seit Bestehen des Highway-Magazin möchten wir unsere Leser an dieser Stelle auf eine Nachricht hinweisen, die absolut nichts mit dem Thema Cannabis zu tun – und doch dem ein oder anderen Cannabisfreund aus Schadenfreude ein Schmunzeln aufs Gesicht zaubern dürfte. Ausgerechnet in München wurde Ende vergangener Woche im Rahmen der Corona-Pandemie vom Oberbürgermeister ein siebentägiges nächtliches Alkoholverbot verhängt. Das muss man (vor allem als Münchener) erst einmal sacken lassen: erst wird das Allerheiligste des trink- und schunkelfreudigen Bajuwaren, das Oktoberfest, abgesagt und jetzt auch noch ein siebentägiges Alkohol-Konsumverbot ausgesprochen. Gut, die Maßnahme gilt nur in der Öffentlichkeit und nur ab 21 Uhr (Verkauf) bzw. 23 Uhr (Konsum), aber immerhin handelt es sich doch um ein Grundnahrungsmittel! Ab 6 Uhr morgens darf der Münchner dann übrigens auch in der S-Bahn wieder zur Pulle greifen.

Wie man sich vorstellen kann, steht München nun Kopf. Einem Kläger, der sogleich gegen das Verbot klagte, wurde vom Verwaltungsgericht bereits stattgegeben, doch der Oberbürgermeister stellt sich quer. Nun soll der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme entscheiden. Am ersten Verbotswochenende kam es wider Erwarten übrigens noch nicht zu Volksaufständen, allerdings herrschte auch Regenwetter und die öffentlichen Flächen und Parks waren dementsprechend verwaist.

Als leidgeplagter Cannabisfreund möchte man den Bürgern Münchens nun gerne so Vieles sagen. Zum Beispiel, dass man ja auch mal ein paar Tage ohne Alkohol auskommen könne. Oder, dass man sich ja nicht beschweren müsse, wenn man von der Polizei wegen Alkoholkonsums abgestraft werde, schließlich zwinge einen ja keiner, sich über das Verbot hinwegzusetzen, um dennoch zu trinken. Oder, dass es sich doch eigentlich um gar keine so schlechte Entwicklung handele, schließlich gebe es in Deutschland ja bereits genug Volksdrogen, die viel Schaden anrichteten. Auch und gerade im Hinblick auf den so wichtigen Jugendschutz. Aber, aber, wer wird denn gleich so nachtragend sein? Vielleicht reicht auch einfach nur ein versöhnlicher Hinweis darauf, dass sieben Tage immer noch besser sind als Hundert Jahre.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein