{"id":8702,"date":"2024-03-23T17:26:00","date_gmt":"2024-03-23T16:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/highway420.de\/?p=8702"},"modified":"2024-03-26T17:50:31","modified_gmt":"2024-03-26T16:50:31","slug":"das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/","title":{"rendered":"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache"},"content":{"rendered":"\n

In weniger als einer Woche kommt die (Teil-) Legalisierung von Cannabis! F\u00fcr Interessierte haben wir das Cannabis-Gesetz (CanG) in seiner aktuellsten (Bundesrats-) Version in leichter Sprache zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass dieser Text nicht dazu geeignet ist, Detail- und oder Rechtsfragen zu \u00fcberpr\u00fcfen, sondern nur einer groben Orientierung mithilfe einfacher Formulierungen dienen soll. Des Weiteren wurden die speziellen Passagen des Gesetzes, die sich speziell und ausschlie\u00dflich mit Medizinal-Cannabis befassen, nicht ber\u00fccksichtigt. Der gesamte Gesetzes-Text im originalen Wortlaut kann unter diesem Link<\/a> eingesehen werden. <\/p>\n\n\n\n

Umgang mit Cannabis <\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, d\u00fcrfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis f\u00fcr den eigenen Gebrauch haben. Wenn sie zu Hause sind, k\u00f6nnen sie bis zu 50 Gramm Cannabis oder drei lebende Cannabispflanzen besitzen. Insgesamt d\u00fcrfen sie jedoch nicht mehr als 50 Gramm getrocknetes Cannabis haben. Au\u00dferhalb ihres Zuhauses d\u00fcrfen sie nur Cannabis besitzen, das sie von einer zugelassenen Anbauvereinigung haben oder f\u00fcr den Transport gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Gesetzes.<\/p>\n\n\n\n

Umgang mit Cannabissamen<\/h2>\n\n\n\n

Es ist erlaubt, Cannabissamen zu besitzen, solange sie nicht f\u00fcr den illegalen Anbau gedacht sind. Es ist nur erlaubt, Cannabissamen f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Anbau oder den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen aus EU-Mitgliedstaaten einzuf\u00fchren. Andere Regeln f\u00fcr den Umgang mit Samen bleiben davon unber\u00fchrt. Wenn gegen diese Regel versto\u00dfen wird, k\u00f6nnen die Samen beschlagnahmt werden.<\/p>\n\n\n\n

Konsumverbot<\/h2>\n\n\n\n

Es ist nicht erlaubt, Cannabis in der N\u00e4he von Personen unter 18 Jahren zu konsumieren. Auch in bestimmten \u00f6ffentlichen Bereichen ist der Konsum von Cannabis verboten, wie z.B. in Schulen, auf Spielpl\u00e4tzen, in Jugendzentren, Sportst\u00e4tten, Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen w\u00e4hrend des Tages und in der N\u00e4he von Anbauvereinigungen. Innerhalb von 100 Metern von bestimmten Einrichtungen ist der Konsum ebenfalls nicht erlaubt. Der Konsum von Cannabis ist auch in milit\u00e4rischen Bereichen der Bundeswehr verboten.<\/p>\n\n\n\n

Fr\u00fchintervention<\/h2>\n\n\n\n

Wenn ein Kind oder Jugendlicher gegen bestimmte Regeln verst\u00f6\u00dft, muss die Polizei oder Ordnungsbeh\u00f6rde die Eltern oder Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigen, es sei denn, das Kind oder der Jugendliche hat keine Straftat begangen. Wenn es Anzeichen daf\u00fcr gibt, dass das Wohl des Kindes gef\u00e4hrdet ist, muss die Polizei oder Ordnungsbeh\u00f6rde auch den \u00f6rtlichen Jugendhilfetr\u00e4ger informieren und alle relevanten Informationen zur Einsch\u00e4tzung des Risikos \u00fcbermitteln. Hinweise auf riskantes Verhalten, insbesondere im Zusammenhang mit Drogenkonsum, k\u00f6nnen ein solches Risiko darstellen. Der \u00f6rtliche Jugendhilfetr\u00e4ger muss dann zusammen mit den Eltern darauf hinwirken, dass das Kind geeignete Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen in Anspruch nimmt.<\/p>\n\n\n\n

Suchtpr\u00e4vention<\/h2>\n\n\n\n

Die Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung wird eine Internetplattform einrichten, auf der sie leicht verst\u00e4ndliche Informationen \u00fcber die Wirkung, Risiken und sicheren Konsum von Cannabis, Angebote zur Suchtpr\u00e4vention, -beratung und -behandlung sowie \u00fcber dieses Gesetz bereitstellt. Sie wird auch spezielle Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen f\u00fcr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entwickeln und ausbauen. Zus\u00e4tzlich wird sie eine digitale Beratungsplattform f\u00fcr Cannabis-Konsumenten aufbauen und sie zielgerecht \u00fcber Suchtpr\u00e4vention, Risiken und sicheren Konsum informieren sowie M\u00f6glichkeiten f\u00fcr weitere Beratung oder Hilfe in ihrer N\u00e4he aufzeigen. Au\u00dferdem stellt sie Anbauvereinigungen Informationen und Hinweise in leicht verst\u00e4ndlicher Sprache digital zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n

