Wann wurde Cannabis in Deutschland verboten?

Symbolbild

Na sieh mal einer an – was die Großmutter noch durfte! Wir alle kennen die Auswirkungen des Cannabis-Verbots nur allzu gut – zu viele durften sie bereits am eigenen Leib erfahren; doch unsere Großeltern haben noch andere Zeiten im Umgang mit Cannabis kennengelernt.

Die Geschichte des Cannabis-Verbots in Deutschland reicht bis in das späte 19. Jahrhundert zurück. Bis zum Jahr 1872 war der Konsum von Cannabis in Deutschland völlig unreguliert und somit legal. Dann erließ Kaiser Wilhelm I. eine Verordnung, die den Verkauf des sogenannten Indischen Hanf auf Apotheken beschränkte.

1911 beziehungsweise 1912 wurde auf der Internationalen Opiumkonferenz erstmals über ein mögliches Cannabis-Verbot diskutiert. Obwohl der Vorschlag zurückgezogen wurde, fand Cannabis Erwähnung in der Abschlusserklärung. Auf der nächsten Konferenz 1924/1925 in Genf drängte der ägyptische Delegationsleiter auf ein internationales Verbot von Cannabis. Am 19. Februar 1925 wurde es in das Internationale Abkommen über die Betäubungsmittel aufgenommen.

1929 erfolgte in Deutschland das erste gesetzliche Verbot von Cannabis durch das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz). Dies markierte den Beginn der Illegalisierung von Cannabis im Land. 1971 wurde das Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz umbenannt, wobei Cannabis wörtlich in das Gesetz aufgenommen und vollständig verboten wurde. Ausschnitte aus dem Gesetz kann man sich hier zu Gemüte führen:

Gesundheitsbedenken waren anfangs kein großes Thema, traten dann allerdings im Laufe der Zeit stärker hervor. Sie verstärkten sich später durch vermeintliche wissenschaftliche Erkenntnisse, die Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis aufwarfen. Trauriger Höhepunkt dieser inzwischen längst widerlegten Dämonisierung waren die heutzutage absurd anmutenden US-Lehrfilme, in denen Cannabis-Konsumenten als mordsüchtige Wahnsinnige porträtiert wurden, die alles vergewaltigten, was nicht bei drei auf den Bäumen war.

Wie falsch man gelegen hatte, wurde spätestens mit dem Siegeszug des medizinischen Cannabis klar, der in den USA und Israel in den 1990er-Jahren an Fahrt aufnahm. Der deutsche Bundestag benötigte noch deutlich länger, um gesundheitlichen Vorzüge von Cannabis anzuerkennen: erst 2017 wurde es Schwerkranken endlich ermöglicht, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Damit wurde der Erwerb von Cannabis nach ärztlicher Verschreibung in Apotheken straffrei möglich.

2 Kommentare

  1. Beachte: Adolfs Nazivolk wurde , in einer sehr schoen gemachten „Hanffiebel“ 1943 , vom damaligen Landwirtschaftsministerium , zur Produktion von Hanf aufgerufen und angeleitet .

  2. unberechenbares germanenvolk und sein umgang mit droge Kiff:
    vor 150 jahren war der knaster noch absolut frei .
    vor 100 jahren absolut verboten .
    vor 80 jahre absolut erwuenscht.
    2024 wirde der germane endlich eingeschlaefert .
    RIP .

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