{"id":7853,"date":"2023-07-11T13:37:28","date_gmt":"2023-07-11T12:37:28","guid":{"rendered":"https:\/\/highway420.de\/?p=7853"},"modified":"2023-07-13T11:06:04","modified_gmt":"2023-07-13T10:06:04","slug":"bundesverfassungsgericht-cannabis-verbot-rechtens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/highway420.de\/news\/bundesverfassungsgericht-cannabis-verbot-rechtens\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht: Cannabis-Verbot rechtens"},"content":{"rendered":"\n
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die geltende Cannabis-Prohibition in Deutschland als verfassungsgem\u00e4\u00df best\u00e4tigt. Die zust\u00e4ndigen Richter entschieden damit in h\u00f6chster Instanz, dass die Strafverfolgung von Kiffern demnach rechtm\u00e4\u00dfig gewesen sei und noch immer ist.<\/p>\n\n\n\n
Momentan mal \u2013 passt das denn mit der Cannabis-Entkriminalisierung zusammen, deren Umsetzung noch f\u00fcr dieses Jahr geplant ist? Handelt es sich dabei nicht um einen Widerspruch?<\/p>\n\n\n\n
Zun\u00e4chst einmal muss man festhalten, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts mit den kommenden Cannabis-Gesetzen der Ampel-Koalition zu tun hat. Also \u2013 erstmal durchatmen, wer bei der \u00dcberschrift fast vom Stuhl gefallen ist.<\/p>\n\n\n\n
Das schon fortgeschrittene Entkriminalisierungs-Gesetz wird seinen Weg bis zum Beschluss durch das Parlament so oder so gehen \u2013 in Anbetracht der bisher geleakten Entw\u00fcrfe geht es eigentlich nur noch um die Frage, welche Details noch angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n
Kann man die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts also getrost ignorieren? Im Prinzip schon, dennoch macht der Zeitpunkt der Entscheidungsverk\u00fcndung ein wenig stutzig \u2013 mehr oder weniger p\u00fcnktlich zu den anstehenden Bundestagsdebatten zur Entkriminalisierung gibt das Urteil Cannabis-Gegnern nat\u00fcrlich Auftrieb. Man darf sicher sein: Konservative werden es sich nicht nehmen lassen, in zutiefst populistischer Art und Weise auf das h\u00f6chstrichterliche Urteil zu verweisen \u2013 sozusagen als neuer Beleg f\u00fcr die Gef\u00e4hrlichkeit von Cannabis.<\/p>\n\n\n\n
Dabei hat das Urteil wie bereits erw\u00e4hnt keinen Zusammenhang mit den Planungen der Ampel-Regierung \u2013 vielmehr wurde die Richtervorlagen bereits 2019 medienwirksam durch Richter Andreas M\u00fcller und den Deutschen Hanfverband (DHV)<\/a> eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt war die Ampel noch nicht einmal gew\u00e4hlt und eine Entkriminalisierung oder gar Legalisierung \u00fcberhaupt nicht absehbar.<\/p>\n\n\n\nCannabis-Verbot nicht in Stein gemei\u00dfelt<\/h2>\n\n\n\n