Anforderungen an den privaten Eigenanbau<\/h2>\n\n\n\n

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gew\u00f6hnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gew\u00f6hnlichen Aufenthalt durch geeignete Ma\u00dfnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen<\/h2>\n\n\n\n

Personen, die gemeinsam Cannabis anbauen und es an Mitglieder weitergeben wollen, m\u00fcssen eine Genehmigung von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einholen. Diese Erlaubnis gilt nur f\u00fcr Anbauvereinigungen. Die Beh\u00f6rde kann die Genehmigung erteilen, wenn bestimmte Kriterien erf\u00fcllt sind, wie z.B. die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit der Verantwortlichen der Vereinigung, Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Cannabis und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Antragsteller m\u00fcssen alle erforderlichen Informationen und Nachweise vorlegen, darunter Angaben zur Vereinigung, zu den Mitgliedern, zum geplanten Anbau und zur Sicherheit. Die Beh\u00f6rde\u00a0sollte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt aller erforderlichen Informationen entscheiden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen m\u00fcssen der Beh\u00f6rde sofortige \u00c4nderungen mitteilen, die nach der Antragstellung eintreten, wie z.B. \u00c4nderungen der Mitglieder oder rechtskr\u00e4ftige Verurteilungen von Vereinsmitgliedern. Die Genehmigung kann nicht an Dritte \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Genehmigung f\u00fcr den gemeinschaftlichen Cannabisanbau kann verweigert werden, wenn bestimmte Bedingungen nicht erf\u00fcllt sind. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise fehlende Zuverl\u00e4ssigkeit oder Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit der verantwortlichen Personen, das Fehlen eines Pr\u00e4ventionsbeauftragten oder eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts, sowie bestimmte M\u00e4ngel in der Satzung der Anbauvereinigung oder ung\u00fcnstige Standorte f\u00fcr den Anbau. Wenn bei einem Vorstandsmitglied oder einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung bestimmte Straftaten vorliegen oder konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie gegen die gesetzlichen Vorschriften versto\u00dfen werden, kann die Erlaubnis ebenfalls verweigert werden. Die Beh\u00f6rde kann von der Anbauvereinigung auch Ausk\u00fcnfte, Unterlagen und Zugang zum Anbauort verlangen, um die Erf\u00fcllung der Erlaubnisvoraussetzungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n

Die Erlaubnis f\u00fcr den gemeinschaftlichen Cannabisanbau erlaubt den Anbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder der Anbauvereinigung zum Eigenkonsum gem\u00e4\u00df den Regeln dieses Gesetzes. Die Erlaubnis muss den Ort des Anbaus klar definieren und gilt nur f\u00fcr T\u00e4tigkeiten innerhalb dieses Bereichs. Sie ist auf die Menge Cannabis beschr\u00e4nkt, die f\u00fcr den Eigenbedarf der Mitglieder ben\u00f6tigt wird, und kann angepasst werden, wenn sich die Mitgliederzahl \u00e4ndert. Die Beh\u00f6rde kann bei Bedarf Bedingungen und Auflagen hinzuf\u00fcgen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Dauer der Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mindestens f\u00fcnf Jahren auf Antrag verl\u00e4ngert werden; die Vorschriften der \u00a7\u00a7 11 bis 13 gelten entsprechend f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung der Erlaubnis. <\/p>\n\n\n\n

Die Erlaubnis f\u00fcr den Cannabisanbau kann teilweise oder vollst\u00e4ndig widerrufen werden, wenn die Anbauvereinigung bestimmte Regeln nicht einh\u00e4lt. Dazu geh\u00f6ren die Nutzung eines nicht genehmigten Anbauortes, wiederholte \u00dcberschreitung der erlaubten Anbaumengen, Weitergabe von Cannabis mit zu hohem THC-Gehalt an Heranwachsende oder \u00dcberschreitung der festgelegten Weitergabemengen, Nichtnutzung der Erlaubnis innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung oder wiederholte Nichterf\u00fcllung von Pflichten. Die Regeln f\u00fcr den Widerruf der Erlaubnis folgen den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.<\/p>\n\n\n\n

In Anbauvereinigungen d\u00fcrfen nur Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen – und zwar h\u00f6chstens 500 Personen. Geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte, die nicht Mitglieder sind, d\u00fcrfen nur T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren, die nicht direkt mit dem Cannabisanbau oder der Weitergabe verbunden sind. Mitglieder m\u00fcssen aktiv am Anbau teilnehmen, insbesondere indem sie eigenh\u00e4ndig mitarbeiten. Anbauvereinigungen m\u00fcssen beim Anbau die Grunds\u00e4tze der guten Praxis einhalten und Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Gesundheit ergreifen.<\/p>\n\n\n\n

Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft kann durch Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates H\u00f6chstgehalte f\u00fcr bestimmte Stoffe in Cannabis festlegen, um die Gesundheit zu sch\u00fctzen. Dies betrifft unter anderem Pflanzenschutzmittel, D\u00fcngemittel, Biozide und andere gesundheitssch\u00e4dliche Substanzen sowie Anforderungen an den Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, wie Hygienevorschriften und Trocknungsverfahren.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen m\u00fcssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften dieses Gesetzes einhalten und Risiken f\u00fcr die Gesundheit vermeiden. Sie m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig Proben von angebautem Cannabis und Vermehrungsmaterial nehmen und deren Qualit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcfen, um sicherzustellen, dass sie weitergegeben werden k\u00f6nnen. Nicht weitergabef\u00e4higes Cannabis und Vermehrungsmaterial m\u00fcssen sofort vernichtet werden.<\/p>\n\n\n\n

Cannabis ist nicht weitergabef\u00e4hig, wenn es nicht innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung angebaut wurde, die Anbauvereinigung keine g\u00fcltige Erlaubnis hat, die erlaubten Mengen \u00fcberschritten werden, bestimmte Stoffe die H\u00f6chstgehalte \u00fcberschreiten, es nicht in Reinform vorliegt oder mit bestimmten Stoffen vermischt ist. Vermehrungsmaterial ist nicht weitergabef\u00e4hig, wenn es nicht innerhalb des befriedeten Besitztums gewonnen wurde oder die Anbauvereinigung keine Erlaubnis hat.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen d\u00fcrfen nur das Vermehrungsmaterial, das beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnen wurde, innerhalb ihres befriedeten Besitztums an Mitglieder, bestimmte Nichtmitglieder und andere Anbauvereinigungen weitergeben. Bei der Weitergabe m\u00fcssen sowohl die weitergebende als auch die empfangende Person pers\u00f6nlich anwesend sein.<\/p>\n\n\n\n

Bei jeder Weitergabe von Vermehrungsmaterial m\u00fcssen Anbauvereinigungen sicherstellen, dass das Alter und der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt in Deutschland durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kontrolliert werden.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen d\u00fcrfen pro Kalendermonat h\u00f6chstens eine begrenzte Anzahl von Samen oder Stecklingen an einzelne Personen weitergeben.<\/p>\n\n\n\n

Die Weitergabe von Vermehrungsmaterial ist nur f\u00fcr den privaten Eigenanbau oder zur Qualit\u00e4tssicherung des Cannabis in anderen Anbauvereinigungen erlaubt.<\/p>\n\n\n\n

Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen d\u00fcrfen kein Cannabis weitergeben, das mit Tabak, Nikotin, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Zus\u00e4tzen vermischt, vermengt oder verbunden ist. Auch die Weitergabe dieser Stoffe einzeln ist nicht erlaubt.<\/p>\n\n\n\n

Wenn Anbauvereinigungen Cannabis oder Vermehrungsmaterial weitergeben, m\u00fcssen sie dies in neutraler Verpackung tun. Au\u00dferdem m\u00fcssen sie der empfangenden Person einen Informationszettel aush\u00e4ndigen, der wichtige Angaben zum Cannabis oder Vermehrungsmaterial enth\u00e4lt, wie das Gewicht, das Erntedatum, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Sorte, den THC-Gehalt, den CBD-Gehalt und spezifische Hinweise.<\/p>\n\n\n\n

Bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial m\u00fcssen Anbauvereinigungen auch evidenzbasierte Informationen zur Dosierung und Anwendung von Cannabis sowie zu den Risiken des Cannabiskonsums bereitstellen. Dazu geh\u00f6ren Hinweise auf m\u00f6gliche neurologische und gesundheitliche Sch\u00e4den bei jungen Konsumenten, Kinder- und Jugendschutzma\u00dfnahmen, Wechselwirkungen mit anderen Substanzen, Verkehrstauglichkeitseinschr\u00e4nkungen und Informationen \u00fcber Beratungs- und Behandlungsstellen.<\/p>\n\n\n\n

Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft kann durch Rechtsverordnung zus\u00e4tzliche Angaben festlegen, die auf Etiketten oder Informationszetteln angegeben werden m\u00fcssen, um die Gesundheit zu sch\u00fctzen oder aus anderen wichtigen Gr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen m\u00fcssen Cannabis und Vermehrungsmaterial vor unbefugtem Zugriff, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, sch\u00fctzen. Das befriedete Besitztum, in dem Cannabis und Vermehrungsmaterial angebaut, gewonnen oder gelagert wird, muss durch Z\u00e4une, einbruchsichere T\u00fcren und Fenster oder andere Schutzma\u00dfnahmen gesichert sein.<\/p>\n\n\n\n

Cannabis und Vermehrungsmaterial d\u00fcrfen nicht au\u00dferhalb des befriedeten Besitztums gelagert oder an andere Orte gebracht werden, es sei denn, es gibt bestimmte Ausnahmen.<\/p>\n\n\n\n

Es ist erlaubt, mehr als 25 Gramm Cannabis innerhalb desselben befriedeten Besitztums zu transportieren, wenn bestimmte Bedingungen erf\u00fcllt sind, wie die Begleitung durch Mitglieder der Anbauvereinigung, die Vorlage einer Transportbescheinigung und die rechtzeitige Benachrichtigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n

Der Transport von Vermehrungsmaterial zwischen verschiedenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben oder verschiedener Anbauvereinigungen ist ebenfalls erlaubt, unter Ber\u00fccksichtigung bestimmter Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen d\u00fcrfen Personen unter 18 Jahren keinen Zugang zu ihrem befriedeten Besitztum gew\u00e4hren. Sie d\u00fcrfen keine werbenden Beschilderungen oder auff\u00e4lligen Gestaltungselemente au\u00dfen anbringen, au\u00dfer einem sachlichen Namensschild am Eingang. Anbaufl\u00e4chen und Gew\u00e4chsh\u00e4user m\u00fcssen vor Blicken von au\u00dfen gesch\u00fctzt sein.<\/p>\n\n\n\n

Die Anbauvereinigungen m\u00fcssen zum umfassenden Schutz von Jugendlichen und zur F\u00f6rderung der Gesundheit beitragen. Dazu ernennen sie einen Pr\u00e4ventionsbeauftragten, der f\u00fcr Fragen der Suchtpr\u00e4vention ansprechbar ist und sicherstellt, dass angemessene Ma\u00dfnahmen ergriffen werden. Die Vereinigungen sollen mit Suchtberatungsstellen kooperieren, um Mitgliedern mit problematischem Konsumverhalten oder Abh\u00e4ngigkeit den Zugang zur Suchthilfe zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n

Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen die Anbauvereinigungen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen, das Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung von Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Suchtpr\u00e4vention enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeitr\u00e4ge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beitr\u00e4ge ihrer Mitglieder zur Erf\u00fcllung ihres in \u00a7 1 Nummer 13 genannten ausschlie\u00dflichen Zwecks in ihrer Satzung fest. <\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen nach \u00a7 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder an die in \u00a7 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben Anbauvereinigungen vom jeweiligen Empf\u00e4nger die Erstattung der Kosten zu verlangen, die f\u00fcr die Gewinnung des weitergegebenen Ver- mehrungsmaterials entstanden sind. <\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen m\u00fcssen kontinuierlich bestimmte Informationen dokumentieren, um die Vorschriften einzuhalten. Dazu geh\u00f6ren Angaben \u00fcber die Menge von Cannabis und Vermehrungsmaterial, die sich in ihrem Besitz befinden, sowie Details zu weitergegebenem Cannabis oder Vermehrungsmaterial und Transporten. Diese Aufzeichnungen m\u00fcssen f\u00fcnf Jahre lang aufbewahrt und bei Bedarf der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde elektronisch \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n

Des Weiteren m\u00fcssen Anbauvereinigungen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde j\u00e4hrlich bis zum 31. Januar anonymisierte Daten \u00fcbermitteln, die im vorangegangenen Jahr dokumentiert wurden. Dies dient der Evaluation gem\u00e4\u00df \u00a7 43.<\/p>\n\n\n\n

Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen sie Informationen zu den im vorangegangenen Kalenderjahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und vorhandenen Mengen an Cannabis \u00fcbermitteln, gegliedert nach Sorten und durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalten.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen m\u00fcssen die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde umgehend informieren, wenn sie vermuten, dass das weitergegebene Cannabis oder Vermehrungsmaterial ein Gesundheitsrisiko darstellt, das \u00fcber die typischen Gefahren des Cannabiskonsums hinausgeht. Im Falle eines Verdachts auf Abhandenkommen oder unerlaubte Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial m\u00fcssen sie ebenfalls sofort die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde informieren.<\/p>\n\n\n\n

Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fchrt regelm\u00e4\u00dfige Kontrollen in den befriedeten Besitzt\u00fcmern von Anbauvereinigungen durch, um sicherzustellen, dass das dort vorhandene Cannabis und Vermehrungsmaterial den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Kontrollen umfassen auch die Einhaltung der Vorschriften f\u00fcr den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie spezieller Auflagen gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Absatz 4. Die Beh\u00f6rde f\u00fchrt diese Kontrollen einmal j\u00e4hrlich sowie bei Bedarf durch.<\/p>\n\n\n\n

Bei ihren \u00dcberwachungsaktivit\u00e4ten ber\u00fccksichtigt die Beh\u00f6rde die von den Anbauvereinigungen \u00fcbermittelten Informationen sowie eingegangene Beschwerden und Hinweise. Falls sie ein Gesundheitsrisiko feststellt, das \u00fcber die typischen Gefahren des Cannabiskonsums hinausgeht, kann sie Ma\u00dfnahmen ergreifen, einschlie\u00dflich der Warnung der \u00d6ffentlichkeit oder der Mitglieder der Anbauvereinigung und der Anordnung von R\u00fcckrufen oder Verbotsma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n

Diese Ma\u00dfnahmen setzen voraus, dass das Risiko f\u00fcr die menschliche Gesundheit schnell und ernsthaft ist, auch wenn es sich noch nicht realisiert hat. Die Beh\u00f6rde kann ihre Entscheidung auf einer Risikobewertung basieren, die die Art und Schwere des Schadens sowie die Wahrscheinlichkeit seines Eintritts ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n

Eine angeordnete Ma\u00dfnahme kann widerrufen oder ge\u00e4ndert werden, wenn die Anbauvereinigung nachweist, dass sie wirksame Ma\u00dfnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ergriffen hat. Widerspr\u00fcche gegen Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n\n\n\n

Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft ist erm\u00e4chtigt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit, Vorschriften \u00fcber das Verfahren der Probennahme und Untersuchung von Erzeugnissen festzulegen.<\/p>\n\n\n\n

Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde hat das Recht, befriedete Besitzt\u00fcmer von Anbauvereinigungen und zugeh\u00f6rige Einrichtungen sowie Fahrzeuge zu betreten, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dies umfasst auch au\u00dferhalb der \u00fcblichen \u00d6ffnungszeiten, wenn dringende Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit vorliegen. Dabei wird das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n

Des Weiteren darf die Beh\u00f6rde Einsicht in das vorhandene Cannabis und Vermehrungsmaterial, die Anbaufl\u00e4chen, die Ger\u00e4te und gesch\u00e4ftlichen Unterlagen der Anbauvereinigungen nehmen sowie Informationen von den Mitgliedern und anderen beteiligten Personen anfordern. Personenbezogene Daten d\u00fcrfen erhoben und verarbeitet werden, um die Aufgaben gem\u00e4\u00df dem Gesetz zu erf\u00fcllen oder Beweise zu sichern. Diese Daten m\u00fcssen innerhalb einer bestimmten Frist gel\u00f6scht werden, es sei denn, es gibt rechtliche Verfahren, die eine l\u00e4ngere Aufbewahrung erfordern.<\/p>\n\n\n\n

Die Beh\u00f6rde kann personenbezogene Daten an andere Beh\u00f6rden weitergeben, jedoch nicht an Dritte, es sei denn, es besteht ein dringender rechtlicher Grund.<\/p>\n\n\n\n

Anbauvereinigungen sowie ihre Vertreter, Angestellten und Mitglieder m\u00fcssen Ma\u00dfnahmen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 27 und 28 akzeptieren und bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 27 unterst\u00fctzen. Dies beinhaltet den Zugang zum befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung f\u00fcr Inspektionen und die M\u00f6glichkeit, Beh\u00e4ltnisse zu \u00f6ffnen und Proben zu entnehmen. Proben von Cannabis, Vermehrungsmaterial oder anderen ben\u00f6tigten Gegenst\u00e4nden m\u00fcssen kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n

Auf Anfrage m\u00fcssen Anbauvereinigungen und ihre Vertreter, Angestellten sowie Mitglieder der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde alle erforderlichen Informationen gem\u00e4\u00df \u00a7 27 zur Verf\u00fcgung stellen. Sie k\u00f6nnen jedoch die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn dies sie selbst oder ihre Angeh\u00f6rigen strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Risiken aussetzen w\u00fcrde. Betroffene Personen m\u00fcssen \u00fcber ihr Recht zur Verweigerung von Ausk\u00fcnften informiert werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Landesregierungen werden erm\u00e4chtigt, durch Rechtsverordnung die Zahl der Anbauvereinigungen, die in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine Erlaubnis nach \u00a7 11 Absatz 1 erhalten d\u00fcrfen, auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu begrenzen. Sie sollen hierbei insbesondere die bev\u00f6lkerungsbezogene Dichte je Anbauvereinigung sowie Aspekte des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n

Nutzhanf\u00a0<\/h2>\n\n\n\n

Der Anbau von Nutzhanf wird von der Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung \u00fcberwacht. Die Regeln f\u00fcr den Anbau von Nutzhanf entsprechen den Vorschriften des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Die Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung kann Daten und THC-Kontrollergebnisse f\u00fcr \u00dcberwachungszwecke verwenden, die ihr von den zust\u00e4ndigen Landesstellen \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n

Landwirte m\u00fcssen den Anbau von Nutzhanf bis zum 1. Juli des Anbaujahres der Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung anzeigen. Daf\u00fcr verwenden sie ein spezielles Formular der Bundesanstalt. Die Anzeige muss Informationen wie den Namen und die Adresse des Landwirts, die Sorte des Nutzhanfs, die Anbaufl\u00e4che und andere relevante Details enthalten. Wenn die Aussaat nach dem 1. Juli erfolgt, m\u00fcssen die erforderlichen Etiketten bis zum 1. September vorgelegt werden. Die Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung sendet eine best\u00e4tigte Kopie der Anzeige an den Landwirt und bei Bedarf auch an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung, falls Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten beim Hanfanbau festgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Erlaubniserteilung und die beh\u00f6rdliche \u00dcberwachung von Anbauvereinigungen liegt bei den Beh\u00f6rden des Landes, in dem die Anbauvereinigung ihren Sitz hat. Wenn der Sitz und Teile des Besitztums in verschiedenen L\u00e4ndern liegen, k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden in Absprache mit der \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde l\u00e4nder\u00fcbergreifend die Erlaubnis erteilen. In diesem Fall arbeiten die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der betroffenen L\u00e4nder bei der \u00dcberwachung zusammen. Wenn Teile des Besitztums in einem anderen Land liegen, als das, das die Erlaubnis erteilt hat, m\u00fcssen die Kontrollen in Absprache mit den Beh\u00f6rden des betroffenen Landes durchgef\u00fchrt werden. Ma\u00dfnahmen nach \u00a7 27 werden von der Beh\u00f6rde ergriffen, die die Erlaubnis erteilt hat. Die L\u00e4nder stellen sicher, dass ihre Beh\u00f6rden ihre Aufgaben gem\u00e4\u00df diesem Gesetz erf\u00fcllen k\u00f6nnen und unterst\u00fctzen sich gegenseitig bei der \u00dcberwachung. Die Landesregierungen haben die Befugnis, durch Rechtsverordnung die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden gem\u00e4\u00df diesem Gesetz zu bestimmen und k\u00f6nnen diese Befugnis auf andere staatliche Stellen \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n

Strafvorschriften<\/h2>\n\n\n\n

Das Cannabis-Gesetz stellt bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis unter Strafe. Dazu geh\u00f6ren unter anderem der Besitz, Anbau, Handel, Einfuhr, Weitergabe und Verabreichung von Cannabis sowie das Extrahieren von Cannabinoiden ohne Erlaubnis. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe, insbesondere wenn die Handlungen gewerbsm\u00e4\u00dfig erfolgen, die Gesundheit anderer gef\u00e4hrden, Minderj\u00e4hrige betreffen oder sich auf gr\u00f6\u00dfere Mengen beziehen. Handlungen, die fahrl\u00e4ssig begangen werden, k\u00f6nnen ebenfalls bestraft werden.<\/p>\n\n\n\n

Das Gericht kann die Strafe mildern oder sogar ganz darauf verzichten, wenn der T\u00e4ter freiwillig Informationen preisgibt, die zur Aufdeckung einer Straftat beitragen, die mit seiner eigenen Tat zusammenh\u00e4ngt. Dies gilt auch, wenn der T\u00e4ter Informationen rechtzeitig offenbart, um die Verhinderung einer geplanten Straftat zu erm\u00f6glichen. Wenn der T\u00e4ter an der Tat beteiligt war, muss sein Beitrag zur Aufkl\u00e4rung \u00fcber seine eigene Beteiligung hinausgehen. Es gelten die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches.<\/p>\n\n\n\n

Wenn es sich bei dem Verfahren um ein geringf\u00fcgiges Vergehen im Zusammenhang mit Cannabis handelt und das \u00f6ffentliche Interesse an der Strafverfolgung gering ist, kann die Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung verzichten. Dies gilt insbesondere, wenn der T\u00e4ter Cannabis nur in kleinen Mengen f\u00fcr den Eigenverbrauch anbaut, herstellt, einf\u00fchrt, ausf\u00fchrt, erwirbt, besitzt oder Cannabinoide extrahiert. Wenn die Anklage bereits erhoben wurde, kann das Gericht unter bestimmten Bedingungen das Verfahren einstellen, sofern die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte zustimmen. In einigen F\u00e4llen kann das Verfahren auch ohne Zustimmung des Angeklagten eingestellt werden, etwa wenn die Hauptverhandlung nicht stattfinden kann. Die Entscheidung wird durch einen nicht anfechtbaren Beschluss getroffen.<\/p>\n\n\n\n

Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn jemand vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig gegen bestimmte Vorschriften verst\u00f6\u00dft, wie zum Beispiel das Besitzen oder Anbauen von Cannabis in bestimmten Mengen, das Einf\u00fchren von Cannabissamen, das Konsumieren von Cannabis oder das Handeln im Zusammenhang mit Cannabis. Die Ordnungswidrigkeit kann je nach Versto\u00df mit Geldbu\u00dfen von bis zu drei\u00dfigtausend Euro oder zehntausend Euro geahndet werden. Die Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung ist die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem\u00e4\u00df diesem Gesetz.<\/p>\n\n\n\n

Eine Eintragung im Bundeszentralregister wegen einer Verurteilung nach \u00a7 29 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes kann gel\u00f6scht werden, wenn zwei Bedingungen erf\u00fcllt sind: Erstens muss die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis oder Vermehrungsmaterial strafrechtlich verurteilt worden sein. Zweitens ist die L\u00f6schung m\u00f6glich, wenn laut geltendem Recht entweder keine Strafe mehr f\u00fcr die Handlungen vorgesehen ist oder nur noch eine Geldstrafe oder eine Geldstrafe in Verbindung mit einer Nebenfolge droht.<\/p>\n\n\n\n

Unter denselben Voraussetzungen k\u00f6nnen auch Eintragungen im Bundeszentralregister gel\u00f6scht werden, die auf Entscheidungen beruhen, bei denen nachtr\u00e4glich aus mehreren Einzelstrafen aufgrund von Verurteilungen nach \u00a7 29 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes eine Gesamtstrafe gebildet wurde.<\/p>\n\n\n\n

Wenn die Person in einer Verurteilung nach \u00a7 29 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes auch wegen Taten verurteilt wurde, f\u00fcr die weiterhin eine Strafe vorgesehen ist, ist die L\u00f6schung einer auf dieser Verurteilung beruhenden Eintragung im Bundeszentralregister ausgeschlossen. Es spielt keine Rolle, ob die Taten zueinander in Tateinheit oder Tatmehrheit stehen. Diese Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Eintragungen, die auf Entscheidungen \u00fcber nachtr\u00e4glich gebildete Gesamtstrafen beruhen.<\/p>\n\n\n\n

Die Staatsanwaltschaft entscheidet auf Antrag der verurteilten Person, ob eine Eintragung im Bundeszentralregister gel\u00f6scht werden kann, gem\u00e4\u00df \u00a7 40.<\/p>\n\n\n\n

Um die Voraussetzungen f\u00fcr die L\u00f6schung gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Absatz 1 oder Absatz 2 nachzuweisen, reicht es aus, wenn die verurteilte Person sie glaubhaft macht. Daf\u00fcr kann die Staatsanwaltschaft auch eine eidesstattliche Versicherung der verurteilten Person akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft ist f\u00fcr die Entgegennahme dieser eidesstattlichen Versicherung zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n

Die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich danach, welches Gericht im ersten Rechtszug die Verurteilung gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Absatz 1 Nummer 1 ausgesprochen oder die Entscheidung gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Absatz 2 getroffen hat. Wenn diese Staatsanwaltschaft nicht festgelegt werden kann, ist diejenige Staatsanwaltschaft zust\u00e4ndig, in deren Bezirk die verurteilte Person zum Zeitpunkt des Antrags ihren Wohnsitz im Inland hat. Wenn die verurteilte Person im Ausland wohnt, ist die Staatsanwaltschaft Berlin zust\u00e4ndig. Der Antrag kann schriftlich bei jeder Staatsanwaltschaft eingereicht oder m\u00fcndlich zu Protokoll der Gesch\u00e4ftsstelle erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n

Wenn die Staatsanwaltschaft eine Feststellung nach Absatz 1 zu Unrecht getroffen hat, informiert sie die Registerbeh\u00f6rde \u00fcber die R\u00fccknahme und gibt die erforderlichen Daten f\u00fcr die Wiedereintragung der gel\u00f6schten Verurteilung oder Entscheidung \u00fcber die nachtr\u00e4gliche Bildung einer Gesamtstrafe an. Die Staatsanwaltschaft h\u00f6rt die verurteilte Person vor der Entscheidung \u00fcber die R\u00fccknahme der Feststellung an und \u00a7 50 des Bundeszentralregistergesetzes findet keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n

Wenn die Staatsanwaltschaft feststellt, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister gel\u00f6scht werden kann gem\u00e4\u00df \u00a7 41, muss sie dies der Registerbeh\u00f6rde und der verurteilten Person mitteilen. Wenn die Voraussetzungen f\u00fcr die L\u00f6schung nicht erf\u00fcllt sind, muss die Staatsanwaltschaft die verurteilte Person dar\u00fcber informieren und die Gr\u00fcnde angeben.<\/p>\n\n\n\n

Eintragungen im Bundeszentralregister \u00fcber strafgerichtliche Verurteilungen oder Entscheidungen, bei denen die L\u00f6schungsf\u00e4higkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 41 von der Staatsanwaltschaft festgestellt und der Registerbeh\u00f6rde mitgeteilt wurde, werden von der Registerbeh\u00f6rde gel\u00f6scht.<\/p>\n\n\n\n

Das Gesetz verlangt eine Bewertung seiner Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalit\u00e4t. Diese Bewertung soll w\u00e4hrend der Umsetzung des Gesetzes erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

Das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit beauftragt unabh\u00e4ngige Experten mit der Durchf\u00fchrung dieser Bewertung. Ein umfassender Bericht \u00fcber die Ergebnisse muss dem Ministerium bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt werden. Es muss auch ein Zwischenbericht \u00fcber die Auswirkungen auf die Kriminalit\u00e4t vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n

Die ersten Auswirkungen des Konsumverbots auf den Kinder- und Jugendschutz sollen innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes bewertet werden. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden m\u00fcssen j\u00e4hrlich Daten aus dem Vorjahr elektronisch an das Gesundheitsministerium \u00fcbermitteln, um die Bewertung zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n

Die Anbauvereinigungen m\u00fcssen die Bewertung unterst\u00fctzen, indem sie Befragungen ihrer Mitglieder und Mitarbeiter erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n

Cannabis im Stra\u00dfenverkehr<\/h2>\n\n\n\n

Eine vom Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe schl\u00e4gt bis zum 31. M\u00e4rz 2024 den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vor, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges im Stra\u00dfenverkehr regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

In weniger als einer Woche kommt die (Teil-) Legalisierung von Cannabis! F\u00fcr Interessierte haben wir das Cannabis-Gesetz (CanG) in seiner aktuellsten (Bundesrats-) Version in leichter Sprache zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass dieser Text nicht dazu geeignet ist, Detail- und oder Rechtsfragen zu \u00fcberpr\u00fcfen, sondern nur einer groben Orientierung mithilfe einfacher Formulierungen dienen soll. Des […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":7760,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,4],"tags":[568],"yoast_head":"\nDas Cannabis-Gesetz in leichter Sprache<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Die Legalisierung kommt am 1. April: hier gibt's den Text des Cannabis-Gesetzes in seiner letzten Version in leichter Sprache.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Legalisierung kommt am 1. April: hier gibt's den Text des Cannabis-Gesetzes in seiner letzten Version in leichter Sprache.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Highway - Das Cannabismagazin\" \/>\n<meta property=\"article:publisher\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/HighwayMagazin\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2024-03-23T16:26:00+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2024-03-26T16:50:31+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"750\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"450\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Highway-Redaktion\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Highway-Redaktion\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"21 Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\"},\"author\":{\"name\":\"Highway-Redaktion\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/person\/e10f56710dd3bd9c92414250e98c4688\"},\"headline\":\"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache\",\"datePublished\":\"2024-03-23T16:26:00+00:00\",\"dateModified\":\"2024-03-26T16:50:31+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\"},\"wordCount\":4068,\"commentCount\":0,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#organization\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg\",\"keywords\":[\"Cannabisgesetz\"],\"articleSection\":[\"Legalisierung\",\"News\"],\"inLanguage\":\"de-DE\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"CommentAction\",\"name\":\"Comment\",\"target\":[\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#respond\"]}]},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\",\"url\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\",\"name\":\"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg\",\"datePublished\":\"2024-03-23T16:26:00+00:00\",\"dateModified\":\"2024-03-26T16:50:31+00:00\",\"description\":\"Die Legalisierung kommt am 1. April: hier gibt's den Text des Cannabis-Gesetzes in seiner letzten Version in leichter Sprache.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de-DE\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg\",\"width\":750,\"height\":450},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/highway420.de\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#website\",\"url\":\"https:\/\/highway420.de\/\",\"name\":\"Highway420\",\"description\":\"Alles \u00fcber Cannabis\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/highway420.de\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":\"required name=search_term_string\"}],\"inLanguage\":\"de-DE\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#organization\",\"name\":\"Highway - Das Cannabismagazin\",\"url\":\"https:\/\/highway420.de\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/logo\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/retina_logo.png\",\"contentUrl\":\"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/retina_logo.png\",\"width\":544,\"height\":180,\"caption\":\"Highway - Das Cannabismagazin\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/logo\/image\/\"},\"sameAs\":[\"https:\/\/www.facebook.com\/HighwayMagazin\",\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Highway_(Zeitschrift)\"]},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/person\/e10f56710dd3bd9c92414250e98c4688\",\"name\":\"Highway-Redaktion\",\"sameAs\":[\"https:\/\/highway420.de\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache","description":"Die Legalisierung kommt am 1. April: hier gibt's den Text des Cannabis-Gesetzes in seiner letzten Version in leichter Sprache.","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache","og_description":"Die Legalisierung kommt am 1. April: hier gibt's den Text des Cannabis-Gesetzes in seiner letzten Version in leichter Sprache.","og_url":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/","og_site_name":"Highway - Das Cannabismagazin","article_publisher":"https:\/\/www.facebook.com\/HighwayMagazin","article_published_time":"2024-03-23T16:26:00+00:00","article_modified_time":"2024-03-26T16:50:31+00:00","og_image":[{"width":750,"height":450,"url":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg","type":"image\/jpeg"}],"author":"Highway-Redaktion","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"Highway-Redaktion","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"21 Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/"},"author":{"name":"Highway-Redaktion","@id":"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/person\/e10f56710dd3bd9c92414250e98c4688"},"headline":"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache","datePublished":"2024-03-23T16:26:00+00:00","dateModified":"2024-03-26T16:50:31+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/"},"wordCount":4068,"commentCount":0,"publisher":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/#organization"},"image":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg","keywords":["Cannabisgesetz"],"articleSection":["Legalisierung","News"],"inLanguage":"de-DE","potentialAction":[{"@type":"CommentAction","name":"Comment","target":["https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#respond"]}]},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/","url":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/","name":"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache","isPartOf":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg","datePublished":"2024-03-23T16:26:00+00:00","dateModified":"2024-03-26T16:50:31+00:00","description":"Die Legalisierung kommt am 1. April: hier gibt's den Text des Cannabis-Gesetzes in seiner letzten Version in leichter Sprache.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de-DE","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#primaryimage","url":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg","contentUrl":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/CannabG.jpg","width":750,"height":450},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/highway420.de\/news\/das-cannabis-gesetz-in-leichter-sprache\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/highway420.de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Das Cannabis-Gesetz in leichter Sprache"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/highway420.de\/#website","url":"https:\/\/highway420.de\/","name":"Highway420","description":"Alles \u00fcber Cannabis","publisher":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/highway420.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":"required name=search_term_string"}],"inLanguage":"de-DE"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/highway420.de\/#organization","name":"Highway - Das Cannabismagazin","url":"https:\/\/highway420.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/retina_logo.png","contentUrl":"https:\/\/highway420.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/retina_logo.png","width":544,"height":180,"caption":"Highway - Das Cannabismagazin"},"image":{"@id":"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/www.facebook.com\/HighwayMagazin","https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Highway_(Zeitschrift)"]},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/highway420.de\/#\/schema\/person\/e10f56710dd3bd9c92414250e98c4688","name":"Highway-Redaktion","sameAs":["https:\/\/highway420.de"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8702"}],"collection":[{"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8702"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8702\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8707,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8702\/revisions\/8707"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7760"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8702"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8702"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/highway420.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8702"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}